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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 25/05   

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https://dejure.org/2005,23942
OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 25/05 (https://dejure.org/2005,23942)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.10.2005 - 1 L 25/05 (https://dejure.org/2005,23942)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 1 L 25/05 (https://dejure.org/2005,23942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BG LSA § 31; ; BG LSA § 46; ; BG LSA § 119

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Voraussetzungen für eine Polizeidienstfähigkeit i. S. d. § 119 Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA); Polizeidienstunfähigkeit auf Grund polyzystischer Nierenerkrankung; Möglichkeit eines Rechtsanspruchs des dienstunfähigen ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 25/05
    Hiernach sind als beachtliche Umstände das Lebensalter, das Dienstalter, die wirtschaftliche Lage des Beamten, besonders der Grad seiner Versorgungsbedürftigkeit, seine dienstlichen Leistungen und seine Würdigkeit zu berücksichtigen; auch die Umstände, die zu seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, können in die Überlegungen des Dienstherrn einbezogen werden (vgl. BVerwG, U. v. 14.10.1965 - II C 3.63 - BVerwGE 22, 215; VGH Mannheim, U. v. 20.09.1994 - 4 S 2838/93 - juris).
  • BVerwG, 01.10.2001 - 2 B 11.01

    Beamtenrecht - Ärztliche Aussagen; dauernde Erkrankung; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 25/05
    Nach der Rechtsprechung (BVerwG, B. v. 01.10.2001 - 2 B 11.01 -, NVwZ-RR 2002, 130) besteht das Beamtenverhältnis auf Probe (unabhängig davon, ob die laufbahnrechtliche Probezeit - wie im vorliegenden Fall am ... - bereits abgelaufen ist) auch dann fort, wenn die Entscheidung über die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sich über den in § 9 Abs. 2 Satz 1 BG LSA genannten Zeitpunkt hinauszieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 4 S 2838/93

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 25/05
    Hiernach sind als beachtliche Umstände das Lebensalter, das Dienstalter, die wirtschaftliche Lage des Beamten, besonders der Grad seiner Versorgungsbedürftigkeit, seine dienstlichen Leistungen und seine Würdigkeit zu berücksichtigen; auch die Umstände, die zu seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, können in die Überlegungen des Dienstherrn einbezogen werden (vgl. BVerwG, U. v. 14.10.1965 - II C 3.63 - BVerwGE 22, 215; VGH Mannheim, U. v. 20.09.1994 - 4 S 2838/93 - juris).
  • LG Mainz, 19.02.1997 - 3 S 191/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 25/05
    Den Ärzten des Polizeiärztlichen Dienstes kann - wie bereits der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 17. März 1997 (Az.: B 3 S 191/96) betont hat - grundsätzlich ein spezifischer Sachverstand unterstellt werden, der insbesondere auf der Kenntnis der Belange des Polizeidienstes beruht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2019 - 1 L 40/19

    Entlassung eines Probebeamten wegen Dienstunfähigkeit

    In diesem Sinne hat auch der erkennende Senat bereits entschieden, dass der Beamte auf Probe, der nicht durch eine Dienstbeschädigung dienstunfähig geworden ist und dem das Gesetz damit keine durch die zwingende Versetzung in den Ruhestand statusrechtlich gesicherte beamtenrechtliche Versorgung einräumt, "für den Regelfall seiner Entlassung" auf die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags im Ermessenswege verwiesen wird (vgl. OVG LSA, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 25/05 -, juris Rn. 30).
  • VG Minden, 27.09.2012 - 4 K 88/12

    Anspruch auf Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe im

    vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.08.1993 - 6 A 330/92 -, juris, Rdn. 26, mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 14.04.2005 - 6 A 620/04 -, juris, Rdn. 15; VG Stuttgart, Urteil vom 25.09.2007 -, juris, Rdn. 32, mit Verweis auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2005 - 1 L 25/05 -, juris, Rdn. 24.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2005 - 1 L 25/05 -, juris, Rdn. 26.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08

    Zur Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit gemäß § 55 Abs. 2 SG

    Der Gesetzgeber hat den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr damit aufgrund des bei diesen vorhandenen besonderen Sachverstandes über die Feststellung der Dienst(un)fähigkeit eines Soldaten besonderes Gewicht beigemessen (vgl. zum Beamtenrecht: OVG LSA, Urteil vom 13. Oktober 2005 - Az.: 1 L 25/05 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06

    Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn bei der Einschätzung der

    Sie sind nach ihren Kenntnissen und Erfahrungen eher als ein außenstehender Arzt in der Lage, die getroffene medizinische Diagnose in Bezug zu den Anforderungen des jeweiligen Dienstes des Beamten zu setzen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.10.2005 - 1 L 25/05 -, Juris).
  • LG Köln, 21.08.2008 - 24 O 566/05

    Anspruch auf Ersatz der Neuwertspitze gegenüber einer Gebäudeversicherung besteht

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 01.06.2006 (Az.: 1 L 25/05, Bl. 357 GA) wurde die Zwangsverwaltung über das streitgegenständliche Objekt aufgehoben.
  • VG Lüneburg, 20.06.2007 - 1 A 302/04

    Polizeidienst; Polizeivollzugsdienst; Wiederverwendung; Ruhestand;

    Trotz der Anforderungen, welche die PDV 300 stellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.10.2005 - 1 L 25/05 - ), sind auch unter ihrer Geltung geringe körperliche Defizite - wie etwa eine geringe Sehschwäche - hinnehmbar und ausgleichbar, sind überhöhte und weit überzogene Anforderungen nicht unter Berufung auf den Polizeidienst einforderbar:.
  • VG Magdeburg, 17.02.2012 - 5 B 319/11

    Wöchentliche Arbeitszeit einer Beamtin nach Wiedererlangung der uneingeschränkten

    Dies gilt auch deshalb, weil den Ärzten des Polizeiärztlichen Dienstes aufgrund ihrer spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Anforderungen des jeweiligen Dienstes des Beamten grundsätzlich ein spezifischer Sachverstand unterstellt werden kann und es daher in erster Linie deren Beurteilung obliegen muss, ob und wann eine Gesundheitsstörung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit eines Bediensteten umfassend beeinträchtigt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 25/05 -, zitiert nach juris).
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