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   OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94   

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OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94 (https://dejure.org/1997,4729)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.1997 - 1 L 7460/94 (https://dejure.org/1997,4729)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 1 L 7460/94 (https://dejure.org/1997,4729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 16a Abs. 1 GG; § 51 Abs. 1 AuslG; § 53 AuslG
    Politische Verfolgung; Verfolgungswahrscheinlichkeit; Algerien; Angehörige der FIS; Herausgehobene politische Betätigung; Asylantragstellung in Deutschland; Abschiebungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Politische Verfolgung; Verfolgungswahrscheinlichkeit; Algerien; Angehörige der FIS; Herausgehobene politische Betätigung; Asylantragstellung in Deutschland; Abschiebungshindernis

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Der Gesetzgeber ist mit der Verweisung in § 53 Abs. 4 AuslG und damit insbesondere auf Art. 3 EMRK, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf, ersichtlich - in Übereinstimmung mit der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) - davon ausgegangen, daß sich hieraus Schutz vor Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung ergeben kann, daß die Vertragsstaaten also nach Art. 3 EMRK auch für Folgen verantwortlich sind, die eine Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung für den Betroffenen außerhalb ihrer Herrschaftsgewalt haben kann (vgl. EGMR, Urt. v. 07.07.1989 im Fall Soering, NJW 1990, 2183 (2184 f. Nr. 85 - 91); Urt. v. 30.10.1991 im Fall Vilvarajah u.a., NVwZ 1992, 869 (Nr. 103); VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.01.1997 - A 13 S 2574/96 - (Liberia)).

    Es müssen stichhaltige Gründe vorgebracht werden, um glaubhaft zu machen, daß eine "reale Gefahr" bzw. ein "ernsthaftes Risiko" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung vorliegt (vgl. EGMR, Urt. v. 30.10.1991, a.a.O. (870 Nr. 115)).

    Bei der Feststellung, ob im Falle einer Abschiebung die Gefahr einer Mißhandlung im Sinne von Art. 3 EMRK im Zielstaat besteht, ist sowohl die allgemeine Lage in diesem Staat als auch die persönliche Situation des Ausländers zu berücksichtigen (EGMR, Urt. v. 30.10.1991, a.a.O. (870 Nr. 108)).

    Belegen die Unterlagen über den Hintergrund des Ausländers und die allgemeine Lage in seinem Herkunftsland nicht, daß seine persönliche Situation in irgendeiner Hinsicht schlechter ist als die der Mehrzahl der anderen Mitglieder der Bevölkerung oder solcher Personen, die in ihr Land zurückkehren, ist die aufgrund bekanntgewordener Einzelfälle bestehende Möglichkeit einer Inhaftierung oder Mißhandlung für sich nicht ausreichend, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK anzunehmen (EGMR, Urt. v. 30.10.1991, a.a.O.(870 Nr. 111)).

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Der Gesetzgeber ist mit der Verweisung in § 53 Abs. 4 AuslG und damit insbesondere auf Art. 3 EMRK, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf, ersichtlich - in Übereinstimmung mit der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) - davon ausgegangen, daß sich hieraus Schutz vor Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung ergeben kann, daß die Vertragsstaaten also nach Art. 3 EMRK auch für Folgen verantwortlich sind, die eine Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung für den Betroffenen außerhalb ihrer Herrschaftsgewalt haben kann (vgl. EGMR, Urt. v. 07.07.1989 im Fall Soering, NJW 1990, 2183 (2184 f. Nr. 85 - 91); Urt. v. 30.10.1991 im Fall Vilvarajah u.a., NVwZ 1992, 869 (Nr. 103); VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.01.1997 - A 13 S 2574/96 - (Liberia)).

    Kriterien sind abzuleiten aus den Umständen des Falles, wie zum Beispiel der Art der Behandlung oder Bestrafung und dem Zusammenhang, mit dem sie erfolgte, der Art und Weise ihrer Vollstreckung, ihrer zeitlichen Dauer, ihrer physischen und geistigen Wirkungen, und in einigen Fällen aus Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (EGMR, Urt. v. 07.07.1989 a.a.O. (2186 Nr. 100 m.w.N.)).

