Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.10.1994 - 1 M 5589/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6260
OVG Niedersachsen, 05.10.1994 - 1 M 5589/94 (https://dejure.org/1994,6260)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.10.1994 - 1 M 5589/94 (https://dejure.org/1994,6260)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - 1 M 5589/94 (https://dejure.org/1994,6260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1994, 589
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 1 ME 241/10

    § 12 Baunutzungverordnung (BauNVO) enthält eine Exklusivregelung für Parkplätze

    Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. BW VGH, Urt. v. 9.12.1993 - 5 S 1650/92 -, BRS 55 Nr. 193; Senatsbeschl. v. 5.10.1994 - 1 M 5589/94 -, BRS 56 Nr. 108 = NdsRpfl. 1995, 74) Unbestimmtheiten der Genehmigung zu Lasten des Bauherrn gehen und dazu führen können, dass einem nachbarlichen Eilantrag stattzugeben ist.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurückstellung eines Bauvorhabens (Vier-

    Der als Grundlage des "Dachgeschosses" gezeichnete Verlauf des OG-Daches endet genau bei den 17 m Länge, die nach der Senatsrechtsprechung (vgl. B. v. 5.10.1994 - 1 M 5589/94 -, BRS 56 Nr. 108 = ZMR 1994, 589 = NdsRpfl. 1995, 74) wegen der Notwendigkeit, Dachvorsprünge einzubeziehen, in Ansehung von § 7a NBauO höchstens zulässig sind.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    In der Rechtsprechung (vgl. z. B. B.-W. VGH, Urt. v. 9. Dezember 1993 - 5 S 1650/92 -, ESVGH 43, 142 = BRS 55 Nr. 193; Nds. OVG, B. v. 5. Oktober 1994 - 1 M 5589/94 -, BRS 56 Nr. 108 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06

    Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren;

    In der Rechtsprechung (vgl. z. B. B.-W. VGH, Urt. v. 9. Dezember 1993 - 5 S 1650/92 -, ESVGH 43, 142 = BRS 55 Nr. 193; Nds. OVG, B. v. 5. Oktober 1994 - 1 M 5589/94 -, BRS 56 Nr. 108 = NdsRpfl. 1995, 74) ist anerkannt, dass Unbestimmtheiten der genehmigten Bauvorlagen zu Lasten des Bauherren gehen und damit schon für sich zum Erfolg eines Nachbarrechtsbehelfs führen können.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11

    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das

    In der Rechtsprechung (vgl. z. B. B.-W. VGH, Urt. v. 9. Dezember 1993 - 5 S 1650/92 -, ESVGH 43, 142 = BRS 55 Nr. 193; Nds. OVG, B. v. 5. Oktober 1994 - 1 M 5589/94 -, BRS 56 Nr. 108 = NdsRpfl. 1995, 74) ist anerkannt, dass Unbestimmtheiten der genehmigten Bauvorlagen zu Lasten des Bauherren gehen können.
  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
    In der Rechtsprechung ist insofern anerkannt, dass Unbestimmtheiten der genehmigten Bauvorlagen allenfalls zu Lasten des Bauherrn gehen können (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.1993 - 5 S 1650/92 -, ESVGH 43, 142 = BRS 55 Nr. 193; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.10.1994 - 1 M 5589/94 -, BRS 56 Nr. 108 = Nds-…
  • OVG Niedersachsen, 29.08.1995 - 1 L 3462/94

    Baugenehmigung; Konkretisierung; Betriebsbeschreibung; Faktisches Dorfgebiet;

    Die Baugenehmigung muß, auch aus Gründen des Nachschutzes, hinreichend bestimmt sein, denn nicht nur der Bauherr, sondern auch der Nachbar muß aus der Baugenehmigung in Verbindung mit den zugrundeliegenden Unterlagen eindeutig die Reichweite des genehmigten Vorhabens bzw. der genehmigten Nutzung erkennen können (vgl. Beschluß des Senats vom 5.10.1994 - 1 M 5589/94 - m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 28.10.2009 - 4 A 1354/08

    Baugenehmigung für den Neubau eines Einkaufszentrums; Erhebliche Gründe für die

    Bei problematischen immissionsschutzrechtlichen Verhältnissen darf die Baugenehmigung nicht nur scheinbar, etwa durch Nebenbestimmungen, sicherstellen, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben erfüllt werden, und den betroffenen Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise mit dem gesamten Risiko einer Nichteinhaltung der Nebenbestimmung durch den Bauherrn belasten ( Nds. OVG, Beschluss vom 5. Oktober 1994 - 1 M 5589/94 - und Urteil vom 29. August 1995 - 1 L 3462/94 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2000 - 1 M 136/99

    Begriff des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung

    Diese Regelung macht nur einen Sinn, wenn Grundstücksgrenze im Sinne dieser Vorschrift die Grenze ist, der die Gebäudewand gegenüberliegt, vor die der betreffende Bauteil hervortritt; denn die Schutzgüter der Abstandsvorschriften werden im wesentlichen nur gegenüber dieser Grenze tangiert (im Ergebnis so schon Beschluß des Senats vom 03.09.1993 - 1 M 63/93 -, in dem ein Balkon an der Ostseite des betreffenden Gebäudes nicht als Fortsetzung der jeweiligen Seitenwände behandelt wurde; so auch OVG Berlin, Beschluß vom 25.03.1993 - 2 S 4.93 -, BRS 55 Nr. 121; a.A.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 29.11.1985 - 7 B 2402/85 -, BRS 44 Nr. 101; die Auffassung des Niedersächsischen OVG im Beschluß vom 05.10.1994 - 1 M 5589/94 -, BRS 56 Nr. 108, daß Dachvorsprünge, die aus der Sicht des Nachbarn ein Gebäude "verlängern", in die maßgebliche Länge des Schmalseitenprivilegs des § 7 a Abs. 1 NBauO einzubeziehen sind, beruht auf der abstandsrechtlichen Grundregel des § 7 Abs. 1 Satz 1 NBauO, nach der Gebäude mit allen auf ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche gelegenen Punkten von der Grenze des Baugrundstücks Abstand halten müssen, eine Grundregel, die sich von der in der LBO in § 6 Abs. 1 Satz 1 enthaltenen maßgeblich unterscheidet, vgl. o.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht