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   BSG, 05.07.1978 - 1 RA 15/78   

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https://dejure.org/1978,9180
BSG, 05.07.1978 - 1 RA 15/78 (https://dejure.org/1978,9180)
BSG, Entscheidung vom 05.07.1978 - 1 RA 15/78 (https://dejure.org/1978,9180)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 1978 - 1 RA 15/78 (https://dejure.org/1978,9180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jurist - Einarbeitung in das deutsche Rechte - Anschluß an eine Krankheit - Anschluß an Arbeitslosigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 8 R 5/06

    Rentenversicherung

    Dagegen hat das BSG in anderen Konstellationen Überbrückungstatbestände bei einer deutlich über sechs Monate hinausgehenden Unterbrechung angenommen (vgl. BSG Urteil vom 20.04.1983 - 5 a Rkn 22/81; dort 18-monatige Unterbrechung oder BSGE 29, 120: fast zwei Jahre; SozR 2200 § 1251 Nr. 50: neun Monate).
  • BSG, 19.09.1979 - 11 RA 78/78

    Übergangsgeld innerhalb der Zeit der Arbeitsunfähigkeit

    zu berechnen ist, wenn.diese Berechnung zu einem für den Betreuten günstigeren Ergebnis führt."lnsoweit liegen Parallelen zur entsprechenden Auslegung des 5 18 Abs. 2 AVG bei freiwillig Versicherten nahe (Vgl Urteil des Senats vom 17. April 1978, ' SozR 2200 5 1241 Nr. 6, und Urteil des 1. Senats vom 25.November 1978 - 1 RA 15/78 - ).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Berufungsurteil

    Ob der streitige Zeitraum einer - vom LSG im einzelnen noch zu klärenden - "unverschuldeten Arbeitslosigkeit" (dazu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 80 mwN) des Klägers ab August 1977 noch an die Beendigung der Vertreibung im Juni 1976 "anschloß", sie sich also als Fortdauer des durch die Zuwendung einer Vertreibungsersatzzeit zu entschädigenden erzwungenen Aufopferungstatbestandes darstellt, oder ob die Zwischenzeit, insbesondere der zweite Aufenthalt des Klägers in Polen, als sog Überbrückungstatbestand (dazu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 50 mwN) den "Anschluß" im Rechtssinne wahrt, wird das LSG unter Berücksichtigung - auch der wertsetzenden Bedeutung der Verpflichtung des Staates zum Schutz von Ehe und Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG - unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles (vgl BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 16) und im Blick auf möglicherweise vorliegende "zwingende Gründe" für eine Rückkehr nach Polen (vgl insoweit BSG SozR 5050 § 15 Nr. 27 S 88f) zu prüfen haben.
  • BSG, 29.06.1984 - 4 RJ 83/83

    Eintragung - Versicherungskarte - Unanfechtbarkeit - Berichtigung

    Auch das Bundessozialgericht (Urteile vom 21. Mai 1974 - 1 RA 13/73 = BSGE 37, 219 = SozR 2200 § 1423 Nr. 2 und vom 3. Oktober 1979 - 1 RA 15/78 = BSGE 49, 51, 53) hält den gesetzlichen Schutz der Eintragung in die Versicherungsunterlagen für absolut und nicht allein im Interesse des Versicherten, sondern auch des allgemeinen Rechtsfriedens liegend, eingetragene Entgelte bzw. Beiträge begründen ein wirksames Versicherungsverhältnis (vgl. BSG-Urteil vom 24. August 1978 - 5 RKn 17/76).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 9 R 3268/12
    Das BSG ist zwar in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen (Urteile vom 24.11.1982, 5a RKn 23/81 und 5a RKn 22/81; Urteil vom 30.01.1969, 5 RKn 133/65; Urteil vom 05.07.1978, 1 RA 15/78; Urteil vom 21.7.1992, 4 RA 37/91; Juris), hierbei handelt es sich um - den Besonderheiten der jeweiligen Fälle, z. T. der Nachkriegssituation geschuldete - Einzelfälle, die mit der Situation des Klägers nicht vergleichbar sind.
  • BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 127/79

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Gewährung einer Rente wegen

    Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut brauchen Krankheit und Arbeitslosigkeit nicht durch die eigentlichen Ersatzzeittatbestände bedingt zu sein (BSG, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 RA 49/75 - SozR 2200 § 1251 Nr. 21 S. 58); auch ein "nahtloser" zeitlicher Anschluß muß nicht bestehen, wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden hat (vgl. Urteil vom 4. Mai 1976 a.a.O., Urteil vom 5. Juli 1978 - 1 RA 15/78 = SozR 2200, § 1251 Nr. 50; ebenso: Zweng/Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, Anm. B I 4 b zu § 1251 RVO, S. 17, Stand: Juli 1979, und Koch/Hartmann/v. Altrock/Fürst, Das Angestelltenversicherungsgesetz, 2. und 3. Aufl., Anm. B VII 7 zu § 28 AVG, S. V 257/146, Stand: Mai 1977).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1982 - L 2 Kn 144/79
    Mithin gibt es, da auch der Gesetzgeber das Merkmal der Arbeitslosigkeit nicht mit einer zeitlichen Einschränkung versehen hat, für eine mögliche "Überbrückung" durch unqualifizierte Arbeitslosigkeit keine zeitliche Grenze.(Anschluß an BSG vom 1969-01-30 5 RKn 133/65 = BSGE 29, 120, BSG vom 1972-11-16 11 RA 168/72 = SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO, BSG vom 1978-07-05 1 RA 15/78 = SozR 2200 § 1251 Nr. 50, BSG vom 1978-07-26 5 RKn 34/76 = SozR 2600 § 57 Nr. 1).
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