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   OVG Saarland, 30.03.2005 - 1 Q 11/05   

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OVG Saarland, 30.03.2005 - 1 Q 11/05 (https://dejure.org/2005,19775)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2005 - 1 Q 11/05 (https://dejure.org/2005,19775)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2005 - 1 Q 11/05 (https://dejure.org/2005,19775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 3; GFK Art. 1 C Nr. 5 S. 2
    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Berufungszulassungsantrag, Änderung der Sachlage, Grundsätzliche Bedeutung, Integration, Zwingende Gründe, Genfer Flüchtlingskonvention, Zumutbarkeit, UNHCR-Richtlinie

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2002 - 5 E 30748/99

    Afghanistan, Asylanerkennung, Widerruf, Familienasyl, Fortbestehende

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2005 - 1 Q 11/05
    Den in dem vom Kläger angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main (vom 22.2.2002 - 5 E 30748/99.A (3) -, InfAuslR 2002, 371) angesprochenen konkret existenzbedrohenden Gefährdungen im Heimatland lässt sich - so sie denn vorliegen - zielstaatsbezogen im Rahmen des § 53 Abs. 6 AuslG (nunmehr § 60 Abs. 7 AufenthG) Rechnung tragen.
  • OVG Saarland, 20.09.1999 - 3 R 29/99
    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2005 - 1 Q 11/05
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung (auch) des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vgl. bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.1999 - 3 Q 125/99 -, SKZ 2000, 108, Leitsatz Nr. 79, Urteil vom 20.9.1999 - 3 R 29/99 -, SKZ 2000, 110, Leitsatz Nr. 96, seither ständige Rechtsprechung), dass nach dem im Gefolge des Militärabkommens zwischen der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien und dem Nordatlantischen Bündnis (Nato) vom 3.6.1999 sowie der Resolution des Weltsicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNO) vom 10.6.1999 erfolgten vollständigen serbischen Rückzug und dem Einmarsch der internationalen Friedenstruppe in die Provinz mangels staatlicher Machtausübung durch jugoslawische Stellen von einer aktuellen Gefahr politischer (staatlicher) Verfolgung für ethnische Albaner im Verständnis des § 51 Abs. 1 AuslG (nunmehr § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), Art. 1 des Zuwanderungsgesetzes vom 30.7.2004 (BGBl. I, 1950 ff.)) ungeachtet der künftigen völkerrechtlichen Situation des Kosovo nicht mehr ausgegangen werden kann.
  • VG Saarlouis, 27.01.2005 - 10 K 315/03

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Gruppenverfolgung,

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2005 - 1 Q 11/05
    Das Verwaltungsgericht hat im erstinstanzlichen Urteil zu Recht darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung oder vielmehr der Rückkehr in die Heimat verbundene "Härten" von dem Ausländer regelmäßig hinzunehmen sind (vgl. hierzu die Ausführungen auf Seite 9 des erstinstanzlichen Urteils vom 27.1.2005 - 10 K 315/03.A -).
  • VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05

    Asyl; Serbien-Montenegro; Gruppenverfolgung; Verfolgungsprognose;

    In Betracht kommen ausschließlich Gründe, die ihre Ursache in einer früheren Verfolgung haben, womit der psychischen Sondersituation Rechnung getragen werden soll, in der sich ein Asylberechtigter befindet, der ein besonders schweres, nachhaltend wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten hat und dem es deshalb selbst lange Jahre danach ungeachtet der veränderten Verhältnisse nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren (Hess. VGH, B. v. 28.05.2003 - 12 UZ 2805/02.A -, InfAuslR 2003, 400; OVG des Saarlandes, B. v. 30.03.2005 - 1 Q 11/05 -, zit. n. juris; OVG Hamburg, U. v. 20.12.1993 - Bf VII 10/92 -, zit. n. juris).
  • VG Saarlouis, 14.02.2006 - 2 K 21/06

    Zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung irakischer Staatsangehöriger nach § 73

    Schutz kann insoweit allein nach den Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts, namentlich §§ 60 Abs. 7 Satz 2 und 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG gewährt werden, vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 a.a.O.; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2005 -1 Q 11/05- und vom 26.08.2005 -2 Q 33/05-.

    § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG trägt vielmehr der psychischen Sondersituation solcher Personen Rechnung, die ein besonders schweres, nachhaltig wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten haben und denen es deshalb selbst lange Zeit danach -auch ungeachtet veränderter Verhältnisse- nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 a.a.O.; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.03.2005 a.a.O..

  • VG Ansbach, 14.12.2006 - AN 1 K 06.30883

    Türkei, Widerruf, Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, Bundesamtsbescheid,

    Zwischen der früheren Verfolgung und der Unzumutbarkeit der Rückkehr muss daher bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung ein kausaler Zusammenhang bestehen (BVerwG vom 1.11.2005, a.a.O.; OVG Saarland vom 30.3.2005 ­ 1 Q 11/05; Hailbronner, a.a.O., RdNr. 29 zu § 73).
  • VG Hamburg, 29.11.2022 - 8 A 4314/21

    Zum Ausschluss des Widerrufs der Flüchtlingseigenschaft wegen des Vorliegens von

    Humanitäre und aufenthaltsrechtliche Gründe sowie Erwägungen des Vertrauensschutzes bleiben daher unberücksichtigt (Hailbronner, Ausländerrecht, 108. Aktualisierung, Stand: Januar 2019, § 73 AsylG Rn. 100; vgl. auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 30.3.2005, 1 Q 11/05, juris Rn. 6 f.).
  • VG Karlsruhe, 07.07.2008 - A 4 K 977/08
    Diesen Gesichtspunkten ist vielmehr im Rahmen der allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, namentlich der §§ 60 Abs. 7 Satz 2 und 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.11.2005- 1 C 21.04 - VGH Bad.- Württ., Urteile v. 04.05.2006 - A 2 S 1046/05 - und - A 2 S 1122/05-; OVG Saarlouis, Beschluss v. 30.03.2005- 1 Q 11/05-; vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 - 10 C 23.07 -, - 10 C 31.07 -, - 10 C 33.07 -. ).
  • OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 Q 16/05

    Keine Rückkehrgefährdung für Ashkali aus dem Kosovo

    bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.1999 - 3 Q 125/99 -, SKZ 2000, 108, Leitsatz Nr. 79, Urteil vom 20.9.1999 - 3 R 29/99 -, SKZ 2000, 110, Leitsatz Nr. 96, seither ständige Rechtsprechung, zuletzt und insbesondere unter Hinweis auf die entsprechende Beurteilung im Rahmen des § 60 Abs. 1 AufenthG OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2005 - 1 Q 11/05 -.
  • VG Karlsruhe, 09.07.2008 - A 4 K 356/08

    Kosovo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Albaner, Verfolgungsbegriff,

    Diesen Gesichtspunkten ist vielmehr im Rahmen der allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, namentlich der §§ 60 Abs. 7 Satz 2 und 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.11.2005 - 1 C 21.04 - VGH Bad.- Württ., Urteile v. 04.05.2006 - A 2 S 1046/05 - und - A2 S 1122/05 - OVG Saarlouis, Beschluss v. 30.03.2005- 1 Q 11/05-; vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 - 10 C 23.07 -, - 10 C 31.07 -, - 1 0 C 33.07 -.).
  • OVG Saarland, 15.06.2005 - 1 Q 16/05

    Anspruch auf Abschiebungsschutz der ethnischen Minderheit der Ashkali aus dem

    Es entspricht zunächst der gefestigten Rechtsprechung (auch) des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, - vgl. bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.1999 - 3 Q 125/99 -, SKZ 2000, 108, Leitsatz Nr. 79, Urteil vom 20.9.1999 - 3 R 29/99 -, SKZ 2000, 110, Leitsatz Nr. 96, seither ständige Rechtsprechung, zuletzt und insbesondere unter Hinweis auf die entsprechende Beurteilung im Rahmen des § 60 Abs. 1 AufenthG OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2005 - 1 Q 11/05 - dass nach dem im Gefolge des Militärabkommens zwischen der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien und dem Nordatlantischen Bündnis (Nato) vom 3.6.1999 sowie der Resolution des Weltsicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNO) vom 10.6.1999 erfolgten vollständigen serbischen Rückzug und dem Einmarsch der internationalen Friedenstruppe in die Provinz mangels staatlicher Machtausübung durch jugoslawische Stellen von einer aktuellen Gefahr politischer (unmittelbar staatlicher) Verfolgung für ethnische Albaner im Verständnis des § 51 Abs. 1 AuslG (nunmehr § 60 Abs. 1 Satz 4 lit a) und b) AufenthG) ungeachtet der künftigen völkerrechtlichen Situation des Kosovo nicht mehr ausgegangen werden kann und dass in der Provinz zu verzeichnende Übergriffe von Mitgliedern der albanischen Bevölkerungsmehrheit gegen Angehörige ethnischer Minderheiten den die wesentlichen Bereiche der staatlichen Gewalt in der Provinz ausübenden internationalen Organisationen (UNMIK und Kfor) nicht im Sinne der für den Anwendungsbereich des § 51 Abs. 1 AuslG anerkannten Grundsätze über eine mittelbare staatliche Verfolgung zurechenbar waren.
  • VG Ansbach, 21.12.2006 - AN 1 K 06.30838

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen (syrisch-orthodoxe), Tur

    In Betracht kommen insoweit ausschließlich Gründe, die ihre Ursache in einer früheren Verfolgung haben; damit soll psychischen Sondersituationen Rechnung getragen werden, in der sich ein Asylberechtigter befindet, der ein besonders schweres, nachhaltig wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten hat und dem es deshalb selbst lange Jahre danach ungeachtet der geänderten Verhältnisse nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgungsstaat zurückzukehren (vgl. BVerwG vom 1.11.2005 - 1 C 21.04, NVwZ 2006, 707 ; OVG Saarland vom 30.3.2005 - 1 Q 11/05 ; Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 29 zu § 73 AsylVfG).
  • VG Ansbach, 06.02.2006 - AN 1 K 05.30351

    Türkei, Zustellung, öffentliche Zustellung, Widerruf, Asylanerkennung,

    In Betracht kommen insoweit ausschließlich Gründe, die ihre Ursache in einer früheren Verfolgung haben; damit soll psychischen Sondersituationen Rechnung getragen werden, in der sich ein Asylberechtigter befindet, der ein besonders schweres, nachhaltig wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten hat und dem es deshalb selbst lange Jahre danach ungeachtet der geänderten Verhältnisse nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgungsstaat zurückzukehren (vgl. OVG Saarland vom 30.3.2005 ­ 1 Q 11/05; Hailbronner, a.a.O., RdNr. 29 zu § 73).
  • VG Saarlouis, 16.08.2007 - 10 K 16/06

    Nachträgliche Berücksichtigung der EU-Qualifikationsrichtlinie bei der

  • VG Saarlouis, 18.05.2005 - 10 K 287/03

    Serbien und Montenegro, Roma, Albaner, Kosovo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

  • VG Saarlouis, 04.07.2008 - 10 L 602/08

    Serbien, Kosovo, offensichtlich unbegründet, ernstliche Zweifel, vorläufiger

  • VG Saarlouis, 09.11.2005 - 10 K 453/03

    Serbien und Montenegro, Albaner, Kosovo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

  • VG Saarlouis, 12.11.2008 - 10 K 428/08

    Abschiebung eines zur Volksgruppe der Ashkali gehörenden Asylsuchenden in den

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