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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08 (https://dejure.org/2009,12783)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.01.2009 - 1 M 164/08 (https://dejure.org/2009,12783)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 1 M 164/08 (https://dejure.org/2009,12783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Amtsärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit von Beamten

  • Judicialis

    LSA-BG § 7 Abs. 4 S. 2; ; LSA-BG § 42 Abs. 1 S. 3; ; LSA-BG § 45b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten bei bereits erfolgter, aber noch nicht bestandskräftiger Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit: Beamter; Dienstfähigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten bei bereits erfolgter, aber noch nicht bestandskräftiger Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten bei bereits erfolgter Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Verpflichtung eines Beamten an der für die Durchführung eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07

    Zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA i. V. m. §§ 45b, 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA, wenn der Beamte bereits durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung wegen Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde (Fortführung von OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris).

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO, der anderenfalls statthaft wäre (vgl. insoweit: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris), kommt daher im gegebenen Fall nicht in Betracht (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO).

    Die vorgenannte Pflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980 - Az.: 2 A 4.78 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris).

    Die Mitwirkungspflicht umfasst dabei insbesondere die Offenlegung der gesamten Krankheitsgeschichte mit den dazugehörigen Unterlagen, wenn diese für den untersuchenden Amtsarzt entscheidende Bedeutung haben (OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.; Fürst; GKÖD, Band I, Teil 2a, K § 42 Rn. 22).

    Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - Az.: 2 B 106.97 - zitiert nach juris.web [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).

    Nur wenn dies nicht auf der Hand liegt und auch für einen Arzt nicht ohne weiteres erkennbar ist, bedarf es zudem eines entsprechenden Hinweises auf den Anlass für die dienstärztliche Untersuchung an den untersuchenden (Amts-)Arzt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 47, 40, 53 Abs. 3 Nr. 1 und 2, 52 Abs. 2 GKG, wobei der Wert im Hinblick auf die Vorläufigkeit der begehrten Regelung zu halbieren war (vgl. Ziffer II., 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 2004, NVwZ 2004, 1327; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 26.08.2008 - 5 A 60/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Diese Bewertung wird nicht zuletzt auch dadurch bestätigt, dass sich der Antragsteller einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung offensichtlich zu entziehen sucht, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens 5 A 60/08 MD (hier: 1 L 140/08).

    Das Verwaltungsgericht verweist insoweit selbst auf sein zwischen den hiesigen Beteiligten ergangenes - nicht rechtskräftiges - Urteil vom 26. August 2008 in dem Verfahren 5 A 60/08 MD (hier: 1 L 140/08).

    Die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Befürchtung, das noch nicht rechtskräftig entschiedene Hauptsacheverfahren 5 A 60/08 MD (hier: 1 L 140/08) könne durch eine erneute amtsärztliche Untersuchung "überholt" werden, teilt der Senat nicht.

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Die vorgenannte Pflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980 - Az.: 2 A 4.78 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris).

    Nur wenn dies nicht auf der Hand liegt und auch für einen Arzt nicht ohne weiteres erkennbar ist, bedarf es zudem eines entsprechenden Hinweises auf den Anlass für die dienstärztliche Untersuchung an den untersuchenden (Amts-)Arzt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Krankheit und Zweifel an der Dienstfähigkeit begründen objektiv keinen Makel, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26. September 1988 - Az.: 2 B 132.88 -, Buchholz 237.1 Art. 56 BayLBG Nr. 1 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Denn die Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach § 42 BG LSA beurteilt sich danach, ob die Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Die eine Untersuchungsanordnung tragenden Zweifel des Dienstherrn können sich hierbei auch aus einer Summe von Umständen ergeben, die - je für sich gesehen - noch keinen hinreichenden Anlass zu Zweifeln im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA bieten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1984 - Az.: 2 B 205.82 -, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1).
  • BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung der Weisung mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - Az.: 2 B 106.97 - zitiert nach juris.web [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 1 M 155/06

    Zur Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Besitzes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Einer Klärung des Sachverhaltes mittels einer Beweisaufnahme bedarf es regelmäßig nicht (OVG LSA, Beschluss vom 5. September 2006 - Az.: 1 M 155/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2006 - 1 L 181/05

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
    Denn die Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach § 42 BG LSA beurteilt sich danach, ob die Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um einen Verwaltungsakt (so erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22.90 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, juris), um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter (vgl. Plog/Wiedow, BBG (alt), Stand: Mai 2008, § 42 Rn. 10b) oder um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 - und v. 22.04.2005 - 15 CS 05.806 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 23.01.2003 - 2 B 11956/02 -, juris), handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Dabei können sich die eine Untersuchungsanordnung tragenden Zweifel des Dienstherrn auch aus einer Summe von Umständen ergeben, die - je für sich gesehen - noch keinen hinreichenden Anlass zu Zweifeln bieten (BVerwG, Beschluss vom 28.05.1984, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, Juris).
  • VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09

    Disziplinarrecht: Verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen

    Diese Untersuchungspflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (BVerwG, U. v. 23.10.1980, 2 A 4.78; OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007, 1 M 103/07 und zuletzt Beschluss vom 28.01.2009, 1 M 164/08, Beschluss.

