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   OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01 (https://dejure.org/2003,14103)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.04.2003 - 1 LB 213/01 (https://dejure.org/2003,14103)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. April 2003 - 1 LB 213/01 (https://dejure.org/2003,14103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
    Russland, Armenier, Tschetschenen, Gemischt-ethnische Abstammung, Christen, Übergriffe, Festnahme, Misshandlungen, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, Glaubwürdigkeit, Gruppenverfolgung, Übergriffe, Verfolgungsdichte, Diskriminierung, Zuzugsbeschränkungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
    Nach Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher Behandlung oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden, was voraussetzt, dass ein vorsätzliches geplantes und auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln vorliegt (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 133 m.w.N., und Urt. v. 18.04.1996 -, NVwZ-Beilage 1996, 58).

    In Fällen der Abschiebung durch einen Vertragsstaat ist ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK nur dann in Betracht zu ziehen, wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass der Abgeschobene im aufnehmenden Land einer von diesem Artikel verbotenen Behandlung unterworfen wird (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, a.a.O.).

    Nach dieser Vorschrift kann von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abgesehen werden, wenn dort für ihn eine erhebliche, individuell-konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Gefahr vom Staat ausgeht oder ihm zumindest zuzurechnen ist (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
    Nach Auswertung der Erkenntnismaterialien kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass im Zeitpunkt der Ausreise des Klägers aus der Russischen Föderation Anfang September 1999 Tschetschenen in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit einer landesweiten oder regionalen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204) Grup-.

    Im Zeitpunkt der Ausreise des Klägers aus der Russischen Föderation war schließlich keine Situation gegeben, die gegenüber der Bevölkerung in Anknüpfung an ihre tschetschenische Volkszugehörigkeit den Schluss auf das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung rechtfertigen würde, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der unmittelbar oder mittelbar verfolgende Staat die gesamte durch ein oder mehrere Merkmale oder Umstände verbundene Gruppe im Blick hat, sie aber - als ,,mehrgesichtiger Staat" - aus politischem Kalkül oder ähnlichen Gründen nicht bzw. derzeit nicht landesweit, sondern nur regional verfolgt (vgl. dazu und zur Abgrenzung gegenüber der örtlich begrenzten Gruppenverfolgung BVerwG, Urt. v. 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134, fortgeführt durch Urt. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität des Asylrechts ist es dem in seinem Heimatstaat Verfolgten grundsätzlich zuzumuten, in faktisch verfolgungsfreie Gebiete seines Heimatlandes auszuweichen (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - u.a., BVerfGE 80, 315, 344 ff.) bzw. zurückzukehren.
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
    Nach Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher Behandlung oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden, was voraussetzt, dass ein vorsätzliches geplantes und auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln vorliegt (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 133 m.w.N., und Urt. v. 18.04.1996 -, NVwZ-Beilage 1996, 58).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
    Dies wäre nicht der Fall, wenn der Asylsuchende am Ort der inländischen Aufenthaltsalternative bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führen würde, oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hätte als ein ,,Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (BVerwG, Beschl. v. 31.07.2002 - 1 B 128/02 -, ZAR 2002, 369, unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
    Dem Kläger drohte auch nicht bei seiner Ausreise aus der Russischen Föderation mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit individuelle Verfolgung (BVerwG, Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45/92 -, DVBl. 1994, 524).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
    Im Zeitpunkt der Ausreise des Klägers aus der Russischen Föderation war schließlich keine Situation gegeben, die gegenüber der Bevölkerung in Anknüpfung an ihre tschetschenische Volkszugehörigkeit den Schluss auf das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung rechtfertigen würde, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der unmittelbar oder mittelbar verfolgende Staat die gesamte durch ein oder mehrere Merkmale oder Umstände verbundene Gruppe im Blick hat, sie aber - als ,,mehrgesichtiger Staat" - aus politischem Kalkül oder ähnlichen Gründen nicht bzw. derzeit nicht landesweit, sondern nur regional verfolgt (vgl. dazu und zur Abgrenzung gegenüber der örtlich begrenzten Gruppenverfolgung BVerwG, Urt. v. 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134, fortgeführt durch Urt. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204).
  • VG Schleswig, 06.06.2001 - 4 A 253/00
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
    Az.: 1 LB 213/01 4 A 253/00.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01

