Rechtsprechung
AG Augsburg, 30.07.2012 - 1 M 13179/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
1.Die Verurteilung zur Gewährung der Einsichtnahme in schriftliche Unterlagen wird nach § 883 ZPO analog vollstreckt.2. Ist Titelgläubigerin eine Erbengemeinschaft, so ist der Schuldner nur verpflichtet, die Einsichtnahme entweder gegenüber allen Miterben gleichzeitig oder ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Gewährung der Einsichtnahme in schriftliche Unterlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 883 analog
Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Gewährung der Einsichtnahme in schriftliche Unterlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zwangsvollstreckung ist nur zugunsten aller Miterben als Gesamthandgläubiger möglich
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 30.07.2012 - 1 M 13179/12
- AG Augsburg, 22.08.2012 - 1 M 13179/12
- LG Augsburg, 04.12.2012 - 41 T 3432/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 20 W 43/91
Auszug aus AG Augsburg, 30.07.2012 - 1 M 13179/12
Insoweit schließt sich das Vollstreckungsgericht der h.M. an (…siehe Zöller 29. Auflage § 883 ZPO RdNr. 2 m.w.N.; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171 m.w. Rechtsprechungsnachweisen; Schilken DGVZ 1988, 49 ff.). - LG Frankenthal, 23.05.1995 - 1 T 257/95
Auszug aus AG Augsburg, 30.07.2012 - 1 M 13179/12
Bei der Erbengemeinschaft sind alle Miterben Gesamthandsgläubige, so dass eine Zwangsvollstreckung nur zugunsten aller Miterben möglich ist (KG NJW 1957, 1154; LG Frankenthal JurBüro 1996, 442; Staudinger 2010 § 2039 BGB RdNr. 28;… Münchner-Kommentar 5. Auflage § 2039 BGB RdNr. 28).
Rechtsprechung
AG Augsburg, 22.08.2012 - 1 M 13179/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Augsburg, 30.07.2012 - 1 M 13179/12
- AG Augsburg, 22.08.2012 - 1 M 13179/12
- LG Augsburg, 04.12.2012 - 41 T 3432/12