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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01 (https://dejure.org/2001,4130)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.12.2001 - 1 L 310/01 (https://dejure.org/2001,4130)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 1 L 310/01 (https://dejure.org/2001,4130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-WG § 106 I 1; ; LSA-WG § 105 II S 1; ; WVG § 28; ; WVG § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht - Gewässerunterhaltungsbeitrag, Flächenmaßstab, Vorteilsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen nach einem Flächenmaßstab; Gleichbehandlung aller Grundstücksflächen; Klage gegen die Heranziehung zur Zahlung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Gemeindliche Satzung als Rechtsgrundlage; Berechnungsgrundlage für die Erhebung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 494 (Ls.)
  • DÖV 2002, 789
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass die Überbürdung der Unterhaltungslast auf die Anlieger und Eigentümer von Gewässern und diejenigen, die besondere Vorteile aus der Gewässerunterhaltung ziehen, deshalb unbillig sein kann, weil die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, so dass jedes Grundstück allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser verursacht und damit die Gewässerunterhaltung erschwert (BVerwGE 42, 210 ; BVerwG, DÖV 1993, 77).

    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, dass Beiträge im weiteren Sinne, zu denen auch die Verbandslasten gehören (Hess.VGH, DÖV 1987, 548 ), zu ihrer Rechtfertigung nicht des Nachweises eines ihnen äquivalenten Vorteils bedürfen (so wohl: BVerwGE 42, 210 ; Wolff/Bachhof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Auflage 1994, § 42 Rdnr. 42), schließt sich der Senat dem nicht an.

    Bei der Wahl des Maßstabes, der bei der Abwälzung der von der Gemeinde an den Unterhaltungsverband zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundsteuerpflichtigen Anwendung finden soll, hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwGE 42, 210 ), solange er sicherstellt, dass die Beitragshöhe bei der Anwendung des Maßstabes noch eine Verknüpfung zum Maß des Vorteils aufweist.

    Diese Fiktion beruht auf der auch dem § 29 Abs. 1 Satz 2 WHG zugrunde liegenden Erfahrung, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, so dass jedes Grundstück also schon infolge seiner Lage im Niederschlagsgebiet dem zu unterhaltenden Gewässer Wasser zuleitet und infolge dessen die Gewässerunterhaltung erschwert (BVerwGE 42, 210 ).

    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte wegen deren Unterschiede nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, weil ein einleuchtender, sachlich vertretbarer Grund für die gesetzlich vorgesehene Gleichbehandlung fehlt (vgl. BVerwGE 42, 210 ).

  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 1.81

    Beitragspflicht einer Industrie- und Handelskammer zur Insolvenzsicherung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Beiträge sind nicht nur die Kommunalabgaben i. S. d. §§ 6 ff. KAG LSA, mit denen die Investitionskosten für die Bereitstellung einer öffentlichen Einrichtung ganz oder teilweise abgedeckt werden sollen, sondern auch solche Abgaben, die in Form von Umlagen einen gewährten Vorteil abgelten (BVerwGE 64, 248 ).

    Es ist für Beiträge zu berufsständischen Organisationen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass diese Verbandslasten den Mitgliedern nur überbürdet werden dürfen, soweit sie dem Äquivalenzprinzip genügen (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 1167; BVerwGE 64, 248 ; E 39, 100 m. w. N.).

    Vielmehr kann der Erhebungsanlass zulässigerweise auch in einer bloßen gesetzlichen Vermutung des Vorteils bestehen (BVerwGE 39, 100 ; E 64, 248 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Das wäre der Fall, wenn die Abgabe auch im Zusammenwirken mit den sonstigen Steuerbelastungen die Substanz des Vermögens angreift und nicht mehr aus den üblicherweise zu erwartenden möglichen Erträgen bezahlt werden kann (BVerfGE 93, 121 ).

