Rechtsprechung
LG Bonn, 29.07.2020 - 1 O 417/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Für die Angabe des Namens bei der Registrierung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 VerpackG genügt die Angabe der Geschäftsbezeichnung - Wettbewerbsverstoß wegen Aufrechnungsverbot in AGB
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verpackung, Versandhandel, Registrierungspflicht, Name
- webshoprecht.de
Registrierung im Verpackungsregister und teilweises Aufrechnungsverbot
- rewis.io
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Angabe der Geschäftsbezeichnung bei Registrierung i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 VerpackG ausreichend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Angabe der Geschäftsbezeichnung genügt nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 VerpackG - Aufrechnungsverbot in AGB bzgl. nicht rechtskräftiger bzw. nicht anerkannter Forderungen wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
VerpackG-Registrierung unter Geschäftsbezeichnung ausreichend = kein Wettbewerbsverstoß
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Angabe des Shopnamens bei der LUCID-Registrierung ausreichend
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Geschäftsbezeichnung eines Einzelunternehmers genügt für Verpackungsregistrierung!
Papierfundstellen
- MMR 2021, 188
- MIR 2020, Dok. 086
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07
AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der …
Auszug aus LG Bonn, 29.07.2020 - 1 O 417/19
Die Klausel, über die der BGH zu entscheiden hatte (vgl. NJW 2011, 1729) ist quasi wortgleich mit der hier verwendeten.