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   BayObLG, 13.10.1997 - 1 ObOWi 436/97   

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https://dejure.org/1997,36781
BayObLG, 13.10.1997 - 1 ObOWi 436/97 (https://dejure.org/1997,36781)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1997 - 1 ObOWi 436/97 (https://dejure.org/1997,36781)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1997 - 1 ObOWi 436/97 (https://dejure.org/1997,36781)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
    Auszug aus BayObLG, 13.10.1997 - 1 ObOWi 436/97
    Die ausschließliche Beweiskraft bleibt in einem solchen Fall erhalten, wenn dadurch einer zuvor erhobenen Verfahrensrüge die tatsächliche Grundlage entzogen würde (wie BGHSt 10, 342/343).2.
  • KG, 28.09.2012 - 3 Ws (B) 524/12

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren: Durchführung der Hauptverhandlung durch den

    Diese teilweise vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf VRS 88, 37, 38; BayObLG, Beschluss vom 13. Oktober 1997 - 1 ObOWi 436/97 - bei Juris Rn. 7; Bockemühl in: Kleinknecht/Müller/Reitberger, StPO, Stand Mai 2012, 63. Lieferung) überzeugt nämlich schon deshalb nicht, weil sich eine Unwirksamkeit derartiger Handlungen weder aus § 29 Abs. 1 StPO ergibt, noch wäre die Auffassung mit den Grundsätzen des Beschwerde- und Revisionsrechtes vereinbar ist, wonach rechtsfehlerhafte Prozesshandlungen nur anfechtbar sind und erst eine begründete Beschwerde oder Revision zu ihrer Aufhebung bzw. zur Aufhebung des entsprechenden Urteils führen.
  • OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Nach anderer Auffassung soll der Verstoß gegen § 29 Abs. 1 StPO bei aufschiebbaren Handlungen ohne Rücksicht darauf, wie über das Ablehnungsgesuch entschieden wird, unwirksam sein (vgl. Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 29, Rdn. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.1994, Az. 5 Ss 274/94-85/94; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1997, Az. 1 ObOWi 436/97, jeweils zitiert nach Juris).
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