    Ein unzulässiger Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG würde nur vorliegen, wenn bei typisierender Betrachtungsweise die Forstbetriebe in Sachsen-Anhalt im Allgemeinen wegen der Belastung durch Gewässerunterhaltungsbeiträge nicht mehr am Markt bestehen könnten (vgl. BVerfGE 93, 121 ; BVerwGE 98, 280 ).

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Es ist für Beiträge zu berufsständischen Organisationen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass diese Verbandslasten den Mitgliedern nur überbürdet werden dürfen, soweit sie dem Äquivalenzprinzip genügen (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 1167; BVerwGE 64, 248 ; E 39, 100 m. w. N.).

    Vielmehr kann der Erhebungsanlass zulässigerweise auch in einer bloßen gesetzlichen Vermutung des Vorteils bestehen (BVerwGE 39, 100 ; E 64, 248 ).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91

    Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass die Überbürdung der Unterhaltungslast auf die Anlieger und Eigentümer von Gewässern und diejenigen, die besondere Vorteile aus der Gewässerunterhaltung ziehen, deshalb unbillig sein kann, weil die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, so dass jedes Grundstück allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser verursacht und damit die Gewässerunterhaltung erschwert (BVerwGE 42, 210 ; BVerwG, DÖV 1993, 77).

    So wie für Steuern ist auch für Sonderabgaben kennzeichnend, dass sie nicht von einer Gegenleistung abhängig sind (BVerwG, DÖV 1993, 77 f.).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten verstößt gegen die Eigentumsgarantie nur, wenn sie die Betroffenen in der Weise übermäßig belastet, dass sie eine erdrosselnde Wirkung ausübt (BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Ein unzulässiger Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG würde nur vorliegen, wenn bei typisierender Betrachtungsweise die Forstbetriebe in Sachsen-Anhalt im Allgemeinen wegen der Belastung durch Gewässerunterhaltungsbeiträge nicht mehr am Markt bestehen könnten (vgl. BVerfGE 93, 121 ; BVerwGE 98, 280 ).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Es ist für Beiträge zu berufsständischen Organisationen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass diese Verbandslasten den Mitgliedern nur überbürdet werden dürfen, soweit sie dem Äquivalenzprinzip genügen (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 1167; BVerwGE 64, 248 ; E 39, 100 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1991 - 2 A 2058/89

    Rückwirkung einer Satzung; Ersatzvornahme; Abgabensatzung; Gerichtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Die Befugnis der Gemeinden zur Beitragserhebung gemäß § 106 Abs. 1 WG LSA ist dabei nur die Folge des Umstandes, dass sie, wie § 104 Abs. 3 Nr. 1 WG LSA verdeutlicht, anstelle der Grundstückseigentümer Mitglieder der Verbände sind und somit an ihrer Stelle gemäß § 105 Abs. 2 WG LSA zu Verbandsbeiträgen herangezogen werden (vgl. OVG NW, NVwZ-RR 1992, 104 ).
  • BayObLG, 14.10.1986 - 3 ObOWi 133/86
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, dass Beiträge im weiteren Sinne, zu denen auch die Verbandslasten gehören (Hess.VGH, DÖV 1987, 548 ), zu ihrer Rechtfertigung nicht des Nachweises eines ihnen äquivalenten Vorteils bedürfen (so wohl: BVerwGE 42, 210 ; Wolff/Bachhof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Auflage 1994, § 42 Rdnr. 42), schließt sich der Senat dem nicht an.
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Die Behauptung, von seinem Waldgebiet fließe überhaupt kein Wasser in ein Gewässer zweiter Ordnung, habe der Kläger erst aufgestellt, als er darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass nach dem Senatsurteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 - (ZfW 2003, 104 ) auch ein geringer Wasserzufluss die Umlage der Beiträge rechtfertige.

