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   OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12   

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OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12 (https://dejure.org/2012,61113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2012 - 1 ME 128/12 (https://dejure.org/2012,61113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2012 - 1 ME 128/12 (https://dejure.org/2012,61113)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 7 A 1434/06

    Zumutbarkeit von Gerüchen im Dorfgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).

    Zu Zeiten, in denen die Geruchsimmissionsrichtlinie einen gesonderten Wert für Dorfgebiete nicht aufwies, rechtfertigte man die Möglichkeit, die zumutbare Geruchshäufigkeit grundsätzlich auf bis zu 20% der Jahresstunden erhöhen zu können, mit der Überlegung, der Richtliniengeber habe keine starre, gleichsam mathematische Grenze für die Zumutbarkeit von Tierhaltungsgerüchen aufstellen, sondern die GIRL dem Rechtsanwender mit der Maßgabe an die Hand geben wollen, zu prüfen, ob "nach Lage der Dinge" eine Ausschöpfung des Korridors zwischen 15 und 20 % der Jahresgeruchsstunden angezeigt oder - auch das kam als umgekehrter Fall ernstlich in Betracht - nicht sogar der Wert von 15 % der Jahresstunden nicht einmal sollte erreicht werden dürfen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 51; Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 14).

    Die Entscheidung des OVG Münster vom 20.9.2007 (- 7 A 1434/06 -, a.a.O., Juris- Rdnr. 63) betraf einen Bereich, in dem Wohnungen auf einem Areal realisiert werden sollten, das - anders als hier - durch landwirtschaftliche Nutzung mit beachtlicher Tierhaltung geprägt war.

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Dies konnte im umgekehrten Falle, in dem landwirtschafsunabhängiges Wohnen in einem kleinen Bereich nur dadurch als Einzelfall entstanden war, dass ein bislang landwirtschaftlichem Wohnen gewidmetes Gebäude aus der Solidargemeinschaft der Tierhalter einseitig ausschied, Geruchshäufigkeiten deutlich über 30 oder gar 50 % der Jahresstunden als noch zumutbare Geruchsbelastung zur Folge haben (vgl. Senatsurt. v. 25.7.2002 - 1 LB 980/01 -, RdL 2002, 313 = NVwZ-RR 2003, 24 = AUR 2003, 58).

    Hier dominiert die landwirtschaftliche Nutzung nicht (mehr) in einem Maße, welches eine Übertragung der Grundsätze rechtfertigte, welche der Senat in seinem Urteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, aaO) entwickelt hatte.

    Das entspricht dem im Senatsurt. v. 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, a.a.O.) hervorgehobenen Umstand, dass die einseitige Aufgabe landwirtschaftlich bezogenen Wohnens in einer im Übrigen ausschließlich und intensiv landwirtschaftlich geprägten Umgebung den Schutzanspruch herabsetzen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 7 D 129/07

    Zumutbarkeit von Lärm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).

    Die Entscheidung des OVG Münster vom 25. März 2009 (- 7 D 129/07.NE -, a.a.O., Juris-Rdnr. 126) betraf ein Haus, das im Außenbereich gelegen war und nicht landwirtschaftlich bezogenem Wohnen diente.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 12 LA 14/07

    Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als geeignetes Hilfsmittel für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).

    Zu Zeiten, in denen die Geruchsimmissionsrichtlinie einen gesonderten Wert für Dorfgebiete nicht aufwies, rechtfertigte man die Möglichkeit, die zumutbare Geruchshäufigkeit grundsätzlich auf bis zu 20% der Jahresstunden erhöhen zu können, mit der Überlegung, der Richtliniengeber habe keine starre, gleichsam mathematische Grenze für die Zumutbarkeit von Tierhaltungsgerüchen aufstellen, sondern die GIRL dem Rechtsanwender mit der Maßgabe an die Hand geben wollen, zu prüfen, ob "nach Lage der Dinge" eine Ausschöpfung des Korridors zwischen 15 und 20 % der Jahresgeruchsstunden angezeigt oder - auch das kam als umgekehrter Fall ernstlich in Betracht - nicht sogar der Wert von 15 % der Jahresstunden nicht einmal sollte erreicht werden dürfen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 51; Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2008 - 10 A 1666/05

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Reithalle zur Pensionspferdehaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Zugunsten des angegriffenen Vorhabens ficht damit auch nicht die Entscheidung des OVG Münster vom 12. August 2008 (- 10 A 1666/05 -, nur Juris, dort Rdnr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Der Baden-Württembergische VGH hatte in seinem Urteil vom 4. März 2009 (- 3 S 1467/07 -, RdL 2011, 346 = BRS 74 Nr. 164) für ein faktisches Dorfgebiet angenommen, in begründeten Einzelfällen dürfe die Jahresgeruchsstundenzahl auf 20 % der Jahresstunden gesteigert werden.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Diese Einschätzung steht nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 10. November 2009 (- 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195 = BRS 74 Nr. 185 = RdL 2010, 43).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Es entspricht daher einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass sich auch bei Änderung von Anlagenteilen die Prüfung auf das erstreckt, was von der Anlage dann insgesamt an Belästigungen ausgeht und ob dies mit dem jetzt geltenden Baurecht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1977 - 4 C 9.75 -, DVBl. 1977, 770 = RdL 1977, 290).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09

    Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Der Senat hatte in seinem Urteil vom 26.7.2012 (- 1 LC 130/09 -, nur Juris, dort Rdnr. 81) eher en passant festgestellt, diese Spezialvorschrift sei im Baurecht nicht anzuwenden.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12
    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 1 LC 25/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Aufzuchtstalls für

    Der Senat hat sich mit diesen Fragen bereits mehrfach befasst und in seinem Beschl. v. 8.11.2012 - 1 ME 128/12 - hierzu ausgeführt:.

    Es mag sein, dass in Düste sonstiges Wohnen und landwirtschaftliche Tierhaltung nicht in der Weise aufeinandertreffen, wie dies im Sachverhalt des Beschlusses vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - anzutreffen war.

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13

    Zumutung von Tierhaltungsgerüche an mehr als 20 v.H. der Jahresstunden

    In seinem unveröffentlichten und daher nachfolgend ausführlicher wiedergegebenen Beschluss vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - hatte der Senat zu dieser Problematik das Folgende ausgeführt:.

    Es mag sein, dass in Düste sonstiges Wohnen und landwirtschaftliche Tierhaltung nicht in der Weise aufeinandertreffen, wie dies im Sachverhalt des Beschlusses vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - anzutreffen war.

    In seinen unveröffentlichten Beschlüssen vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - und vom 6. März 2013 - 1 ME 205/12 - hatte der Senat die vom Verwaltungsgericht vertretene (mittlerweile vom OVG Münster, B. v. 23.4.2013 - 2 B 141/13 -, BauR 2013, 1251 unterstützte) Auffassung abgelehnt, diese Vorschrift bzw. ein ihr zu entnehmender Rechtsgedanke sei als Teil des Gebots der Rücksichtnahme zum Vorteil des Tierhalters zu berücksichtigen.

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 1 ME 205/12

    Anwenden der sog. Verbesserungsgenehmigung unmittelbar oder als Rechtsgedanke

    Zur Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 BImSchG n. F. hat der Senat in seinem Beschluss vom 7. November 2012 (- 1 ME 128/12 -, Vnb.) ausgeführt:.

    In seinem oben auszugsweise zitierten Beschluss vom 7. November 2012 - 1 ME 128/12 - hatte der Senat auf sein Urteil vom 10. November 2009 (- 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195 = BRS 74 Nr. 185 = RdL 2010, 43) verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 LC 63/18

    Abluftreinigung; Abluftreinigungsanlage; Anlagenart; Außenklimastall; Geruch;

    Zugleich stellte der Beigeladene einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, der in beiden Instanzen Erfolg hatte (VG Hannover, Beschl. v. 4.7.2012 - 12 B 2648/12 -, juris; Senatsbeschl. v. 8.11.2012 - 1 ME 128/12 -, juris).

    In Dorfgebieten, für die das auch hier zu findende Nebeneinander von Wohn- und landwirtschaftlicher Nutzung prägend ist, sind gemäß Nr. 3.1 GIRL Gerüche in bis zu 15 % der Jahresstunden zumutbar; dieser Wert kann - lässt man die Vorbelastung außer Betracht - im vorliegenden Fall aufgrund der weiterhin bestehenden Prägung des Gebietes durch Tierhaltungsanlagen und der Randlage des Grundstücks des Beigeladenen auf bis zu 20 % der Jahresstunden erhöht werden (vgl. Nr. 5 GIRL und Nr. 1 des Gem. RdErl. v. 23.7.2009; dazu bereits Senatsbeschl. v. 8.11.2012 - 1 ME 128/12 -, juris Rn. 14 ff.).

  • VG Hannover, 15.02.2018 - 12 A 7782/17

    Außenklimastall; Gerüche; Immissionen; Immissionsschutz; Nachbarschutz;

    Scheiden die TA Luft und die VDI Richtlinie 3894 Blatt 2 als Orientierungs- und Entscheidungshilfe zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen aus, so ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass für die Beurteilung der Erheblichkeit bzw. der Zumutbarkeit der hier geltend gemachten Geruchsbelästigungen die Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - (Einführungserlass v. 23.7.2009, Nds. MBl. 2009, 794) als Orientierungshilfe heranzuziehen ist (Nds. OVG, Urt. v. 08.11.2012 - 1 ME 128/12 -, juris Rn. 13 m. w. N.), und zwar in der Fassung vom 23.07.2009.
  • VG Hannover, 04.04.2017 - 4 A 12981/14

    Baugenehmigung; Dorfgebiet; Gemengelage; Geruchsbelästigung; GIRL;

    Zur Anwendbarkeit dieser Richtlinie hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 08.11.2012 (1 ME 128/12) Folgendes ausgeführt:.
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