Rechtsprechung
LG Bielefeld, 28.02.2014 - 1 O 71/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand betrifft jegliches Eigentum des Sicherungsgebers in Räumen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand betrifft jegliches Eigentum des Sicherungsgebers in Räumen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05
Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen aus an die Bank global …
Auszug aus LG Bielefeld, 28.02.2014 - 1 O 71/13
Anerkannt ist die Verwendung einer sogenannten "Allformel", wonach das Eigentum und die Anwartschaftsrechte des Sicherungsgebers an allen in einem Raum aufbewahrten Sachen übertragen werden soll (BGH, NJW 1994, 133 (134); NZI 2008, 551 (553)).Dieser Einschätzung steht auch nicht die Entscheidung des BGH vom 26.06.2008 - IX ZR 47/05 entgegen.
- BGH, 13.06.1956 - IV ZR 24/56
Warenlager - § 929 BGB, Sicherungsübereignung, Bestimmtheitsgrundsatz
Auszug aus LG Bielefeld, 28.02.2014 - 1 O 71/13
Maßgeblich für die Frage der Bestimmtheit des Gegenstandes der Sicherungsübereignung ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH, NJW 1956, 1315 (1316)). - BGH, 04.10.1993 - II ZR 156/92
Bestimmtheit einer Einigungserklärung
Auszug aus LG Bielefeld, 28.02.2014 - 1 O 71/13
Anerkannt ist die Verwendung einer sogenannten "Allformel", wonach das Eigentum und die Anwartschaftsrechte des Sicherungsgebers an allen in einem Raum aufbewahrten Sachen übertragen werden soll (BGH, NJW 1994, 133 (134); NZI 2008, 551 (553)). - BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93
Bestimmtheit für die Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit - Kriterien für …
Auszug aus LG Bielefeld, 28.02.2014 - 1 O 71/13
Bei der Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand kommt es darauf an, dass es aufgrund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH, NJW-RR 1994, 1537).
Rechtsprechung
LG Hechingen, 26.07.2013 - 1 O 71/13 |
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 26.07.2013 - 1 O 71/13
- OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13
- BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13
Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 26.7.2013 (1 O 71/13) abgeändert.das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 26.7.2013 (1 O 71/13) abzuändern und die Klage abzuweisen.