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   OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02   

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https://dejure.org/2002,10444
OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02 (https://dejure.org/2002,10444)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2002 - 1 ME 182/02 (https://dejure.org/2002,10444)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2002 - 1 ME 182/02 (https://dejure.org/2002,10444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufstockung eines Gebäudes; Abstand; Baulast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs 1 S 1 BauO ND; § 9 Abs 1 S 2 BauO ND; § 9 Abs 2 BauO ND; § 7a Abs 1 BauO ND
    Abstand; Abstandfläche; Abstandsfläche; Aufstockung; Baulast; Flachdach; Gebot der Rücksichtnahme; Gebäude; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Spitzdach; Straßenfläche; Verkehrsfläche; Verzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, zwar geklärt, dass ein Vorhaben in Fällen einer "erdrückenden Wirkung" nachbarliche Rechte verletzt/verletzen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928; Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl. 1986, 1271).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, zwar geklärt, dass ein Vorhaben in Fällen einer "erdrückenden Wirkung" nachbarliche Rechte verletzt/verletzen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928; Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl. 1986, 1271).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Die Festsetzungen zum Nutzungsmaß haben grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, BRS 57 Nr. 219).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Die Festsetzungen zum Nutzungsmaß haben grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, BRS 57 Nr. 219).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Diese dem beigeladenen Bauherrn günstige Veränderung der Sachlage ist zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1969 - IV C 18.67 -, DÖV 1970, 135, LS 3; Urt. v. 14.4.1978 - 4 C 96 + 97.76 -, DVBl. 1978, 614, 615 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Einen Anspruch auf eine noch bessere Lösung hat er nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ-RR 1998, 357).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, zwar geklärt, dass ein Vorhaben in Fällen einer "erdrückenden Wirkung" nachbarliche Rechte verletzt/verletzen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928; Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl. 1986, 1271).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Das anzunehmen kommt in Betracht, wenn durch die genehmigte Anlage Nachbargrundstücke regelrecht "abgeriegelt" werden (siehe dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins", das heißt eine "Gefängnishof-Situation" entsteht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = GWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Diese dem beigeladenen Bauherrn günstige Veränderung der Sachlage ist zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1969 - IV C 18.67 -, DÖV 1970, 135, LS 3; Urt. v. 14.4.1978 - 4 C 96 + 97.76 -, DVBl. 1978, 614, 615 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 182/02
    Das anzunehmen kommt in Betracht, wenn durch die genehmigte Anlage Nachbargrundstücke regelrecht "abgeriegelt" werden (siehe dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins", das heißt eine "Gefängnishof-Situation" entsteht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = GWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2009 - 18 U 73/08

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen Ablehnung der Baugenehmigung für die

    Nach Sinn und Zweck der Regelung des § 6 Abs. 2 BauO NRW, die eine gleichmäßige Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen durch angrenzende Baugrundstücke gewährleisten soll, ist es nämlich nicht ausgeschlossen, dass ein Eigentümer zu Gunsten des gegenüber liegenden Grundstücks auf die Inanspruchnahme seines Rechts durch eine entsprechende Baulast verzichtet, wodurch der Eigentümer des gegenüber liegenden Grundstücks abstandsrechtlich die volle Breite der öffentlichen Verkehrsfläche für sein Vorhaben gewinnen kann (Gädtke/Temme/Heintz/Czepuck, BauO NRW, 11. Auflage, § 6 Rdnr. 177 unter Hinweis auf die die vergleichbare Regelung in § 9 NdsBauO betreffende Entscheidung des OVG Lüneburg vom 05.09.2002 - 1 ME 182/02 - (BeckRS 2002 23474 = BauR 2003, 75).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2002 - 1 ME 183/02

    Abstand; Aufstockung; Baugenehmigungsverfahren; Flachdach; Gebäude;

    Mit in der Parallelsache 1 ME 182/02 angegriffenen Bescheiden genehmigte die Antragsgegnerin die Aufstockung der Gebäude Nrn. 3 und 5 um ein Satteldach, das in voller Gebäudebreite errichtet werden und die Unterbringung je einer Wohnung ermöglichen soll.

    Nach den sowohl von der Antragsteller- als auch der Beigeladenenseite in der Parallelsache 1 ME 182/02 vorgelegten Fotografien kommt die Annahme nicht ernstlich in Betracht, diese Maßnahme könne bei der Antragstellerin das Gefühl des Eingemauertseins hervorrufen oder gar verstärken.

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