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   OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94   

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https://dejure.org/1994,5051
OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94 (https://dejure.org/1994,5051)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.1994 - 1 M 70/94 (https://dejure.org/1994,5051)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 1 M 70/94 (https://dejure.org/1994,5051)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baurechtswidriger Zustand; Anordnung des Sofortvollzugs; Sofortvollzug; Nutzungsuntersagung; Nutzungsuntersagungsverfügung

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.1993 - 1 M 81/92

    Nutzungsuntersagung; Bauliche Anlage; Baugenehmigung; Gewerbebetrieb; Private

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist (Beschl. v. 01.03.1993 - 1 M 81/92 -, Die Gemeinde 1993, 124; Urt. v. 16.12.1993 - 1 L 75/93 -).

    Regelmäßig genügt daher bei der Darlegung der Ermessenserwägungen, die eine Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange voraussetzt, die Darlegung ausschließlich der öffentlichen Belange, wenn diese nach dem Willen der Behörde den Vorrang haben sollen und es keiner ins einzelne gehenden konkreten Abwägung privater Belange bedarf, weil solche nicht geltend gemacht wurden oder sich nicht aufdrängten (Beschl. des Senates v. 01.03.1993, aaO).

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist (Beschl. v. 01.03.1993 - 1 M 81/92 -, Die Gemeinde 1993, 124; Urt. v. 16.12.1993 - 1 L 75/93 -).
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94
    Abgesehen davon, daß auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen führt (vgl. Urt. des Senates v. 28.01.1994 - 1 L 118/93 -, HessVGH Urt. v. 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, BRS 44 Nr. 198), fehlt es im vorliegenden Fall für die Annahme einer Verwirkung ohnehin an der Schaffung eines durch positives Handeln der Bauaufsichtsbehörde geschaffenen Vertrauenstatbestandes hinsichtlich der Duldung des betreffenden baurechtswidrigen Zustandes.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 1 L 118/93

    Bauaufsichtsbehörde; Baurechtswidrige Nutzung; Gleichheitssatz; Willkürverbot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94
    Abgesehen davon, daß auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen führt (vgl. Urt. des Senates v. 28.01.1994 - 1 L 118/93 -, HessVGH Urt. v. 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, BRS 44 Nr. 198), fehlt es im vorliegenden Fall für die Annahme einer Verwirkung ohnehin an der Schaffung eines durch positives Handeln der Bauaufsichtsbehörde geschaffenen Vertrauenstatbestandes hinsichtlich der Duldung des betreffenden baurechtswidrigen Zustandes.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 75/93

    Ungenehmigte Nutzung; Garage; Wohnzweck; Sylter Garage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist (Beschl. v. 01.03.1993 - 1 M 81/92 -, Die Gemeinde 1993, 124; Urt. v. 16.12.1993 - 1 L 75/93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08

    Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

    6. Dezember 1994 - 1 M 70/94 -, JURIS-Dokumentation; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2000 - 2 R 7/99 -, JURIS-Dokumentation m.w.N. und Beschluss vom 25. Januar 2005.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2021 - 1 LB 11/17

    Anordnung der Beseitigung einer Mauer; Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können öffentlich-rechtliche Befugnisse zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände nicht verwirkt werden (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 M 70/94 -, Rn. 7 bei juris).
  • VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 9/20

    Jungfernstieg Nord-Hafenspitze: Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt

    Es kann auch dahinstehen, ob der Antragsgegnerin die formell baurechtswidrige Nutzung seit langem bekannt ist, weil öffentlich-rechtliche Befugnisse zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände nicht verwirken können (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. zuletzt Beschluss vom 09.12.2019, 8 B 45/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2013, Az.: 1 MB 16/13 und Beschluss vom 16.12.1994, Az.: 1 M 70/94, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche;

    Eine Verwirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28.01.1994 - 1 L 118/93 -, juris [Rn. 21]; Beschluss vom 06.12.1994 -1 M 70/94 -, juris [Rn. 7], Beschluss vom 05.05.2008 - 1 MB 2/08 -, juris [Rn. 3] und Beschluss vom 13.12.2017 - 1 MB 17/17 -, n.v.) insoweit vielmehr ausgeschlossen.

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer - wie hier - unstreitig formell illegalen und ebenso nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsaufnahme sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 06.12.1994 -1 M 70/94 -, juris [Rn. 10] und vom 23.04.2003 - 1 MB 9/03 - m.w.N.).

  • BFH, 22.01.2004 - III R 39/02

    Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim

    Auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände führt nicht ohne weiteres zur Verwirkung des baurechtlichen Beseitigungsanspruchs (vgl. Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 6. Dezember 1994 1 M 70/94 --juris--, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2023 - 1 MB 18/22

    Auslegung eines Bebauungsplans; gestuftes Vorgehen der Behörde gegen

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer - wie hier - unstreitig formell illegalen und ebenso nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsaufnahme sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 06.12.1994 - 1 M 70/94 -, juris, Rn. 10 und vom 23.04.2003 - 1 MB 9/03 - n.v.).
  • VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04

    Verwaltungsgericht: Bauaufsicht darf Haus im Binsfeld begehen

    Für die Annahme einer Verwirkung ist daher Voraussetzung, dass die Behörde durch positives Handeln bei den Betroffenen einen Vertrauenstatbestand des Inhalts begründet, sie werde den betreffenden baurechtswidrigen Zustand dulden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 M 70/94 - OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2000 - 2 R 7/99 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 20/17

    Bauaufsichtliche Anordnung der Beseitigung von auf einem Grundstück lagernden

    Eine Verwirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28.01.1994 - 1 L 118/93 -, juris [Rn. 21]; Beschluss vom 06.12.1994 -1 M 70/94 -, juris [Rn. 7], Beschluss vom 05.05.2008 - 1 MB 2/08 -, juris [Rn. 3] und Beschluss vom 13.12.2017 - 1 MB 17/17 -, n.v.) insoweit vielmehr ausgeschlossen.
  • StGH Hessen, 26.08.2009 - P.St. 2208

    Beschluss über eine Grundrechtsklage wegen Verletzung der Eigentumsgarantie in

    Die Ansicht, (bau-)ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse unterlägen grundsätzlich nicht der Verwirkung, stimmt mit der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Auffassung vieler Obergerichte überein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2008 - 10 S 1388/06 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 17.06.1998 - 2 B 97.171 -, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 M 70/94 - und OVG des Saarlandes, Urteil v. 29.08.2000 - 2 R 7/99 -).
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

    Zum einen führt auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen (vgl. VGHBW, Urt. v. 28.01.1994 - 1 L 118/93 - und Beschl. v. 6.12.1994 - 1 M 70/94 -, jeweils zitiert nach juris, HessVGH Urt. v. 12.07.1985 BRS 44 Nr. 198).
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 584/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

  • VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 B 45/19

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine

  • VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 8/20

    Jungfernstieg Nord-Hafenspitze: Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt

  • OVG Sachsen, 25.06.2012 - 4 B 128/12

    Beseitigungsanordnung, Verwirkung, Sofortvolllzuganordnung, Anhörungspflicht,

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2008 - 1 MB 2/08

    Recht der Bauordnungsbehörde zum bauordnungsrechtlichen Einschreiten wegen

  • VG Schleswig, 12.04.2022 - 2 A 4/21

    Bauordnungsverfügung

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