Rechtsprechung
LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bankenhaftung aus Anlageberatung: Verletzung des Beratungsvertrages wegen unzutreffender Beratung bei riskanten Geldanlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz des angelegten Kapitals Zug um Zug gegen Abtretung der erworbenen Wertpapiere gegenüber einer Bank aufgrund eines Beratungsvertrages; Ausrichtung des Inhaltes und Umfangs einer Beratung über Wertpapiere unter Berücksichtigung der persönlichen ...
- ra.de
- ig-lehman-zertifikateschaden.de
Lehmann-Zertifikate
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-schulte.de (Kurzinformation)
Cobold Anleihe der DZ-Bank - Landgericht verurteilt Volksbank zur Leistung von Schadensersatz
- tintemann.de (Kurzinformation)
Volksbank zur Rückabwicklung von Cobold Anleihe verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Erst durch die Aufklärung wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank ihm einen bestimmten Titel nur deswegen empfiehlt, weil sie selbst daran verdient (BGH NJW 2007, 1876).Soweit die Beklagte zu 1) vorträgt, sie habe vom Urteil des BGH vom 19.12.2006 - Az. XI ZR 56/05 - erst durch ein Rundschreiben ihres Verbandes im Mai 2007 erfahren, entlastet dies die Beklagte zu 1) nicht.
- BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07
Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des …
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig (BGH NJW 2008, 2852-2855). - BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07
Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH NJW 2009, 2298-2300).
- BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Voraussetzung hierfür ist in ständiger Rechtsprechung, dass ein Dritter, d.h. nicht der eigentliche Vertragspartner, entweder ein unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse hatte und wirtschaftlich gesehen gleichsam in eigener Sache tätig wurde oder dass er ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung eines Geschäfts geboten hat (vgl. BGHZ 83, 222, 227; BGHZ 77, 172, 177; BGH NJW 1995, 130; BGH NJW 1995, 1025; BGH NJW 2004, 1732). - BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Voraussetzung hierfür ist in ständiger Rechtsprechung, dass ein Dritter, d.h. nicht der eigentliche Vertragspartner, entweder ein unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse hatte und wirtschaftlich gesehen gleichsam in eigener Sache tätig wurde oder dass er ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung eines Geschäfts geboten hat (vgl. BGHZ 83, 222, 227; BGHZ 77, 172, 177; BGH NJW 1995, 130; BGH NJW 1995, 1025; BGH NJW 2004, 1732). - LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
Lehman-Zertifikate: Zweites Urteil
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass die Bank ihre Empfehlung nicht anleger- und objektgerecht allein im Kundeninteresse abgibt, sondern zumindest auch ein eigenes Interesse verfolgt (s. LG Hamburg, Urteil vom 1.7.2009, Az. 325 O 22/09). - BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99
Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Aufgrund eines Entscheidung des BGH vom 19.12.2000 (NJW 2001, 962) musste den verfassungsmäßig berufenen Vertretern der Beklagten zu 1) im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Anlageberatung bekannt sein, dass sie ihrem Kunden gegenüber zur Offenlegung von Entgelten verpflichtet war, die sie von dessen Vermögensverwalter bezog. - BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89
Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine …
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Der Vortrag der Beklagten zu 1) entlastet diese jedoch auch deshalb nicht, weil der BGH bereits mit Urteil vom 14.3.1991 (BGHZ 114, 87) die Aufklärungspflicht des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber über von dritter Seite erlangte Provisionen ausgeurteilt hatte. - BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93
Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Voraussetzung hierfür ist in ständiger Rechtsprechung, dass ein Dritter, d.h. nicht der eigentliche Vertragspartner, entweder ein unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse hatte und wirtschaftlich gesehen gleichsam in eigener Sache tätig wurde oder dass er ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung eines Geschäfts geboten hat (vgl. BGHZ 83, 222, 227; BGHZ 77, 172, 177; BGH NJW 1995, 130; BGH NJW 1995, 1025; BGH NJW 2004, 1732). - BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Auszug aus LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09
Voraussetzung hierfür ist in ständiger Rechtsprechung, dass ein Dritter, d.h. nicht der eigentliche Vertragspartner, entweder ein unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse hatte und wirtschaftlich gesehen gleichsam in eigener Sache tätig wurde oder dass er ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung eines Geschäfts geboten hat (vgl. BGHZ 83, 222, 227; BGHZ 77, 172, 177; BGH NJW 1995, 130; BGH NJW 1995, 1025; BGH NJW 2004, 1732). - BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79
Prospekthaftung des Rechtsanwalts
Rechtsprechung
LG Hannover, 04.04.2011 - 1 O 28/09 |
Verfahrensgang
- LG Hannover, 04.04.2011 - 1 O 28/09
- OLG Celle, 11.01.2012 - 9 U 65/11
- BGH, 26.02.2013 - II ZR 54/12