Rechtsprechung
BSG, 04.07.1990 - 1 RA 15/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- SG Duisburg, 01.10.2020 - S 21 R 910/14
Versorgung mit einem hochpreisigen Hörgeräten - Ablehnung
Bei Erledigung des Rechtsstreits z.B. durch Klagerücknahme entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes, insbesondere der Erfolgsaussichten der Klage, nach billigem Ermessen (Bundessozialgericht (BSG), Beschlüsse vom 01.04.2010 - B 13 R 233/09 B, Juris Rn. 8f und 04.07.1990 - 1 RA 15/89, Juris Rn. 25;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Rn. 13 zu § 193). - LSG Sachsen, 01.08.2003 - L 6 B 111/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Klägers in einem vor dem …
Soweit in der Rechtsprechung davon die Rede ist, bei der Ausübung des dem Gericht obliegenden Ermessens komme es auf den nach der bisherigen Sach- und Rechtslage zu beurteilenden Verfahrensausgang an, so wird dabei stillschweigend oder ausdrücklich auf einen der materiellen Rechtslage entsprechenden Verfahrensausgang im Falle einer hypothetischen gerichtlichen Entscheidung durch Urteil abgestellt; vergleiche dazu nur den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 04.07.1990, Az. 1 RA 15/89, wonach der "vermutliche" Verfahrensausgang den Ausschlag geben soll; das Sozialgericht spricht im angefochtenen Beschluss etwas ungenau von einer "vermeintlichen" Entscheidung des Gerichts - gemeint ist damit letztlich das Gleiche.