Rechtsprechung
LG Passau, 27.10.2011 - 1 O 244/11 |
Verfahrensgang
- LG Passau, 27.10.2011 - 1 O 244/11
- OLG München, 27.07.2012 - 25 U 4610/11
Wird zitiert von ...
- OLG München, 27.07.2012 - 25 U 4610/11
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung: …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 27.10.2011, Az. 1 O 244/11, wird zurückgewiesen.Die Beklagte wird unter Abänderung des Endurteils des LG Passau vom 27.10.2011, Az.: 1 O 244/11 verurteilt, an den Kläger EUR 3.894,03 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2010 zu bezahlen.
Es wird unter Abänderung des Endurteils des LG Passau vom 27.10.2011, Az.: 1 O 244/11 festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auf der Basis des bestehenden Krankentagegeldversicherungsvertrages (Vers.-Nr.: ...27) ein Krankentagegeld in Höhe von EUR 81, 81 für den Fall der 100 %igen Arbeitsunfähigkeit zu bezahlen.
Es wird unter Abänderung des Endurteils des LG Passau vom 27.10.2011, Az.: 1 O 244/11 festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auf der Basis des bestehenden Krankentagegeldversicherungsvertrages (Vers.-Nr.: ...27) ein Krankentagegeld in Höhe von EUR 81, 81 für den Fall der 100 %igen Arbeitsunfähigkeit zu bezahlen, soweit sich nicht aufgrund kalenderjährlicher vollständiger durchgehender Arbeitsfähigkeit ein geänderter Umfang der Leistungspflicht nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung ergibt.
Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des LG Passau vom 27.10.2011, Az.: 1 O 244/11 verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.880,20 zu bezahlen.