Rechtsprechung
LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06
Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier: …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Infolge des Erwerbs einer Immobilie erzielte Steuervorteile sind jedoch nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs im Wege des Schadensersatzes zu einer Besteuerung führt, die die erzielten Vorteile wieder nimmt (BGH BauR 2005, 400 ; NJW 2006, 499 ; NJW 2008, 2773 ff.).Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch nach einer Anrechnung der aus Ersatzleistung resultierenden Steuerlast außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH NJW 2008, 2773 ff. m.w.N.).
- BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Dabei entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Käufer oder Werkbesteller eine bereits geleistete Zahlung sowie die mit dem Vertragsschluss verbundenen nutzlos gewordenen Auslagen bzw. Aufwendungen für die Durchführung des Vertrages als Mindestschaden geltend machen kann (RGZ 127, 245, 248 f.; BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 114, 193, 197).Dabei wird abgestellt auf den synallagmatischen Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung, aus dem abgeleitet wird, dass sich die beiderseitigen Leistungen nach den Parteiwillen als gleichwertig gegenüberstehen und der Kaufpreis daher der geringste Schaden sei (RGZ 127, 245, 248, 249; BGHZ 71, 234, 238).
- RG, 19.02.1930 - I 248/29
Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Dabei entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Käufer oder Werkbesteller eine bereits geleistete Zahlung sowie die mit dem Vertragsschluss verbundenen nutzlos gewordenen Auslagen bzw. Aufwendungen für die Durchführung des Vertrages als Mindestschaden geltend machen kann (RGZ 127, 245, 248 f.; BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 114, 193, 197).Dabei wird abgestellt auf den synallagmatischen Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung, aus dem abgeleitet wird, dass sich die beiderseitigen Leistungen nach den Parteiwillen als gleichwertig gegenüberstehen und der Kaufpreis daher der geringste Schaden sei (RGZ 127, 245, 248, 249; BGHZ 71, 234, 238).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Danach soll der Geschädigte zwar vollen Ersatz verlangen können, nicht jedoch an dem Schadensfall verdienen können (BGHZ 154, 395, 398). - BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Die bei der Schadenszurechnung zum Kausalitätsgesichtspunkt hinzutretende wertende Betrachtung (BGHZ 98, 212, 217) verbietet es, Umstände, die außerhalb des Wirkungsbereichs der Rentabilitätsvermutung, nämlich des synallagmatischen Austauschs von Leistung und Gegenleistung, stehen, zu deren Widerlegung heranzuziehen. - BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03
Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Infolge des Erwerbs einer Immobilie erzielte Steuervorteile sind jedoch nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs im Wege des Schadensersatzes zu einer Besteuerung führt, die die erzielten Vorteile wieder nimmt (BGH BauR 2005, 400 ; NJW 2006, 499 ; NJW 2008, 2773 ff.). - BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Infolge des Erwerbs einer Immobilie erzielte Steuervorteile sind jedoch nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs im Wege des Schadensersatzes zu einer Besteuerung führt, die die erzielten Vorteile wieder nimmt (BGH BauR 2005, 400 ; NJW 2006, 499 ; NJW 2008, 2773 ff.). - BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Dabei entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Käufer oder Werkbesteller eine bereits geleistete Zahlung sowie die mit dem Vertragsschluss verbundenen nutzlos gewordenen Auslagen bzw. Aufwendungen für die Durchführung des Vertrages als Mindestschaden geltend machen kann (RGZ 127, 245, 248 f.; BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 114, 193, 197). - BGH, 16.02.1971 - VI ZR 147/69
Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Gewinns; Anrechnung des Ertrages …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
(Vgl. z.B. BGH NJW 1971, 836). - BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
Anders als bei der Eigennutzung einer Immobilie, deren Nutzungsvorteil bei einer Rückabwicklung des Vertrages in ein Verhältnis zum Wert der mit dem Erwerb getätigten Investition gesetzt und zeitanteilig linear ermittelt werden muss, sind für die Schadensbemessung bei einer vermieteten Immobilie die tatsächlichen Mieteinnahmen abzüglich des Erhaltungsaufwandes maßgeblich (vgl. BGH NJW 1982, 1279).
Rechtsprechung
LG Neuruppin, 29.06.2006 - 1 O 522/04 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 29.07.2010 - 5 U 142/06
Bauträgervertrag: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der …
Die Berufung des Klägers gegen das die Klage gegen den Beklagten zu 2. abweisende Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 29. Juni 2006 - 1 O 522/04 - wird zurückgewiesen.das Teilurteil des Landgerichts Neuruppin vom 29.6.2006 (1 O 522/04) betreffend den Beklagten zu 2. abzuändern,.
- OLG Brandenburg, 16.08.2007 - 5 U 142/06
Bauträgervertrag: Abweichung der Grundstücksgröße von der Vereinbarung als …
Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das am 29. Juni 2006 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - 1 O 522/04 - werden zurückgewiesen.das Teilurteil des Landgerichts Neuruppin vom 29. Juni 2006 - 1 O 522/04 - betreffend den Beklagten zu 2. abzuändern und den Beklagten zu 2. als Gesamtschuldner mit der Beklagten zu 1. zu verurteilen, an ihn 313.754,59 EUR nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit sowie 5.117,02 EUR als Nebenforderung nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübereignung und Herausgabe des Grundstücks Flur 15, Flurstück 75/32 Band 2... der Gemarkung V... der darauf errichteten Doppelhaushälfte mit Carport des Anwesens C...straße 12 und Übergabe des Besitzes an dem von ihm im Anwesen C...straße 12 genutzten Gartenteil an der Westseite des Flurstücks 75/32, Flur 15, Band 2550, der Gemarkung V... an die Beklagte zu 1.
das Urteil des Landgerichts Neuruppin - 1 O 522/04 - vom 29. Juni 2006 abzuändern und die Klage abzuweisen.