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   OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19   

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OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19 (https://dejure.org/2020,38172)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19 (https://dejure.org/2020,38172)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19 (https://dejure.org/2020,38172)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 848 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Das Revisionsgericht hat somit die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 9; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, das Gericht an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt sowie nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert hat oder über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 30.09.2009 - 2 StR 300/09, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10.12.2014 - 5 StR 136/14, PharmR 2015, 127, 130, beck-online; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 14).

    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe wesentliche Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 317/10, juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 08.06.2016 - 2 StR 539/15, juris, Rn. 18).

  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Das Revisionsgericht hat somit die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 9; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, das Gericht an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt sowie nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert hat oder über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 30.09.2009 - 2 StR 300/09, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10.12.2014 - 5 StR 136/14, PharmR 2015, 127, 130, beck-online; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 14).

  • BGH, 06.06.2018 - 2 StR 20/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, das Gericht an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt sowie nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert hat oder über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 30.09.2009 - 2 StR 300/09, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10.12.2014 - 5 StR 136/14, PharmR 2015, 127, 130, beck-online; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 14).

    Das Gericht hat eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen vorzunehmen, gleich, ob sie Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen (BGH, Urteil vom 10.07.1980 - 4 StR 303/80, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 15).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Die Beweiswürdigung und somit die Überzeugungsbildung des Tatrichters unterliegt einer nur eingeschränkten Prüfung des Revisionsgerichts und sind daher für dieses grundsätzlich bindend und dürfen nicht durch die eigene Beweiswürdigung ersetzt werden (BGH, Beschluss vom 07.06.1979 - 4 StR 441/78, juris, Rn. 8; vgl. auch Nack in: StV 2002, 510, jurion; Nack in: StV 2002, 558, jurion; Miebach in: NStZ-RR 2014, 233, beck-online; Miebach in: NStZ-RR 2016, 329, beck-online).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Insofern braucht der Tatrichter zwar nicht jede theoretisch denkbare, den Umständen nach jedoch fernliegende Möglichkeit der Fallgestaltung zu berücksichtigen; er erfüllt aber nicht seine Aufgabe, die Beweise nicht nur denkgesetzlich richtig und widerspruchsfrei, sondern auch erschöpfend zu würdigen, wenn er von mehreren naheliegenden tatsächlichen Möglichkeiten nur eine in Betracht zieht und die anderen außer Acht lässt (BGH, Beschluss vom 29.08.1974 - 4 StR 171/74, juris, Rn. 7).
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe wesentliche Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 317/10, juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 08.06.2016 - 2 StR 539/15, juris, Rn. 18).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, das Gericht an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt sowie nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert hat oder über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 30.09.2009 - 2 StR 300/09, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10.12.2014 - 5 StR 136/14, PharmR 2015, 127, 130, beck-online; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 14).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, das Gericht an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt sowie nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert hat oder über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 30.09.2009 - 2 StR 300/09, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 1651, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10.12.2014 - 5 StR 136/14, PharmR 2015, 127, 130, beck-online; BGH, Urteil vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, beck-online; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 14).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Das Gericht hat eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen vorzunehmen, gleich, ob sie Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen (BGH, Urteil vom 10.07.1980 - 4 StR 303/80, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18, juris, Rn. 15).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 317/10

    Revision im Strafverfahren: Beanstandung von Beweiswürdigung und nicht erhobener

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19
    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe wesentliche Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 317/10, juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 08.06.2016 - 2 StR 539/15, juris, Rn. 18).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09

    Untreue (existenzgefährdender Eingriff: Angriff auf das Stammkapital;

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 622/80

    Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung - Anforderungen an

  • OLG Zweibrücken, 03.02.2022 - 1 OWi 2 SsBs 113/21

    Erforderliche Darlegungen zur Fahrlässigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Wenn auch im Bußgeldverfahren nicht dieselben Anforderungen wie im Strafverfahren gelten, so muss doch die Beweiswürdigung des Tatrichters so beschaffen sein, dass sie dem Rechtsbeschwerdegericht die rechtliche Überprüfung ermöglicht (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.05.2013 - 2 SsBs 128/12, juris Rn. 12 f.; vgl. zum Ganzen auch: Pf. OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19, juris Rn. 14 m.w.N.).
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