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LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07
- OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07
Weder in der Entscheidung des BGH vom 23.05.2006 ( NJW 2006, 2179 [BGH 23.05.2006 - VI ZR 192/05] ) sowie im Urteil vom 13.11.2007, AZ. - BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07
Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den …
Auszug aus LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07
VI ZR 89/07 , zit.n. Juris, vermag das Gericht das Postulat zu erblicken, dass in den Fällen der sogenannten "130- %-Grenze" - wie vorliegend gegeben -, in denen der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigt, es sich um eine um sechs Monate hinausgeschobene Fälligkeitsregelung handelt. - BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07
Zu einer Nachfrage nach einem günstigeren Tarif ist der Geschädigte gehalten, wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifes haben muss, die sich insbesondere aus dessen Höhe sowie der kontroversen Diskussion und der neueren Rechtsprechung zu diesen Tarifen ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2006, VI ZR 237/05 , zit.n. Juris). - BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07
Der Geschädigte hat dabei darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeit unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal-)Tarif" zugänglich war (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2006, AZ. VI ZR 161/05 , zit.n. Juris). - LG Köln, 31.08.2007 - 11 T 179/07
Annahme einer um 6 Monate hinausgeschobenen Fälligkeitsregelung bei Übersteigen …
Auszug aus LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07
Der Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten ist auch bei Anwendung der "130- %-Grenze" mit Vorlage der Reparaturrechnung fällig, wobei mit der Reparatur des Fahrzeuges das Integritätsinteresse dokumentiert wird ( LG Köln, Beschluss vom 31.08.2007, AZ. 11 T 179/07 , zit.n. Juris).
- OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08
BGB § 249
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 28.12.2007 (1 O 1493/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst: .