    Dieser ist - wie die Vorinstanz ausgeführt hat (Urteil vom 6. Dezember 2001, a.a.O., S. 109) - jedenfalls darin zu sehen, dass den Eigentümern der Flächen, die im Verbandsgebiet der Grundsteuer unterliegen, eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbandes ist.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 15/20

    Kostenerstattung für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung

    Der so bestimmte "Vorteil" muss sich nicht notwendig in wirtschaftlichen Merkmalen des einzelnen Grundstücks niederschlagen, die die Umlage als Entgelt im Sinne einer konkreten Gegenleistung für eine konkrete Leistung darzustellen ermöglichen (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.12.2012 - 13 LA 185/11 -, Rn. 4; OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 310/01 -, Rn. 33, 45, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 04.06.2002 - 9 B 15/02 - OVG NRW, Urt. v. 10.01.1991 - 2 A 2058/89 -, Rn. 36-41).

    Ihr Vorteil setzt also auch danach keineswegs voraus, dass ihnen die Unterhaltungspflicht auferlegt worden wäre (so auch bereits OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 310/01 -, Rn. 34 f.; OVG NRW, Urt. v. 10.01.1991 - 2 A 2058/89 -, Rn. 39-41).

    Es kann dahinstehen, inwieweit das Verhältnismäßigkeitsprinzip insoweit in den Anforderungen nach dem Äquivalenzprinzip dargestellt werden kann (dafür OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 310/01 -, Rn. 40-44, gegen BVerwG, Urt. v. 23.05.1973 - BVerwG IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210 [217]).

    Zu dem so bestimmten Vorteil ist das nach denselben Merkmalen bestimmte Maß der Beteiligung an der Finanzierung der Gewässerunterhaltung äquivalent (OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 310/01 -, Rn. 45-47) beziehungsweise - wenn man das Äquivalenzprinzip auf pauschalierte Vorteile, die nicht aus den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des einzelnen Grundstücks abgeleitet sind, nicht für anwendbar hält - verhältnismäßig im Sinne des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. zur Verhältnismäßigkeit des Flächenmaßstabs für die Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 37-41).

    Unterhaltungsverband oder das Land insgesamt jedes Grundstück den sich aus seiner Lage ergebenden Entwässerungsvorteil hat (mit Blick auf die Sachgerechtigkeit eines Flächenmaßstabs ebenso VerfG Brandenburg, Beschl. vom 16.12.2010 - VfGBbg 18/10 -, unter B. II. 1.; OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 310/01 -, Rn. 48- 58; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.12.2012 - 13 LA 185/11 -, Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit,

    Der reine Flächenmaßstab ist jedenfalls ein sachgerechter, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbarer Maßstab zur Verteilung der Kostenlast, weil bei typisierender Betrachtung der Umfang des Wasserabflusses vornehmlich durch die auf ein Grundstück niedergehende Niederschlagsmenge, die ihrerseits wiederum gerade in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, bestimmt wird (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210; auch OVG Magdeburg, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 - NuR 2002, 240; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 29, Rn 33; Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Aufl., § 29, Rn. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2006 - 4 L 286/06

    Zur Erhebung von Verbandsbeiträgen nach § 105 Abs. 2 WG LSA

    Da sich die allgemeine Beitragspflicht der Verbandsmitglieder infolge der ausdrücklichen Maßgabe in § 105 Abs. 2 Satz 1 WG LSA a.F. nicht nach dem Vorteilsmaßstab der §§ 28 Abs. 4, 30 Abs. 1 WVG richtete, sondern nach dem Flächenmaßstab (vgl. OVG LSA, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 -, NuR 2002, 240, 241), muss nicht entschieden werden, ob danach eine bloße Wiederholung des Vorteilsmaßstabes der Vorgabe des § 6 Abs. 2 Nr. 6 WVG genügt (ablehnend: VG Schwerin, Urt. v. 23. August 2005 - 4 A 1472/00 -, zit. nach JURIS; offen lassend: VGH Hessen, Beschl. v. 4. März 2004 - 5 TG 185/01 - DÖV 2004, 1010, 1011).

