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   BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75   

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https://dejure.org/1976,8537
BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75 (https://dejure.org/1976,8537)
BSG, Entscheidung vom 02.06.1976 - 1 RA 57/75 (https://dejure.org/1976,8537)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 1976 - 1 RA 57/75 (https://dejure.org/1976,8537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eheleute - Versicherung des Ehemannes - Hinterbliebenenrente - Scheidung in der DDR - Wohnsitz in der BRD

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31. Juli 1973 (BVerfGE 36, 1, 17, 31) ist weiterhin davon auszugehen, daß die Deutsche Demokratische Republik zu einem Deutschland gehört und im Verhältnis zur Bundesrepublik nicht als Ausland angesehen werden kann.
  • BSG, 27.06.1963 - GS 5/61

    Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt

    Auszug aus BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75
    Der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1963 (BSGE 20, 1, 4/5) ausgesprochen, daß die Realisierbarkeit weder bei den materiell-rechtlichen Ansprüchen aufgrund des Ehegesetzes (EheG) noch bei anderen Ansprüchen des materiellen Rechts für die Bewilligung einer Hinterbliebenenrente vorausgesetzt wird (ebenso BSG in SozR Nr. 59 zu ..5- 5 1265 EVO).
  • BSG, 19.03.1976 - 11 RA 50/75

    Unterhaltsanspruch - Geschiedene Frau - DDR - Maßgebliches Recht - Projektion

    Auszug aus BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75
    Bei diesem Sachverhalt hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 29. Juli 1971 in SozR Nr. 59 zu 5 1265 RVO; Urteil vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 135/75 - DAngVers 76, 176; Urteil vom 19. März 1976 - 11 RA 50/75 - bisher nicht veröffentlicht; vgl. auch Urteil vom 18. September - 6.
  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 26/61
    Auszug aus BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75
    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß die von den Gerichten der DDR gefällten Scheidungsurteile als Urteile deutscher Gerichte grundsätzlich auch in der Bundesrepublik wirksam sind und erst durch eine gegenteilige Entscheidung der zuständigen Zivilgerichte die Wirksamkeit verlieren (vgl. BSGE 21, 10, 11).
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 22/02 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ehescheidung nach DDR-Recht - internationales

    Wie bereits durch die Rechtsprechung des BSG im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 34, 134; 85, 16) für die Zeit vor der Wiedervereinigung geklärt worden ist (vgl BSG Urteile vom 16. April 1964 - 11/1 RA 26/61 - BSGE 21, 10 = SozR Nr. 4 zu § 1264 RVO; vom 2. Juni 1976 - 1 RA 57/75 - SozR 2200 § 1265 Nr. 20) sind die von den Gerichten der DDR gefällten Scheidungsurteile als Urteile deutscher Gerichte grundsätzlich auch in der Bundesrepublik wirksam, solange sie nicht wegen Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze durch eine gegenteilige Entscheidung eines zuständigen Zivilgerichtes gemäß §§ 606 ff Zivilprozessordnung (ZPO) ihre Wirksamkeit verlieren.

    In Übereinstimmung mit dieser Rechtsauffassung hat das BSG in stRspr entschieden, dass sich die Scheidungsfolgen ausschließlich nach dem Recht der DDR bestimmen, wenn die (deutschen) Ehegatten während der Ehe ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt beide dort gehabt haben und ein Ehegatte in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt, der andere aber in der DDR verblieben ist (vgl BSG Urteile vom 2. Juni 1976 - 1 RA 57/75 - SozR 2200 § 1265 Nr. 20 und vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 60/89 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 6 - jeweils mwN).

  • BSG, 25.04.1979 - GS 1/78

    Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der

    Das "Verpflichtetsein" - daß Unterhalt "geschuldet" wird - könnte hinter dem Leistenmüssen zurückbleiben (dazu: Urteil vom 31. Juli 1968 - 4 RJ 373/67; SozR Nrn 45, 65 zu § 1265 RVO; Knörl, EhrRi in SGb - Beilage - 1974, 27, 41; BSGE 20, 1, 5 und SozR 2200 § 1265 Nr. 20: zur Realisierbarkeit und Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs), Doch gibt diese Überlegung des 4. Senats im gegenwärtigen Zusammenhang keinen rechten Sinn.

    Sonach ist hier Unterhaltsverpflichtung gleichbedeutend mit dem Leistenmüssen "nach den Vorschriften des EheG" (ebenso BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 20 S 64).

  • BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78

    Unterhaltsverpflichtung - Scheidungsfolgenrecht - DDR

    Der Revision ist zwar insoweit zuzustimmen, als ein Rentenanspruch nach § 1265 Satz 2 RVO nur in Frage kommt, wenn die Elemente für das Entstehen einer Unterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1265 Satz 1 RVO vorliegen (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 20, S. 64).

    Nach Auffassung des 1. Senats ist Kernstück der EheVO und des FGB, daß sich die geschiedenen Eheleute grundsätzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (SozR 2200 § 1265 Nr. 20, S. 63; in diesem Fall war der Tod des Versicherten 22 Jahre nach der Scheidung eingetreten. In einem späteren Urteil hat der 1. Senat die Feststellung des LSG, daß die Klägerin keinen Unterhaltsanspruch nach dem FGB gehabt habe, als nicht revisibles Recht bezeichnet, das der Nachprüfung entzogen sei (Urteil vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 -, S. 11).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 60/89

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Ehescheidung nach DDR-Recht

    Zwar ist die Eingangsvoraussetzung für einen Rentenanspruch der Klägerin, Scheidung vor dem 1. Juli 1977, erfüllt; Scheidungsurteile der Gerichte der ehemaligen Deutsche Demokratische Republik (DDR) wirken unmittelbar auch in der Bundesrepublik Deutschland, ohne daß es hierzu einer besonderen Anerkennung bedarf (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 20; BGH in BGHZ 34, 137 [BGH 30.11.1960 - IV ZR 61/60]; 85, 18) [BGH 22.09.1982 - IVb ZR 304/81].
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 85/95

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gewährung einer Geschiedenenwitwenrente -

    Nach den Feststellungen des LSG ist die Ehe der Klägerin im Jahre 1970, also vor dem 1. Juli 1977, geschieden worden; Scheidungsurteile der Gerichte der ehemaligen DDR wirken unmittelbar auch in der Bundesrepublik Deutschland, ohne daß es hierzu einer besonderen Anerkennung bedarf (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 20; BGHZ 34, 137; 85, 18).
  • LSG Thüringen, 14.07.2004 - L 3 RJ 971/03

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente im Wege des Zugunstenverfahrens; Rücknahme

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  • BSG, 02.08.1979 - 11 RA 20/78

    Eheleute - Unterhaltsanspruch - Scheidung in der DDR

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (zuletzt SozR 2200 § 1265 Nr. 20 mit Hinweisen auf frühere Entscheidungen) ist zwar für die Beurteilung der Scheidungsfolgen im interlokalen Bereich an das Statut des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute, das für einen geschiedenen Ehegatten fortgilt, anzuknüpfen; danach hat das SG grundsätzlich zutreffend auf das Unterhaltsrecht der DDR abgestellt.
  • LSG Bayern, 17.10.1978 - L 5/Ar 111/78
    Die Abweisung der Unterhaltsklage durch ein DDR-Gericht wegen "Verlassens der DDR ohne Beachtung der polizeilichen Meldevorschriften" ist eine Frage der Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs iS des BSG-Urteil vom 1976-06-02 1 RA 57/75 = SozR 1200 § 1265 Nr. 20, nicht der materiellen Begründetheit.
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