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   OVG Saarland, 22.12.2003 - 1 Q 86/03   

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https://dejure.org/2003,20861
OVG Saarland, 22.12.2003 - 1 Q 86/03 (https://dejure.org/2003,20861)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.12.2003 - 1 Q 86/03 (https://dejure.org/2003,20861)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 1 Q 86/03 (https://dejure.org/2003,20861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Politische Verfolgung eines Wehrflüchtigen aus Serbien-Montenegro

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 05.02.2004 - 1 Q 87/03

    Politische Verfolgung der Roma in Serbien-Montenegro - Wehrdienstverweigerer

    Dafür, dass unter Nichtbeachtung dieses Gesetzes, das in den Art. 2 ff. jug. AmnG genaue Vorgaben für die Nichteinleitung sowie gegebenenfalls für die Behandlung beziehungsweise den Abschluss von Strafverfahren enthält, staatliche Repressionsmaßnahmen gegen den amnestierten Personenkreis, unter anderem also Wehrdienstverweigerer (Art. 214 jug. StGB) und Deserteure (Art. 217 jug. StGB), ergriffen würden, gibt es keine durchgreifenden Anhaltspunkte wie hier bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.12.2003 - 1 Q 86/03 - vgl. aus der Gerichtsdokumentation ferner beispielsweise : Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6.3.2001, Seite 7, "Amnestie in Jugoslawien - Politische Gefangene und Deserteure werden aus der Haft entlassen", Auswärtiges Amt (AA) vom 17.5.2001 - 508-516.80/37 883 -, wonach insbesondere - wie der Kläger zu 1) - ins Ausland geflüchtete Deserteure bei Rückkehr nach Jugoslawien "nicht behelligt" werden, vom 13.6.2001 - 508-516.80/38 017 -, wonach im Rückkehrfall weder strafrechtliche Verfolgung noch Vollstreckung früher - vor der Amnestie - verhängter Strafen droht, vom 5.7.2001 - 508-516.80/37 805 -, wie vor, hier aber auch speziell für Angehörige ethnischer Minderheiten , vom 4.9.2001 - 508-516.80/37 213 -, wie vor, hier speziell für Roma aus - wie bei den Klägern - Südserbien, vom 13.11.2001 - 508-516.80/34 982 -, wonach bis zu diesem Zeitpunkt lediglich zwei Fälle bekannt geworden sind, in denen Jugoslawen, deren Vergehen unter das Amnestiegesetz fielen, aufgrund "alter" Haftbefehle noch "für ein paar Stunden" in Haft genommen worden waren, sowie - aus jüngerer Vergangenheit - vom 20.2.2003 - 508-516.80/40 800 -, wonach das Amnestiegesetz "weiterhin beachtet" wird, und vom 3.4.2003 - 508-516.80/40 913 -, wonach Fälle einer Nichtanwendung des Amnestiegesetzes in Bezug auf Angehörige ethnischer Minderheiten - aber auch auf sonstige Personen - nicht bekannt geworden sind.

    Der Umstand, dass es in einem Land zu solchen Vorfällen (überhaupt) kommt, bietet keinen Grund, allein daraus eine fehlende Schutzbereitschaft der staatlichen Stellen herzuleiten wie hier bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.12.2003 - 1 Q 86/03 -, ebenso jeweils für die Provinz Kosovo etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.3.2003 - 1 Q 26/03 -, SKZ 2003, 232, Leitsatz Nr. 94, vom 20.3.2003 - 1 Q 27/03 -, SKZ 2003, 233, Leitsatz Nr. 97, vom 5.9.2003 - 1 Q 64/03 -, und vom 12.9.2003 - 1 Q 72/03 -, dort speziell zur Lage von ethnischen Minderheiten, wonach aus dem Umstand, dass die gesellschaftliche Situation in einem Land als schwierig beziehungsweise als nicht befriedigend eingestuft werden muss, keine "politische Verfolgung" im asylrechtlichen Verständnis abgeleitet werden kann.

  • OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 Q 16/05

    Keine Rückkehrgefährdung für Ashkali aus dem Kosovo

    dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.12.2003 - 1 Q 86/03 -, ebenso jeweils für die Provinz Kosovo etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.3.2003 - 1 Q 26/03 -, SKZ 2003, 232, Leitsatz Nr. 94, vom 20.3.2003 - 1 Q 27/03 -, SKZ 2003, 233, Leitsatz Nr. 97, vom 5.9.2003 - 1 Q 64/03 -, und vom 12.9.2003 - 1 Q 72/03 -, beide SKZ 2004, 93, Leitsatz Nr. 72, dort speziell zur Lage von ethnischen Minderheiten, wonach aus dem Umstand, dass die gesellschaftliche Situation in einem Land als schwierig beziehungsweise als nicht befriedigend eingestuft werden muss, keine "politische Verfolgung" im asylrechtlichen Verständnis abgeleitet werden kann.
  • OVG Saarland, 15.06.2005 - 1 Q 16/05

    Anspruch auf Abschiebungsschutz der ethnischen Minderheit der Ashkali aus dem

    - vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.12.2003 - 1 Q 86/03 -, ebenso jeweils für die Provinz Kosovo etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.3.2003 - 1 Q 26/03 -, SKZ 2003, 232, Leitsatz Nr. 94, vom 20.3.2003 - 1 Q 27/03 -, SKZ 2003, 233, Leitsatz Nr. 97, vom 5.9.2003 - 1 Q 64/03 -, und vom 12.9.2003 - 1 Q 72/03 -, beide SKZ 2004, 93, Leitsatz Nr. 72, dort speziell zur Lage von ethnischen Minderheiten, wonach aus dem Umstand, dass die gesellschaftliche Situation in einem Land als schwierig beziehungsweise als nicht befriedigend eingestuft werden muss, keine "politische Verfolgung" im asylrechtlichen Verständnis abgeleitet werden kann -.
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