    Inländische Fluchtalternative in Russland für tschetschenische Volkszugehörige

    Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - S. 18 d. UA).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2006 - 1 LB 125/05
    Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ; ebenso: OVG Bremen 2 A 116/03.A S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 77 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen oder rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 25 d. UA, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 27 d. UA und BayVGH 11 B 02.31597 S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 S. 18 d. UA).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 259/01

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, herabgestufter

    Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ; ebenso: OVG Bremen 2 A 116/03.A S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 77 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen oder rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 25 d. UA, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 27 d. UA und BayVGH 11 B 02.31597 S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 S. 18 d. UA).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2006 - 1 LB 124/05
    Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - S. 18 d. UA).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01

    Russland, Christen, Armenier, Tschetschenen, Moslems, Mischehen, Verfolgung durch

    Sein Verfolgungsschicksal schilderte der Kläger zu 1) wie folgt: Der hauptsächliche Grund, warum sie die russische Föderation verlassen hätten, sei ihr Sohn gewesen, der von den tschetschenischen Rebellen zwangsweise rekrutiert worden und wenig später aus der tschetschenischen Armee desertiert sei (vgl. das Verfahren des Sohnes 1 LB 213/01).

    Diese haben und konnten aber tschetschenische Volkszugehörige unter bestimmten Voraussetzungen als Flüchtlinge des ersten Tschetschenien-Krieges auch erhalten (vgl. Urt. des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 213/01 -, m.w.N.).

    Als weiteres Indiz für eine allenfalls als örtlich begrenzte Verfolgungslage zu qualifizierende Situation in Tschetschenien kommt hinzu, dass auch heute keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der russische Staat sich hinsichtlich der Tschetschenen aus reinem politischem Kalkül heraus als "mehrgesichtiger Staat" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geriert und dass auch die neuerlichen Übergriffe, die gegen diejenigen ethnischen Tschetschenen festgestellt werden können, die in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens leben, jedenfalls von ihrer Intensität her mit den menschenverachtenden "Säuberungsaktionen" und sonstigen brutalen Übergriffen auf die in Tschetschenien verbliebene Zivilbevölkerung nicht vergleichbar sind (vgl. Urteil des Senats vom 23.03.2003 - 1 LB 213/01 in Sachen des Sohnes der Kläger; hierauf nimmt der Senat Bezug).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

    OVG, Urteile vom 24.4.2003 - 1 LB 212/01 - und - 1 LB 213/01 -, sowie Beschluss vom 7.10.2004 - 1 LA 79/04 - Thür.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11438/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Asylbewerber.

    21 Nach Auswertung der in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel geht das Gericht aber mit den Oberverwaltungsgerichten der Freien Hansestadt Bremen (Urt. v. 31.05.2006 - 2 A 112/06.A - Urt. v. 30.03.2005 - 2 A 114/03.A; Urt. v. 23.03.2005 - 2 A 11603.A -) und des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 31.03.2006 - 2 L 40/06 -, aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 18.05.2006 - 3 UE 177/04.A -, s. dazu BVerwG, Beschl. v. 05.01.2007 - 1 B 121/06 - Hess. VGH, Urt. v. 02.02.2006 - 3 UE 3021/03.A -) und in Abweichung zu seiner früheren Kammerrechtsprechung (vgl. Urt. v. 10.03.2004 - A 11 12494/03 und A 11 12230/03 -) davon aus, dass tschetschenische Volkszugehörige seit Ausbruch des zweiten Tschetschenienkrieges im September 1999 in Tschetschenien einer gegen tschetschenische Volkszugehörige als Gruppe gerichteten politischen Verfolgung ausgesetzt sind (s.a. OVG Schl.-H., Urt. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - für den Entscheidungszeitpunkt; VG Berlin, Urt. v. 25.10.2006 - VG 33 X 83.02 - www.asyl.net; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.2006 - A 3 S 46/06 - Bay. VGH, Urt. v. 19.06.2006 - 11 B 02.31598 - Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 - OVG NRW, Urt. v. 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - OVG Schl.-H., Beschl. v. 31.07.2006 - 1 LB 124/05 - Urt. v. 03.11.2005 - 1 LB 211/01 und 1 LB 259/01 - OVG Saarl., Beschl. v. 29.05.2006 - 3 Q 1/06 - Urt. v. 23.06.2005 - 2 R 17/03 - OVG Nds., Beschl. v. 24.01.2006 - 13 LA 398/05 - Beschl. v. 09.07.2003 - 13 LA 118/03 - Beschl. v. 03.07.2003 - 13 LA 90/03 - ablehnend nur Thür.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11805/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Volkszugehörige.