    Art und Umfang einer amtsärztlichen Untersuchung sind dabei grundsätzlich der ärztlichen Entscheidung überlassen; das Ausmaß der ärztlichen Untersuchung muss indes durch den Anlass gerechtfertigt sein (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.06.2008, 1 K 3679/07; VGH Bad.-Württb., Beschluss vom 07.08.2008, 4 S 1068/08; BVerwG, U. v. 23.10.1990, a. a. O.; OVG LSA Beschlüsse vom 26.06.2007 und vom 28.01.2009, a. a. O.; juris).

  • VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 B 21/09

    Disziplinarrecht, Voraussetzungen für eine Dienstenthebung

    Diese Untersuchungspflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (BVerwG, Urt. v. 23.10.1980, 2 A 4.78; OVG LSA, Beschl. v. 26.06.2007, 1 M 103/07, Beschl. v. 28.01.2009, 1 M 164/08 und Beschl. v. 09.06.2009, 10 L 1/09; VG Magdeburg, Urt. v. 03.02.2009, 8 A 9/08; alle juris).

    Nur wenn dies nicht auf der Hand liegt und auch für einen Arzt nicht ohne weiteres erkennbar ist, bedarf es zudem eines entsprechenden Hinweises auf den Anlass für die dienstärztliche Untersuchung an den untersuchenden Amtsarzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.1990, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 26.06.2007 und v. 28.01.2009, a. a. O.; juris).

  • VG Magdeburg, 02.03.2010 - 5 A 430/09

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; amtsärztliche

    Diese Untersuchungspflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (Bundesverwaltungsgericht, U. v. 23.10.1980, 2 A 4.78; OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007, 1 M 103/07 und zuletzt Beschluss vom 28.01.2009, 1 M 164/08, Beschluss.

    Nur wenn dies nicht auf der Hand liegt und auch für einen Arzt nicht ohne weiteres erkennbar ist, bedarf es zudem eines entsprechenden Hinweises auf den Anlass für die dienstärztliche Untersuchung an den untersuchenden Amtsarzt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, U. v. 23.10.1990, a. a. O.; OVG LSA Beschlüsse vom 26.06.2007 und vom 28.01.2009, a. a. O.; juris).

  • OVG Sachsen, 17.12.2010 - 2 B 260/10

    An einen Hochschullehrer gerichtete Anordnung der ärztlichen Untersuchung zur

    Bei den rein innerdienstlichen Weisungen ohne Außenwirkung - wie hier die zur Untersuchung - schließen dagegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und die speziellen Regelungen desBeamtenrechts eine Regelung durch Verwaltungsakt aus, solange keine spezielle - zum Erlass eines Verwaltungsaktes ermächtigende - Befugnisnorm im Beamtenrecht existiert (vgl. im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschl. v. 1.2.1999 - 3 CS 98.2773 -, juris Rn. 40; a. A. wohl: OVG LSA, Beschluss vom 28.1.2009 - 1 M 164/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 2 B 182/10

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Dienstfähigkeit eines

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um eine Verwaltungsakt handelt (so VGH BW, Beschl. v. 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.8.2009 - 1 B 264/09 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris) oder um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung ohne Verwaltungsrechtscharakter (so der früher für das Beamtenrecht zuständige 3. Senat des erkennenden Gerichts, SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2005, NVwZ-RR 2006, 713; NdsOVG, Urt. v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris, unter Aufgabe der früheren abweichenden Rechtsprechung; BayVGH, Beschl. v. 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 -, juris; grundsätzlich auch OVG LSA, Beschl. v. 26.6.2007 - 1 M 103/07 -, juris, anders nur bei Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und angeordnetem Sofortvollzug, vgl. Beschl. v. 28.1.2009 - 1 M 164/08 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 44 Rn. 17b).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2009 - 1 L 73/09

    Folgen der Nichtbeteiligung der Personalvertretung bei Versetzung eines Beamten

    Überdies schiede die Nachholung des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens im vorliegenden Fall auch deswegen aus, weil die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit ohne seinen Antrag sich danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - gegebenenfalls des Widerspruchsbescheides - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 27. November 2008 - Az.: 2 B 32.08 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]; siehe ebenfalls: OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2009 - Az.: 1 M 164/08 - und Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, jeweils veröffentlicht bei [...] [m.w.N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2009 - 10 L 1/09

    Zur Pflicht des Beamten, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen

    Nur wenn dies nicht auf der Hand liegt, und auch für einen Arzt nicht ohne weiteres erkennbar ist, bedarf es zudem eines entsprechenden Hinweises auf den Anlass für die amtsärztliche Untersuchung an den untersuchenden Amtsarzt (vgl. zum Vorstehenden zuletzt OVG LSA, B. v. 28.1.2009 - 1 M 164/08 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 1 M 70/12

    Rechtsnatur der dienstrechtlichen Weisung, sich beobachten zu lassen;

    Die vorgenannte Pflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 1 M 164/08 - und Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 M 103/07 -, jeweils juris ).
  • VG Saarlouis, 17.02.2010 - 2 K 594/09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch den Dienstherrn

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