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   OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24   

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https://dejure.org/2024,8761
OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24 (https://dejure.org/2024,8761)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24 (https://dejure.org/2024,8761)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24 (https://dejure.org/2024,8761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    BeA, Ersatzeinreichung, Störung bei der Justiz, anwaltliche Versicherung

  • Burhoff online

    Strafzumessung, minder schwerer Fall, Tatserie, fehlende Schadenswiedergutmachung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA: beA/elektronisches Dokument im Strafrecht - Ersatzeinreichung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsfolge: Strafrahmenwahl/konkrete Zumessung - Gesamtwürdigung fehlerhaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 256/23

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristversäumnis wegen technischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24
    Die vorübergehende Unmöglichkeit einer elektronischen Übermittlung ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen, etwa dergestalt, dass der Verteidiger die Richtigkeit seiner Schilderung unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (vgl. BGH Beschl. v. 21.9.2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647; BGH Beschl. v. 30.8.2022 - 4 StR 104/22, StraFo 2022, 434; BGH Beschl. v. 5.9.2023 - 3 StR 256/23, NStZ-RR 2023, 347).

    im Falle einer im Verantwortungsbereich der Justiz zu verortenden Störung, die den beA-Empfang bei allen Gerichten im Lande über einen längeren Zeitraum und hier über den Ablauf der Einlegungsfrist hinaus unmöglich machen, genügt die Mitteilung des Vorliegens einer landesweiten Störung, ohne dass es - wie etwa bei einer Störung aus dem Verantwortungsbereich des Übermittlers, wo eine stichwortartige Zustandsbeschreibung nicht genügt (BGH Beschl. v. 5.9.2023 - 3. StR 256/23, NStZ-RR 2023, 347) - näherer Darlegungen dazu bedarf, ob ggf. mehrere vergebliche Übermittlungsversuche unternommen wurden, ob bzw. welche Maßnahmen zur Behebung der Störung unternommen bzw. ob versucht wurde, durch eine (am Tag vor Allerheiligen nach 17 Uhr wohl kaum erfolgreiche) Kontaktaufnahme mit dem Landgericht für Abhilfe zu sorgen.

  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24
    Die vorübergehende Unmöglichkeit einer elektronischen Übermittlung ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen, etwa dergestalt, dass der Verteidiger die Richtigkeit seiner Schilderung unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (vgl. BGH Beschl. v. 21.9.2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647; BGH Beschl. v. 30.8.2022 - 4 StR 104/22, StraFo 2022, 434; BGH Beschl. v. 5.9.2023 - 3 StR 256/23, NStZ-RR 2023, 347).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24
    Doch hat die Kammer nicht bedacht, dass die gewerbsmäßig begangenen Taten Bestandteil einer Tatserie waren (dieser Aspekt findet lediglich bei der Gesamtstrafenbildung Erwähnung), weshalb eine sinkende Hemmschwelle zu einer Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten führen kann (BGH Urt. v. 20.7.2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368; BGH Urt. v. 28.3.2013 - 4 StR 467/12, BeckRS 2013, 6623), auch wenn diese über einen langen Zeitraum begangen werden.
  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24
    Doch hat die Kammer nicht bedacht, dass die gewerbsmäßig begangenen Taten Bestandteil einer Tatserie waren (dieser Aspekt findet lediglich bei der Gesamtstrafenbildung Erwähnung), weshalb eine sinkende Hemmschwelle zu einer Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten führen kann (BGH Urt. v. 20.7.2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368; BGH Urt. v. 28.3.2013 - 4 StR 467/12, BeckRS 2013, 6623), auch wenn diese über einen langen Zeitraum begangen werden.
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 104/22

    Revisionsbegründungsfrist (Pflicht zur elektronischen Übermittlung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24
    Die vorübergehende Unmöglichkeit einer elektronischen Übermittlung ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen, etwa dergestalt, dass der Verteidiger die Richtigkeit seiner Schilderung unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (vgl. BGH Beschl. v. 21.9.2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647; BGH Beschl. v. 30.8.2022 - 4 StR 104/22, StraFo 2022, 434; BGH Beschl. v. 5.9.2023 - 3 StR 256/23, NStZ-RR 2023, 347).
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 1 ORs 340 SRs 86/24
    Auch hat die Kammer nicht bedacht, dass die Würdigung der Gesamtheit der Taten bei Bemessung der Einzelstrafen keine Rolle spielt, sondern erst auf der Ebene der Gesamtstrafenbildung zu berücksichtigen ist (BGH Beschl. v. 18.7.2023 - 2 StR 423/22, NStZ-RR 2024, 9).
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