Rechtsprechung
   VG Köln, 29.09.2006 - 1 L 1380/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17657
VG Köln, 29.09.2006 - 1 L 1380/06 (https://dejure.org/2006,17657)
VG Köln, Entscheidung vom 29.09.2006 - 1 L 1380/06 (https://dejure.org/2006,17657)
VG Köln, Entscheidung vom 29. September 2006 - 1 L 1380/06 (https://dejure.org/2006,17657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer telekommunikationsrechtlichen Regulierungsverfügung; Folgen der Anordnung auflösend bedingter Terminierungsentgelte zwischen zwei Telekommunikationsunternehmen; Kriterien für eine summarische Entscheidung in Bezug auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich

    Auszug aus VG Köln, 29.09.2006 - 1 L 1380/06
    Die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 3928/06 - gegen Ziffer I. 3 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 29. August 2006 (BK 4c-06-002/R) wird bis zum 09. November 2006 angeordnet, soweit sich diese Regelung auf Entgeltanordnungen gemäß § 25 Abs. 5 und 6 TKG bezieht.

    Gegen diesen ihr am 30. August 2006 zugestellten Beschluss hat die Antragstellerin am folgenden Tage Anfechtungsklage erhoben (1 K 3928/06 VG Köln).

    Im gleichzeitig anhängig gemachten vorliegenden Verfahren beantragt die Antragstellerin sinngemäß, die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 3928/06 - VG Kölngegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29. August 2006 (einschließlich der darin mit Außenwirkung ergangenen Festlegung durch die Präsidentenkammer) anzuordnen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Verfahrensakte 1 K 3928/06 verwiesen.

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Köln, 29.09.2006 - 1 L 1380/06
    Trotz dieser Wertung erübrigt sich jedoch nicht die Interessenabwägung, die im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO bei offenem Prozessausgang vorzunehmen ist; diese ist zwar gesetzlich vorstrukturiert, aber nicht präjudiziert, vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 -, NVwZ 2005, 689 (690).
  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 1799/01

    Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung

    Auszug aus VG Köln, 29.09.2006 - 1 L 1380/06
    Zum anderen entspricht es der Rechtsnatur einer vorläufigen Anordnung, dass ihr Fortbestand davon abhängt, dass sie in jeder Hinsicht, also auch zeitlich, von der endgültigen Entscheidung bestätigt wird, vgl. zu § 78 TKG (1996): Urteil der Kammer vom 14. November 2002 -1 K 1799/01-.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Der Antrag der Antragstellerin, unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. September 2006 - 1 L 1380/06 - und vom 6. November 2006 - 1 L 1713/06 - die aufschiebende Wirkung ihrer Klage in Bezug auf Nr. 1.3 der Regulierungsverfügung der Antragsgegnerin vom 30. August 2006 (ABl BNetzA S. 2294) anzuordnen, wird abgelehnt.

    Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage in Bezug auf Nr. 1.3 der Regulierungsverfügung hat das Verwaltungsgericht durch Beschlüsse vom 29. September 2006 - 1 L 1380/06 - und vom 6. November 2006 - 1 L 1713/06 - im Wesentlichen abgelehnt.

  • VG Köln, 06.11.2006 - 1 L 1713/06

    Abänderung eines im Eilrechtsschutzverfahrens ergangenen Beschlusses wegen

    Ziffer 1. des Tenors des Beschlusses der Kammer vom 29. September 2006 (1 L 1380/06) wird dahingehend abgeändert, dass die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 3928/06 - gegen Ziffer I. 3 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 29. August 2006 ( ) bis zum 22. November 2006 angeordnet wird, soweit sich diese Regelung auf Entgeltanordnungen gemäß § 25 Abs. 5 und 6 TKG bezieht.

    Der Beschluss der Kammer vom 29. September 2006 im Verfahren 1 L 1380/06 war gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wie aus dem Tenor ersichtlich abzuändern.

  • VG Köln, 11.10.2017 - 1 K 2264/15

    Rechtmäßige Anordnung der Leistungsbereitstellung von Intra-Building-Abschnitten;

    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass nach der bisher zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung des VG Köln von der Möglichkeit des Erlasses von Anordnungen auf der Grundlage von § 25 TKG vornehmlich nur mit ex-nunc-Wirkung bzw. Zukunftgerichtetheit ausgegangen wird, vgl. VG Köln, Beschluss vom 29. September 2006 - 1 L 1380/06 -, Rn. 23, juris; sowie zur Vorgängerschrift des § 37 TKG 1996: Urteil vom 29. September 2005 - 1 K 5870/02 -, juris.
  • VG Köln, 11.10.2017 - 1 K 936/16
    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass nach der bisher zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung des VG Köln von der Möglichkeit des Erlasses von Anordnungen auf der Grundlage von § 25 TKG vornehmlich nur mit ex-nunc-Wirkung bzw. Zukunftgerichtetheit ausgegangen wird, vgl. VG Köln, Beschluss vom 29. September 2006 - 1 L 1380/06 -, Rn. 23, juris; sowie zur Vorgängerschrift des § 37 TKG 1996: Urteil vom 29. September 2005 - 1 K 5870/02 -, juris.
  • VG Köln, 20.06.2007 - 21 L 170/07

    Zulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Zahlung eines beantragten höheren

    1 L 1380/06 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht