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   OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,42939)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.07.2015 - 1 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,42939)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,42939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen hinsichtlich Nachbarschutzes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie: TA-Lärm und "neue wissenschaftliche Erkenntnisse"

  • rechtstipp24.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen hinsichtlich Nachbarschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (vgl. dazu nur VGH München, Beschl. v. 08.06.2015, 22 CS 15.686, [...] Rz. 23 ff m.w.N.; OVG Greifswald, Beschl. v. 21.05.2014, a.a.O., Rn. 20).

    Bei der wertenden Einschätzung, die von Prognoseelementen geprägt ist, steht dem Beschwerdegegner ein - nach § 3a Satz 4 UVPG nur begrenzt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.06.2015, a.a.O., Rn. 40).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Im Nennleistungsbetrieb einer Windkraftanlage gewinnt dieses Geräusch allerdings eine Frequenz (bei 40 Umdrehungen/Min.: 2 mal pro Sekunde), die eher einem schnellen Rhythmus als einem wahrnehmbaren Einzelgeräusch entspricht (vgl. dazu bereits Beschluss des Senats vom 21.08.2014, 1 MR 7/14, NordÖR 2015, 37).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21.08.2014, 1 MR 7/14, NordÖR 2015, 37 [bei [...] Rn. 18]), an der festzuhalten ist.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 3 M 236/13
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Diese können - wie das OVG Greifswald überzeugend entschieden hat - dadurch korrigiert werden, dass der Korrekturfaktor Cmet (vgl. dazu Ziffer A.1.4 TA Lärm ), der sich im rechnerischen Ergebnis am Immissionsort grundsätzlich in Form einer Reduzierung des berechneten Beurteilungspegels auswirkt, auf Null gesetzt wird (OVG Greifswald, Beschl. v. 21.05.2014, 3 M 236/13, [...] Rn. 18).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (vgl. dazu nur VGH München, Beschl. v. 08.06.2015, 22 CS 15.686, [...] Rz. 23 ff m.w.N.; OVG Greifswald, Beschl. v. 21.05.2014, a.a.O., Rn. 20).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14

    Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Angesichts des Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 15.05.2015 - 1 MB 5/15 - und Beschluss des Senats vom 26.01.2015 - 1 MB 39/14 -).

    Da Cmet nach den Gleichungen 21 und 22 der DIN ISO 9613-2 von der Höhe der Schallquelle abhängt und bei Windenergieanlagen ohnehin erst bei Abständen des Immissionsaufpunktes von mehr als dem 10-fachen der Nabenhöhe einen Wert größer Null annimmt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 26.01.2015, 1 MB 39/14), scheidet ungeachtet der angenommenen Größe des Meteorologie-Faktors Co seine (Korrektur-) Relevanz in Bezug auf die Windenergieanlage WEA 1 mit einem Abstand von 494, 2 m zum Grundstück der Beschwerdeführerin zu 2. (IO 5) und die Windenergieanlage WEA 2 mit einem Abstand von 483, 8 m zum Grundstück der Beschwerdeführerin zu 1. (IO 9) aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Soweit das OVG Münster (Urteil vom 25.02.2015, 8 A 959/10, NuR 2015, 491/492; [...] Rn. 67 f.) - hiervon abweichend - die Ansicht vertritt, die Verfahrensvorschriften der UVP-Richtlinie seien "bei unionsrechtskonformer Auslegung Schutznormen im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO " für Individualkläger, wird die Klagebefugnis an die - weitere - Voraussetzung geknüpft, dass die Entscheidung den Individualkläger in seinen Belangen berührt, was "grundsätzlich durch einen räumlichen Bezug zum Wirkungsbereich der Immissionen bestimmt" sei (OVG Münster, a.a.O., bei [...] Rn.82).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit zutreffend ausgelegt hat (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, 4 A 1.13, BVerwGE 148, 353 ff. [bei [...] Rn. 32 m.w.N.]).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Das Verwaltungsgericht ist in seinem Beschluss (SA. 8 d. Abdr.) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.12.2011, 9 A 30.10, NVwz 2012, 573) und des Senats (Beschl. v. 28.10.2014, 1 MB 5/13, NordÖR 2015, 171) gefolgt, derzufolge sich ein Einzelner nicht unabhängig von der Betroffenheit in eigenen Rechten auf den Verfahrensfehler einer rechtswidrig unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung oder UVP-Vorprüfung berufen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Ein Zuschlag - in der von Nr. A.2.5.3 des Anhangs zur TA Lärm vorgesehenen Höhe von 2 - 3 dB(A), die einer Verdoppelung des "realen" Schalldrucks entspräche - ist nur gerechtfertigt, wenn die Geräuschwirkungen einer Anlage "von einer derart störenden Auffälligkeit" sind, dass die Wahrnehmung nicht mehr allein durch die "Stärke" des Geräuschs, sondern - deutlich - durch dessen "lästige" Charakteristik bestimmt wird (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.2001, 7 A 2127/00, NVwZ 2003, 756/761).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Das Verwaltungsgericht ist in seinem Beschluss (SA. 8 d. Abdr.) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.12.2011, 9 A 30.10, NVwz 2012, 573) und des Senats (Beschl. v. 28.10.2014, 1 MB 5/13, NordÖR 2015, 171) gefolgt, derzufolge sich ein Einzelner nicht unabhängig von der Betroffenheit in eigenen Rechten auf den Verfahrensfehler einer rechtswidrig unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung oder UVP-Vorprüfung berufen kann.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 12 LA 97/13

    Absehen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem nachfolgenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
    Dies gestattet § 17 Abs. 3 UVPG , wenn ein Bedarf zur Prüfung zusätzlicher oder anderer erheblicher Umweltauswirkungen nicht erkennbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.02.2014, 12 LA 97/13, BauR 2014, 983 ), was hier der Fall war.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 1 B 10249/14

    Allgemeine Vorprüfung, Artenschutz, Besorgnispotential, eigene Information,

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10

    Windkraftanlage; Lärmimmissionen; Einwirkungen durch Infraschall; optisch

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1828

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

    Nach der einhelligen Rechtsprechung sind jedoch die Schutzmaßstäbe maßgeblich, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche gelten, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete nach Abschnitt 6.1 d) der TA Lärm einschlägigen Werte (vgl. etwa: Urt. d. Sen. v. 7.11.2017 - 12 KN 107/16 -, OVG NRW, Urt. v. 4.7.2018 - 8 A 47/17 -, juris, Rn. 74; OVG, Rhl-Pf, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 B 11345/17 -, ZNER 2017, 529; OVG Schleswig-Holst., Beschl. v. 31.7.2015 - 1 MB 14/15 -, ZNER 2015, 613).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse führt er grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren (OVG NRW, Beschl. v. 6.5.2016 - 8 B 866/15 -, juris, Rn. 32 f. m.w.N.; Bay. VGH, Beschl. v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 -, ZNER 2015, 390, juris Rn. 23 f.; vgl. für Infraschall OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 31.7.2015 - 1 MB 14/15 -, ZNER 2015, 613, juris, Rn. 30 ff.).
  • VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15

    Genehmigung für Windenergieanlage

    Das führt dazu, dass ein Nachbar, der durch eine genehmigungsbedürftige Anlage schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren ausgesetzt wird, sich gegen diese im Wege des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes wehren kann (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 1 MB 14/15 juris Rn. 13).

    Nach dieser kann davon ausgegangen werden, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer WEA in der Regel durch Infraschall keine erheblichen Belästigungen mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m die WEA regelmäßig nur einen Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt (OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 1 MB 14/15 juris Rn. 30; VGH München, Beschluss vom 08.06.2015, 22 CS 15.656, juris Rn. 23; OVG Münster, Beschluss vom 17.6.2016, Az.: 8 B 1018/15, juris Rn. 50).

    Wissenschaftlich fundierte und eindeutige Belege darüber, dass Infraschall oder tieffrequenter trotz der genannten Entfernungen zur Wohnbebauung erhebliche Folgen für die menschliche Gesundheit hervorruft, sind nach Auffassung der Kammer (noch) nicht gegeben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 06.05.2016, Az.: 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 1 MB 14/15 juris Rn. 30).

    Das heißt, an dieser Stelle ist eine inhaltliche Überprüfung der durchgeführten UVP-Vorprüfung nur daraufhin vorzunehmen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 31/10, juris Rn. 24; Urteil vom 17.12.2013, Az. 4 A 1.13, juris Rn. 32, OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.20145, 1 MB 14/15, juris Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 85/16

    DIN ISO 9613 2; eigener Betrieb; Einzelmessung; Gebot der Rücksichtnahme;

    Nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse führt er grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren (OVG NRW, Beschl. v. 6.5.2016 - 8 B 866/15 -, juris, Rn. 32 f. m.w.N.; Bay. VGH, Beschl. v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 -, ZNER 2015, 390, juris Rn. 23 f.; vgl. für Infraschall OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 31.7.2015 - 1 MB 14/15 -, ZNER 2015, 613, juris, Rn. 30 ff.).
  • VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20

    Immissionsschutzrecht

    Die TA-Lärm ist weder durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse überholt noch ist die Anwendbarkeit der gemäß Ziffer A.2.3.4 der TA-Lärm und der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) für die Schallausbreitungsrechnung maßgeblichen DIN ISO 9613/2 in Frage zu stellen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Es ist im Übrigen ohnehin nicht Aufgabe des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. der Gerichte, neue empirische oder medizinische Erkenntnisse an die Stelle anerkannter verbindlicher Beurteilungsverfahren zu setzen; dies muss dem wissenschaftlichen Diskurs und einer ggf. neuen Regelung vorbehalten bleiben (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Dies ist nach der Rechtsprechung ausreichend, um die Einhaltung der Richtwerte zu gewährleisten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass bei solchen Abständen von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschall eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2020 - 5 LA 2/19

    Immissionsschutzrecht: Eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsmaßstab hinsichtlich

    Hierzu hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 31. Juli 2015 (1 MB 14/15) ausgeführt:.

