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   OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2005 - 1 LB 25/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2005 - 1 LB 25/04 (https://dejure.org/2005,32500)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.03.2005 - 1 LB 25/04 (https://dejure.org/2005,32500)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. März 2005 - 1 LB 25/04 (https://dejure.org/2005,32500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 380/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2005 - 1 LB 25/04
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2005 - 1 LB 25/04
    Die Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen Gründen führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 29.06.1998 - 9 B 604.98; Urt. v. 10.07.2003 - 1 C 21.02, E 118, 308).

    Auch Gesichtspunkte der Verfahrensökonomie (Verzicht auf eine Prüfung von Abschiebungshindernissen: vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2003 a.a.O. am Ende) rechtfertigen es hier nicht, der Frage der Einreisemöglichkeit nachzugehen.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2005 - 1 LB 25/04
    Eine extreme Gefahrenlage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95, E 99, 324), die auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit der Abschiebung entgegen stünde, ist ebenfalls nicht erkennbar.
  • BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98

    Mögliche Zielstaaten einer Abschiebung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2005 - 1 LB 25/04
    Die Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen Gründen führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 29.06.1998 - 9 B 604.98; Urt. v. 10.07.2003 - 1 C 21.02, E 118, 308).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 1 LB 38/04

    Asyl, Asylrecht, Gruppenverfolgung, Syrien, Türkei, Yezide

    Die Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen Gründen führt zwar nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 29.06.1998 - 9 B 604.98; Urt. v. 10.07.2003 - 1 C 21.02, E 118, 308; Senat, Beschl. 01.03.2005 - 1 LB 25/04), sie berechtigt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 10.07.2003 aaO), die der Senat zu Grunde legt, aus Gründen der Prozessökonomie die Aufhebung der Zielstaatsbestimmung in der Abschiebungsandrohung, um dem Gericht die Prüfung von Abschiebungshindernissen zu ersparen (BVerwG, Urt. v. 10.07.2003, aaO).
  • BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 86.05

    Bedingungen einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage für tschetschenische

    b) Soweit die Beschwerde darüber hinaus eine Verletzung der ordnungsgemäßen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO), der Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) und des rechtlichen Gehörs (§ 138 Nr. 3 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) darin sieht, dass das Berufungsgericht sich erkennbar nicht mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte zur inländischen Fluchtalternative für Tschetschenen in der Russischen Föderation, insbesondere der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - und Beschluss vom 1. März 2005 - 1 LB 25/04 -), auseinander gesetzt habe, führt dies hier ebenfalls nicht auf einen Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Dazu hat der Senat in seinem Beschluss vom 01. März 2005 1 LB 25/04 ausgeführt: Die Befürchtungen des Klägers hinsichtlich seiner Lebenssituation nach einer Abschiebung nach Armenien oder Russland sind unbegründet, weil sie auf der falschen Prämisse, in diesen Ländern sei ein Aufenthalt ohne gültige Personaldokumente zu unterstellen, beruhen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2006 - 1 LA 72/06
    Die gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 01. März 2005 1 LB 25/04 liegt nicht vor.
  • VG Schleswig, 15.09.2008 - 4 A 1883/06

    Sachdienlichkeit einer isolierten Anfechtung eines Bescheides des Bundesamtes für

    Da von einer Rückkehr im Familienverband auszugehen ist (vgl. BVerwG, , Urt. vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 - E 109, 305) und die Eltern des Klägers bei einer Rückkehr nach Aserbaidschan politische Verfolgung befürchten und eine Einreise nach Aserbaidschan auch nur schwer realisierbar sein dürfte, erscheint es nicht nur plausibel, sondern drängt sich geradezu auf, dass das Bundesamt diejenigen Länder, zu denen die Eltern des Klägers auf Grund ihres langjährigen Aufenthalts (Russland) und ihrer Volkszugehörigkeit (Armenien) eine besondere Beziehung haben, als Abschiebestaaten benannt hat, zumal die die Eltern des Klägers betreffenden Abschiebungsandrohungen mit identischen Zielstaaten rechtsbeständig geworden sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 01.03.2005 - 1 LB 25/04 --).
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