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   BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86   

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https://dejure.org/1987,19232
BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86 (https://dejure.org/1987,19232)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1987 - 1 RA 11/86 (https://dejure.org/1987,19232)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1987 - 1 RA 11/86 (https://dejure.org/1987,19232)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Grundsätzlich darf der Versicherte lediglich auf Tätigkeiten der jeweils niedrigeren Gruppe verwiesen werden, soweit sie ihn weder nach seinem beruflichen Können und Wissen noch hinsichtlich seiner gesundheitlichen Kräfte überfordern (so der erkennende Senat zuletzt in BSGE 55, 45, 46 f [BSG 24.03.1983 - 1 RA 15/82] = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 S 334; zum sogen "Vierstufenschema" vgl. im übrigen etwa BSG SozR aaO Nr. 138 S 444 und Nr. 140 S 453 mit umfangreichen Nachweisen).

    Es erfaßt nicht diejenigen Angestelltenberufe, für die über eine längere (durchschnittlich dreijährige) Ausbildung hinaus zusätzliche Zugangsvoraussetzungen wie etwa die Ablegung einer Meisterprüfung, der erfolgreiche Besuch einer Fachschule oder das abgeschlossene Studium an einer Fach- oder wissenschaftlichen Hochschule erforderlich sind (vgl. zu alledem BSGE 55, 45, 47 ff [BSG 24.03.1983 - 1 RA 15/82] = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 S 334 ff).

  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1979 (BSGE 49, 54, 56 = SozR aaO Nr. 51 S 155 f) ausgesprochen hat, ist auch in der AV die tarifvertragliche Einstufung eines Berufes ein geeignetes Hilfsmittel zur Bestimmung der Qualität des "bisherigen Berufes" und damit zugleich der Breite der nach § 23 Abs. 2 Satz 2 AVG zumutbaren Verweisung des Versicherten auf eine andere Berufstätigkeit.

    Dabei können die zu vermutende Richtigkeit der tariflichen Einstufung widerlegt und bei hinreichend konkreten Anhaltspunkten für eine tarifliche Einstufung aufgrund von qualitätsfremden Merkmalen Ermittlungen über die Qualität einer vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit mit dem Ziel ihrer richtigen tariflichen Bewertung erforderlich werden (BSGE 49, 54, 58 = SozR 2200 § 1246 Nr. 51 S 158; BSG SozR aaO Nr. 123 S 389; BSGE 58, 239, 241 [BSG 11.07.1985 - 5b RJ 88/84] = SozR aaO Nr. 129 S 409).

  • BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 1/85

    Verweisbarkeit eines Grubensteigers - Ausbildungsgang - Knappschaftsrente wegen

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Auch der 5a-Senat des BSG hat sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats angeschlossen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 114 S 363) und in Fortentwicklung dieser Rechtsprechung anhand des Gehaltsgruppenverzeichnisses zum Manteltarifvertrag für die Angestellten des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus bestätigt, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. März 1983 bezüglich möglicher Unterscheidungskriterien für Angestellte angedeutet hat, die über eine längere Ausbildung hinaus zusätzliche Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung ihres Berufes erfüllen müssen (vgl. BSGE 59, 249, 251 [BSG 14.01.1986 - 5a RKn 1/85] = SozR 2600 § 46 Nr. 18 S 41).
  • BSG, 31.01.1984 - 5a RKn 25/82

    Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Kaufmännische Angestellte -

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Auch der 5a-Senat des BSG hat sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats angeschlossen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 114 S 363) und in Fortentwicklung dieser Rechtsprechung anhand des Gehaltsgruppenverzeichnisses zum Manteltarifvertrag für die Angestellten des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus bestätigt, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. März 1983 bezüglich möglicher Unterscheidungskriterien für Angestellte angedeutet hat, die über eine längere Ausbildung hinaus zusätzliche Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung ihres Berufes erfüllen müssen (vgl. BSGE 59, 249, 251 [BSG 14.01.1986 - 5a RKn 1/85] = SozR 2600 § 46 Nr. 18 S 41).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Dies treffe zu, wenn sie eine Tätigkeit, die an sich eine bestimmte Berufsausbildung erfordere, auch ohne diese "vollwertig", dh im Besitz des dafür erforderlichen Wissens und Könnens, ausübten oder wenn ein von ihnen ausgeübter Beruf, der keine (oder eine geringere) Ausbildung erfordere, so viele Qualitätsmerkmale aufweise, daß die Gleichstellung mit einem (oder einem höherwertigen) Ausbildungsberuf geboten sei (vgl. BSGE 57, 291, 297 ff [BSG 13.12.1984 - 11 RA 72/83] = SozR 2200 § 1246 Nr. 126 S 401 ff).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Die Meinung der Revision, der bisherige Beruf des Klägers müsse in eine Gruppe mit einem Leitberuf eingeordnet werden, dem im Bereich der ArV der Leitberuf des "Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion" (hierzu grundlegend BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16 S 49 f) bzw des "besonders hoch qualifizierten Facharbeiters" (grundlegend BSGE 45, 276, 278 [BSG 19.01.1978 - 4 RJ 81/77] = SozR aaO Nr. 27 S 78 f) entspreche, teilt der Senat nicht.
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Die Meinung der Revision, der bisherige Beruf des Klägers müsse in eine Gruppe mit einem Leitberuf eingeordnet werden, dem im Bereich der ArV der Leitberuf des "Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion" (hierzu grundlegend BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16 S 49 f) bzw des "besonders hoch qualifizierten Facharbeiters" (grundlegend BSGE 45, 276, 278 [BSG 19.01.1978 - 4 RJ 81/77] = SozR aaO Nr. 27 S 78 f) entspreche, teilt der Senat nicht.
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Dabei können die zu vermutende Richtigkeit der tariflichen Einstufung widerlegt und bei hinreichend konkreten Anhaltspunkten für eine tarifliche Einstufung aufgrund von qualitätsfremden Merkmalen Ermittlungen über die Qualität einer vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit mit dem Ziel ihrer richtigen tariflichen Bewertung erforderlich werden (BSGE 49, 54, 58 = SozR 2200 § 1246 Nr. 51 S 158; BSG SozR aaO Nr. 123 S 389; BSGE 58, 239, 241 [BSG 11.07.1985 - 5b RJ 88/84] = SozR aaO Nr. 129 S 409).
  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81

    Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Zu den besonders hoch qualifizierten Facharbeitern zählen Versicherte, welche wesentlich höherwertige Arbeiten als ihre zur Gruppe der Facharbeiter gehörenden Arbeitskollegen verrichten und diese nicht nur bezüglich der Entlohnung, sondern aufgrund besonderer geistiger und persönlicher Anforderungen auch in der Qualität ihrer Berufstätigkeit deutlich überragen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 102 S 315; BSG SozR 2600 § 46 Nr. 14 S 32; jeweils mwN).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
    Für den Bereich der ArV haben die zuständigen Senate des BSG wiederholt entschieden, daß ein Versicherter mit dem bisherigen Beruf des Facharbeiters auf die Tätigkeit eines sogen "gehobenen" oder "qualifizierten" Pförtners im öffentlichen Dienst - dh eines Pförtners, der über die übliche Pförtnertätigkeit hinaus in nicht unerheblichem Umfange mit schriftlichen Arbeiten beschäftigt wird oder Fernsprechvermittlungsdienst mit mehr als einem Amtsanschluß leistet - verwiesen werden darf (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5 S 17 f; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 86 S 271; Nr. 139 S 448).
  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 124/80

    Zulässigkeit der Verweisung - Facharbeiter als gehobener Pförtner -

  • BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 12/83

    Sicherheitshauer - Steinkohlenbergbau - Kolonnenführer - Besonders hoch

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Dementsprechend hat das BSG auch für einen Angestellten mit mehr als zweijähriger Ausbildung die in die Vergütungsgruppe VIII BAT eingestufte Tätigkeit eines Pförtners für zumutbar gehalten (vgl BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 11/86 - = D AngVers 1988 S 426).

    Anders als in dem im Urteil des 1. Senats des BSG vom 2. Dezember 1987 aaO entschiedenen Fall übt hier die Klägerin die nach BAT VIII entlohnte Tätigkeit nicht aus.

  • LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem

    Nach dem zur Ausführung dieser Grundsätze von der Rechtsprechung entwickelten sogenannten Mehrstufenschema (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 15/82; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984, 11 RA 72/83; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987, 1 RA 11/86; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988, 4/1 RA 67/87), das im Bereich der Angestellten zwischen dem Leitberuf der Angestellten mit hoher beruflicher Qualität, regelmäßig Studium, der Angestellten mit längerer Ausbildung, regelmäßig von 3 Jahren (Ausgebildete), der Angestellten mit einer Ausbildung bis zu 2 Jahren (Angelernte) und Angestellten ohne Ausbildung (Ungelernte) unterscheidet, ist die Klägerin der Gruppe der Angestellten mit einer Ausbildung von drei Jahren zuzuordnen.
  • BSG, 22.06.1988 - 1 RA 13/87

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Relevanz einer in Schweden und der

    Welche Kriterien für die Zuordnung in eine solche Gruppe möglicherweise in Betracht kommen, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1987 (- 1 RA 11/86 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) näher dargelegt.

    Denn auf Tätigkeiten dieser Gruppe dürfen Versicherte, deren bisheriger Beruf zur oberen Gruppe der Angestelltenberufe gehört, ebenfalls zumutbar verwiesen werden (vgl das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1987, aaO).

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