    Vielmehr muß es begründete Anhaltspunkte dafür geben, daß der betroffene Mensch im Zielstaat einem "echten" bzw. "bedeutsamen Risiko" von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen ist (vgl. EGMR, Urt. v. 07.07.1989, a.a.O. (2184 f. Nr. 88, 94)).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Dieses Recht kann in Anspruch nehmen, wem in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale, nämlich die politische Überzeugung, die religiöse Grundentscheidung oder andere unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind oder unmittelbar gedroht haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (334f.,344) = NVwZ 1990, 151).

    Andererseits endet die asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates dann, wenn die Schutzgewährung seine Kräfte im konkreten Fall übersteigt (zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216 (235 f.); Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (341)); verhindert er auf Dauer Übergriffe nicht, so erweist er sich als nicht schutzfähig (BVerwG, Urt. v. 02.08.1983 - 9 C 818.81 -, BVerwGE 67, 317 (320 f.)).

    Eine auf Nachfluchtgründe gestützte Asylanerkennung kommt aber nur in Betracht, wenn wegen dieser Gründe bei Rückkehr eine asylerhebliche Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht; der bei vorverfolgt ausgereisten Asylbewerbern herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 (361 f.); Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (345); BVerwG, Urt. v. 25.09.1984 - 9 C 17.84 -, BVerwGE 70, 169 (170)) ist nicht anzuwenden.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Das Gericht muß sich die feste Überzeugung vom Wahrheitsgehalt des Vorbringens verschaffen (BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180 (181); BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, EZAR 630 Nr. 23).

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht den Tatsachengerichten nahegelegt, den eigenen Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist, und den Beweiswert seiner Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 01.10.1985 - 9 C 20.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37, 113 (116)).

    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Asylsuchenden nur geglaubt werden, wenn diese Unstimmigkeiten überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, Urt. vom 16.04.1985 a.a.O.; Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, EZAR 630 Nr. 25; s.a. BVerfG, Beschl. vom 12.03.1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, 231 (233)).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Das trifft bei allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen oder anderen bewaffneten Konflikten (so BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476 (477)) bzw. inneren Unruhen, Hungersnöten, rechtsstaatswidrigen Verhältnissen oder ganz allgemein ungesicherten, ja chaotischen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen (so Hailbronner, a.a.O., § 53 AuslG Rn. 47) gerade nicht zu (vgl. auch Urt. des Senats v. 03.05.1996 - 1 L 7095/95 (Zaire)).

    Dies folgt aus dem Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Mißbrauch "staatlicher Gewalt" vorzubeugen und den der "Herrschaftsgewalt des Staates" Unterworfenen bestimmte Rechte und Freiheiten einzuräumen (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Verfolgungen durch Dritte - seien sie nun gruppengerichtet oder als Einzelverfolgungen anzusehen - sind dem Staat zuzurechnen, wenn er Einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt oder tatenlos hinnimmt und damit dem Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht Willens oder nicht in der Lage ist (BVerfG, Beschl. vom 02.07.1980, - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 (358); BVerwG, Urt. v. 02.08.1983 - 9 C 818.81 -, BVerwGE 67, 317; Urt. v. 03.12.1985 - 9 C 33.85 u.a. -, BVerwGE 72, 269; Urt. vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139).

    Andererseits endet die asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates dann, wenn die Schutzgewährung seine Kräfte im konkreten Fall übersteigt (zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216 (235 f.); Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (341)); verhindert er auf Dauer Übergriffe nicht, so erweist er sich als nicht schutzfähig (BVerwG, Urt. v. 02.08.1983 - 9 C 818.81 -, BVerwGE 67, 317 (320 f.)).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände, die der Asylbewerber nach Verlassen des Heimatlandes aus eigenem Entschluß herbeigeführt hat (sog. subjektive Nachfluchtgründe) - hierzu können etwa eine exilpolitische Betätigung oder die Stellung eines Asylantrages rechnen -, können dagegen nur dann asylrelevant sein, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen und als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen oder (insbesondere bei der Stellung eines Asylantrages) der Asylsuchende sich bei Verlassen des Heimatlandes in einer zumindest latenten Gefährdungslage befunden hat (BVerwG, Urt. v. 31.03.1992, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 152; BVerwG, Urt. v. 30.08.1988 - 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131 (134 f.) = NVwZ 1989, 264; Urt. vom 17.01.1989 - 9 C 56.88 -, BVerwGE 81, 170 (171 ff.); BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 (65 ff.) = NVwZ 1987, 311).

