Rechtsprechung
AG Rastatt, 02.07.1996 - 1 M 411/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1997, 75
Wird zitiert von ...
- BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03
Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel
Auch das Amtsgericht Rastatt hält eine durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte Vollstreckungsklausel für unwirksam, wenn gem. § 726 Abs. 1 ZPO der Rechtspfleger zuständig war (2. Juli 1996 - 1 M 411/96 - Rpfleger 1997, 75).