    Aus dem vom Verwaltungsgericht als Beleg für seine Ansicht zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 - (NuR 2002, 240 ff.) ergibt sich - worauf der Beklagte ebenfalls zu Recht verweist - nichts gegenteiliges.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05

    Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu

    Der reine Flächenmaßstab ist jedenfalls ein sachgerechter, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbarer Maßstab zur Verteilung der Kostenlast, weil bei typisierender Betrachtung der Umfang des Wasserabflusses vornehmlich durch die auf ein Grundstück niedergehende Niederschlagsmenge, die ihrerseits wiederum gerade in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, bestimmt wird (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210; auch OVG Magdeburg, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 - NuR 2002, 240Sieder/Zeitler/Dahme/KnWHG, § 29, Rn 33; Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Aufl., § 29, Rn. 17).
  • VG Aachen, 25.11.2005 - 7 K 764/03

    Verstoß von Wasserbandsregelungen gegen die in § 34 Abs. 1 S. 1 Gesetz über den

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 211 ff.; OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 1988 - 9 A 1818/87 -, ZfW 1990, 341 ff.; OVG LSA, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 -, nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 -, beide zitiert nach juris; VG Köln, Urteil vom 16. August 1988 - 2673/87 -, Seite 14 f. des Urteilsabdrucks; zur Zulässigkeit einer Kombination von Flächenanteil und Einwohneranteil: BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlich in NVwZ 2005, 1184 ff.

    vgl. zur Vorteilsvermutung bzw. -fiktion: OVG LSA, Urteil vom 6. Dezember 2001, a. a. O., nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2002, a. a. O., mit weiteren Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung.

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20

    Beitrag; Deichverband; Mitglied; Mitgliedschaft; Satzung; Teilnichtigkeit;

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass das Niedersächsische Deichgesetz ein Landesgesetz ist, da die in § 80 WVG in Bezug genommenen besonderen Gesetze nicht nur Bundesgesetze, sondern auch landesgesetzliche Regelungen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6.12.2001 - 1 L 310/01 -, juris Rn. 36) und sogar in der Regel Landesgesetze sind (Seliger in Reinhardt/Hasche, Wasserverbandsgesetz, 2011, § 80 Rn. 1).
  • VG Minden, 14.06.2002 - 8 K 244/96
    vgl. zum Flächenmaßstab BVerwG, Urteil vom 23.5.1973 - IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210; OVG NRW, Urteil vom 5.3.1976 - XI A 685/74 -, Amtlicher Umdruck S. 24 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.8.1996 - 23 L 5612/93 -, ZfW 1997, 246; vgl. ferner - in Fällen der Umlage von Verbandsbeiträgen - OVG Magdeburg, Urteil vom 6.12.2000 - 1 L 310/01 -, NuR 2002, 240.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 13 LA 185/11

    Zulässigkeit der Zugrundelegung eines Flächenmaßstabs bei der Berechnung

    Dem Flächenmaßstab wohnt dagegen der erhebungstechnische Vorteil inne, dass sich die Höhe der im Einzelfall geschuldeten Abgabe ohne nennenswerten Aufwand ermitteln lässt, der anderenfalls wiederum auf die Beitragsschuldner umzulegen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 (früher 10 C 11.05) -, NVwZ 2008, 314; so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Dezember 2001, 1 L 310/01 -, NuR 2002, 240).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2023 - 4 L 2/23

    Hinreichende Bestimmtheit des Verbandsgebietes eines

    Der Landesgesetzgeber hat nicht nur durch Gesetz i.S.d. § 80 WVG die Unterhaltungsverbände des Landes gesondert gegründet (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 -, juris, Rdnr. 36; OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. November 2021 - 10 LB 260/20 -, juris, Rdnr. 46), sondern in § 55 Abs. 1 HS 2 WG LSA bestimmt, dass für sie die Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes (nur) gelten, soweit nicht im Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt etwas anderes bestimmt ist.
  • VG Magdeburg, 01.10.2003 - 6 A 596/02

    Anfechtung der Heranziehung zu Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Umlage von

  • VG Magdeburg, 01.10.2003 - 6 A 587/02
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