Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 16.06.2005 - 1 O 56/03   

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https://dejure.org/2005,58844
LG Lüneburg, 16.06.2005 - 1 O 56/03 (https://dejure.org/2005,58844)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 16.06.2005 - 1 O 56/03 (https://dejure.org/2005,58844)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 1 O 56/03 (https://dejure.org/2005,58844)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 31.01.2006 - 16 U 179/05

    Freistellung eines Bauträgers vom Wandlungsanspruch seines Auftraggebers bei

    das am 16. Juni 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Lüneburg zum dortigen Geschäftszeichen 1 O 56/03 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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   LG Essen, 29.06.2005 - 1 O 56/03   

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https://dejure.org/2005,66901
LG Essen, 29.06.2005 - 1 O 56/03 (https://dejure.org/2005,66901)
LG Essen, Entscheidung vom 29.06.2005 - 1 O 56/03 (https://dejure.org/2005,66901)
LG Essen, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 1 O 56/03 (https://dejure.org/2005,66901)
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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2003 - 1 M 86/03, 1 O 56/03   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2003 - 1 M 86/03, 1 O 56/03 (https://dejure.org/2003,59202)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.09.2003 - 1 M 86/03, 1 O 56/03 (https://dejure.org/2003,59202)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. September 2003 - 1 M 86/03, 1 O 56/03 (https://dejure.org/2003,59202)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19

    Ansehung einer Erkrankung als schwerwiegender Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr.

    Eine Erkrankung kann auch dann als schwerwiegender Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG angesehen werden, wenn der Auszubildende zwar an Prüfungen teilnimmt, diese aber krankheitsbedingt mangels ausreichender Vorbereitung nicht besteht (wie OVG MV , B.v. 03.09.2003 - 1 M 86/03).

    Eine Erkrankung kann auch dann als schwerwiegender Grund angesehen werden, wenn der betreffende Auszubildende zwar an Prüfungen teilnimmt, diese aber krankheitsbedingt mangels unzureichender Vorbereitung nicht besteht (OVG MV , B. v. 03.09.2003 - 1 M 86/03, juris Rn. 7).

    Dazu bedarf es der Darlegung, welche Erkrankungen bei ihm vorgelegen haben, welche Zeiträume betroffen gewesen sind und dass er durch die Erkrankung tatsächlich gehindert war, den im Studium vermittelten Stoff zu erarbeiten (vgl. OVG MV , B. v. 03.09.2003 - 1 M 86/03, juris Rn. 8).

  • VG Schwerin, 05.03.2010 - 6 B 1284/09

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer; Krankheit als schwerwiegender Grund

    Insbesondere fehlt es an einer näheren Darlegung, welche Erkrankung bei der Antragstellerin vorgelegen habe, welche Zeiträume betroffen gewesen seien und dass sie durch die Erkrankung tatsächlich gehindert gewesen sei, den im Studium vermittelten Stoff zu erarbeiten (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen auch OVG Greifswald, Beschluss vom 03.09.2003, Az. 1 M 86/03, 1 O 56/03, zitiert nach Juris).
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