    22 Nach Auswertung der in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel geht das Gericht aber mit den Oberverwaltungsgerichten der Freien Hansestadt Bremen (Urt. v. 31.05.2006 - 2 A 112/06.A - Urt. v. 30.03.2005 - 2 A 114/03.A; Urt. v. 23.03.2005 - 2 A 11603.A -) und des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 31.03.2006 - 2 L 40/06 -, aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 18.05.2006 - 3 UE 177/04.A -, s. dazu BVerwG, Beschl. v. 05.01.2007 - 1 B 121/06 - Hess. VGH, Urt. v. 02.02.2006 - 3 UE 3021/03.A -) und in Abweichung zu seiner früheren Kammerrechtsprechung (vgl. Urt. v. 10.03.2004 - A 11 12494/03 und A 11 12230/03 -) davon aus, dass tschetschenische Volkszugehörige seit Ausbruch des zweiten Tschetschenienkrieges im September 1999 in Tschetschenien einer gegen tschetschenische Volkszugehörige als Gruppe gerichteten politischen Verfolgung ausgesetzt sind (s.a. OVG Schl.-H., Urt. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - für den Entscheidungszeitpunkt; VG Berlin, Urt. v. 25.10.2006 - VG 33 X 83.02 - www.asyl.net; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.2006 - A 3 S 46/06 - Bay. VGH, Urt. v. 19.06.2006 - 11 B 02.31598 - Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 - OVG NRW, Urt. v. 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - OVG Schl.-H., Beschl. v. 31.07.2006 - 1 LB 124/05 - Urt. v. 03.11.2005 - 1 LB 211/01 und 1 LB 259/01 - OVG Saarl., Beschl. v. 29.05.2006 - 3 Q 1/06 - Urt. v. 23.06.2005 - 2 R 17/03 - OVG Nds., Beschl. v. 24.01.2006 - 13 LA 398/05 - Beschl. v. 09.07.2003 - 13 LA 118/03 - Beschl. v. 03.07.2003 - 13 LA 90/03 - ablehnend nur Thür.
  • VG Arnsberg, 17.03.2004 - 1 K 3266/01

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Festnahme, Misshandlungen,

    vgl. ebenso: Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 13 LA 90/03 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteile vom 24. April 2003, - 1 LB 213/01 - und - 1 LB 212/01 - Verwaltungsgericht (VG) Augsburg, Urteil vom 12. August 2003 - Au 3 K 03.30188-; VG Regensburg, Entscheidung vom 2. Mai 2003 - RN 5 K 03.30496 -.
  • VG Arnsberg, 04.05.2005 - 1 K 772/03

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Sicherheitskräfte, Separatisten, Awaren,

    Grundsätzlich dürfte zwar nicht individuell vorverfolgten Tschetschenen oder anderen Kaukasiern in diesen Regionen eine innerstaatliche Fluchtalternative zur Verfügung stehen (vgl. Urteil der Kammer vom 17. März 2004 - 1 K 3266101.A - ebenso: Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 13 LA 90/03 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteile vom 24. April 2003, - 1 LB 213/01 - und - 1 LB 212/01 - Verwaltungsgericht (VG) Augsburg, Urteil vom 12. August 2003 - Au 3 K 03.30188-; VG Regensburg, Entscheidung vom 2. Mai 2003 - RN 5 K 03.30496 -.
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