    Es ist im Übrigen nicht Aufgabe des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. der Gerichte, neue empirische oder medizinischen Erkenntnisse an die Stelle anerkannter Beurteilungsverfahren zu setzen; dies muss dem wissenschaftlichen Diskurs und einer ggf. neuen Regelung vorbehalten bleiben (vgl. VGH München, Beschl. v. 20.11.2014, 22 ZB 14.1828, Juris Rn. 20)." (OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris, Rn. 18 - 20).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris, Rn. 30; OVG Münster, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 8 B 857/19 -, juris, Rn. 38 ff. m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 2018 - 10 S 2378/17 -, juris, Rn. 25; VGH München, Urteil vom 10. Juli 2019 - 22 ZB 17.124 -, juris, Rn. 23 f. m.w.N. sowie Beschluss vom 23. Januar 2020 - 22 CS 19.2297 -, juris, Rn. 10; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. November 2019 - 2 B 278/19 -, juris, Rn. 18; OVG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 8 B 11345/17 -, juris, Rn. 36; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 3 M 236/13 -, juris, Rn. 20).

  • VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 25/20

    Immissionsschutzrecht

    Die TA-Lärm ist weder durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse überholt noch ist die Anwendbarkeit der gemäß Ziffer A.2.3.4 der TA-Lärm und der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) für die Schallausbreitungsrechnung maßgeblichen DIN ISO 9613/2 in Frage zu stellen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Es ist im Übrigen ohnehin nicht Aufgabe des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. der Gerichte, neue empirische oder medizinische Erkenntnisse an die Stelle anerkannter verbindlicher Beurteilungsverfahren zu setzen; dies muss dem wissenschaftlichen Diskurs und einer ggf. neuen Regelung vorbehalten bleiben (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Dies ist nach der Rechtsprechung ausreichend, um die Einhaltung der Richtwerte zu gewährleisten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass bei solchen Abständen von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschall eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 K 1791/18
    Hierzu hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 31. Juli 2015 ( 1 MB 14/15) ausgeführt:.

    Es ist im Übrigen nicht Aufgabe des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. der Gerichte, neue empirische oder medizinischen Erkenntnisse an die Stelle anerkannter Beurteilungsverfahren zu setzen; dies muss dem wissenschaftlichen Diskurs und einer ggf. neuen Regelung vorbehalten bleiben (vgl. VGH München, Beschl. v. 20.11.2014, 22 ZB 14.1828, Juris Rn. 20)." (OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris, Rn. 18 - 20).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris, Rn. 30; OVG Münster, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 8 B 857/19 -, juris, Rn. 38 ff. m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 2018 - 10 S 2378/17 -, juris, Rn. 25; VGH München, Urteil vom 10. Juli 2019 - 22 ZB 17.124 -, juris, Rn. 23 f. m.w.N. sowie Beschluss vom 23. Januar 2020 - 22 CS 19.2297 -, juris, Rn. 10; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. November 2019 - 2 B 278/19 -, juris, Rn. 18; OVG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 8 B 11345/17 -, juris, Rn. 36; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 3 M 236/13 -, juris, Rn. 20).

  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16

    Antragsbefugnis; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Bekanntmachung; Drittschutz;

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (OVG S-H, Urteil vom 31.07.2015 - 1 MB 14/15 -, juris, m.w.N.).
  • VG Minden, 01.03.2017 - 11 K 2917/15

    Nachbarklage gegen die mmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Mai 2006 - 8 B 2122/05 -, juris Rn. 20, und vom 24. Februar 2017 - 8 A 2293/13 -, S. 12 f. des Entscheidungsabdrucks, n.v. ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 49; OVG Schleswig, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris Rn. 23; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 3 M 236/13 -, juris Rn. 20.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage; Charakterisierung mehrerer Windkraftanlagen

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 45/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung für Windkraftanlage

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 47/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2017 - 8 L 689/16

    Windenergieanlagen; Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP);

  • VG Minden, 30.08.2017 - 11 K 41/16
  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16

    Antragsbefugnis; Aussetzungsantrag; Drittschutz; Einstweiliger Rechtsschutz;

  • VG Minden, 11.03.2016 - 11 K 1963/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Minden, 01.03.2017 - 11 K 2864/15
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16

    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2022 - 5 MR 2/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15

    Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verlagerung der Überprüfung der

  • VG Lüneburg, 19.02.2018 - 2 B 153/17

    Interimsverfahren; Lärmgutachten; TA Lärm; Windpark

  • VG Minden, 20.06.2018 - 11 K 186/16
  • VG Schleswig, 22.09.2016 - 6 A 146/15
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