    Im Hinblick auf Nachfluchttatbestände gelten nicht die Beweiserleichterungen zugunsten der Vorfluchtgründe, sondern der Asylbewerber hat sie - um ihrem Ausnahmecharakter gerecht zu werden - vielmehr umfänglich darzulegen und insoweit den vollen Beweis zu erbringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 (66); BVerwG, Urt. v. 29.11.1977 - 1 C 33.71 -, BVerwGE 55, 82 (88)).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Verfolgungen durch Dritte - seien sie nun gruppengerichtet oder als Einzelverfolgungen anzusehen - sind dem Staat zuzurechnen, wenn er Einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt oder tatenlos hinnimmt und damit dem Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht Willens oder nicht in der Lage ist (BVerfG, Beschl. vom 02.07.1980, - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 (358); BVerwG, Urt. v. 02.08.1983 - 9 C 818.81 -, BVerwGE 67, 317; Urt. v. 03.12.1985 - 9 C 33.85 u.a. -, BVerwGE 72, 269; Urt. vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139).

    Eine auf Nachfluchtgründe gestützte Asylanerkennung kommt aber nur in Betracht, wenn wegen dieser Gründe bei Rückkehr eine asylerhebliche Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht; der bei vorverfolgt ausgereisten Asylbewerbern herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 (361 f.); Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (345); BVerwG, Urt. v. 25.09.1984 - 9 C 17.84 -, BVerwGE 70, 169 (170)) ist nicht anzuwenden.

  • OVG Niedersachsen, 03.05.1996 - 1 L 7095/95

    Politische Verfolgung; Staatliche Gewalt; Gebietsgewalt; Zaire; Mobutu;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Das trifft bei allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen oder anderen bewaffneten Konflikten (so BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476 (477)) bzw. inneren Unruhen, Hungersnöten, rechtsstaatswidrigen Verhältnissen oder ganz allgemein ungesicherten, ja chaotischen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen (so Hailbronner, a.a.O., § 53 AuslG Rn. 47) gerade nicht zu (vgl. auch Urt. des Senats v. 03.05.1996 - 1 L 7095/95 (Zaire)).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, a.a.O.) ist geklärt, daß Abschiebungsschutz vor allgemeinen Gefahren im diesem Sinne - wie etwa den typischen Bürgerkriegsgefahren - ausschließlich durch eine generelle Regelung der obersten Landesbehörde gewährt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - A 13 S 2248/93

    Algerien: kein Abschiebungshindernis wegen Asylbeantragung und illegalen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1997 - A 13 S 2574/96

    Abschiebungsschutz in Bürgerkriegssituationen (hier: Liberia)

  • EGMR, 17.12.1996 - 25964/94

    AHMED v. AUSTRIA

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

  • BVerfG, 28.06.1991 - 2 BvR 583/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer inländischen

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1995 - 10 A 10634/95

    Algerische Asylbewerber; Einreisekontrollen; Asylerhebliche Repressalien

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1998 - 10 A 11881/96

    Algerien; Abschiebungshindernis; Gefahrenlage

    Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte ist die Gefahr, als unbeteiligter Algerier willkürlich Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden nicht so groß, daß für den jeweiligen Algerier eine konkrete Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG angenommen werden könnte (so auch z.B. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 L 7460/94 - VGH BW, Urteil vom 19. März 1996 - A 13 S 2248/93 -).
  • VG Oldenburg, 01.07.2020 - 7 B 1685/20

    Allg. Gesundheitsversorgung; Georgien; Inländische Fluchtalternative; Lage in

    Entscheidend ist, ob der Staat unter Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Großen und Ganzen Schutz gewährt (BVerwG, Urteil v. 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 - juris, Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil v. 15. Mai 1997 - 1 L 7460/94 - juris, Rn. 26), was auf die georgischen Sicherheitsbehörden nach dern vorliegenden Erkenntnismittel zutrifft.
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