Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2003

Rechtsprechung
   LG Mannheim, 04.11.2003 - 1 O 23/03   

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https://dejure.org/2003,49061
LG Mannheim, 04.11.2003 - 1 O 23/03 (https://dejure.org/2003,49061)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04.11.2003 - 1 O 23/03 (https://dejure.org/2003,49061)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04. November 2003 - 1 O 23/03 (https://dejure.org/2003,49061)
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  • OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03

    Rechtsschutzversicherung: Rechtsverstoß eines Sachversicherers bei erklärter

    Auf die Berufung der Klägerin zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 04. November 2003 - 1 O 23/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: .

    das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 04.11.2003, zugestellt am 13.11.2003 - 1 O 23/03 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Versicherungsschutz zu gewähren in dem Rechtsstreit gegen die FS vor dem Landgericht Berlin - 7 O 334/03 - wegen Entschädigung eines am 28.01.2001 in der unteren Schlossanlage in B eingetretenen Feuerschadens.

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2003 - 1 O 23/03   

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https://dejure.org/2003,38767
OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2003 - 1 O 23/03 (https://dejure.org/2003,38767)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.2003 - 1 O 23/03 (https://dejure.org/2003,38767)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 1 O 23/03 (https://dejure.org/2003,38767)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Saarland, 28.06.1996 - 2 Y 4/96

    Streitwertbeschwerde; Urteilstenor; Beseitigungsanordnung; Substanzwert;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2003 - 1 O 23/03
    Dies steht der Anfechtung der Streitwertfestsetzung durch Beschwerde gemäß § 25 Abs. 3 GKG zwar nicht entgegen (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschl. v. 28.06.1996 - 2 Y 4/96 -).

    Dies steht der Anfechtung der Streitwertfestsetzung durch Beschwerde gemäß § 25 Abs. 3 GKG zwar nicht entgegen (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschl. v. 28.06.1996 - 2 Y 4/96 -).

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