Rechtsprechung
   BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1972
BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79 (https://dejure.org/1981,1972)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1981 - 1 RJ 124/79 (https://dejure.org/1981,1972)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79 (https://dejure.org/1981,1972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche Fähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung aller seiner für Angelegenheiten der Arbeiterrentenversicherung zuständigen Senate immer wieder hervorgehoben (vgl ua Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR22005 1246Nr 29 3° 85; Nr in s, 124; Nr. 55 s. 169; des 4. Senats in BSGE 45, 276, 277 = SozR 2200 9 1246 Nr. 27 S. 77 und SozR aaO Nr. 53 S. 160 f; des 5. Senats in BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 9 1245 Nr. 16 s. 48).

    Sofern die bisherige Berufstätigkeit der Gruppe der unge- lernten Arbeiter zuzuordnen ist, ist bezüglich der Verweisbarkeit gemäß der entgegen der Meinung des Berufungsgerichts bereits vorliegenden Rechtsprechung des BSG folgendes zu berücksichtigen: Die Versicherten in der Gruppe der ungelernten Tätigkeiten können uneingeschränkt auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsfeldes verwiesen werden, die sie nach ihrem Gesundheitszustand und ihren beruflichen Fähigkeiten verrichten können (BSGE 43, 243, 247 = SozR2200 5 1246 Nr. 16 s, 50).

  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79
    Es ist sowohl im Rahmen des 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG für die Bestimmung des Kreises der Tätigkeiten, auf die der Versicherte unter Verneinung von Berufsunfähigkeit zumutbar verwiesen werden kann (vgl Urteile des Senats in BSG 49, 54, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S. 154 und in SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S. 169; jeweils mwN), als auch im Rahmen des 5 1247 Abs. 2 Satz 1 RVG für die Frage, ob die sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebenden äußersten Grenzen der Verweisbarkeit gewahrt sind (vgl BSGE 19, 147, 149 f), von entscheidender Bedeutung.

    Zumutbar im Sinne des & 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG sind dem Versicherten nur Tätig- im allgemeinen keiten der Jeweils niedrigeren Gruppe, soweit sie ihn weder nach seinem beruflichen Können und Wissen noch bezüglich seiner gesundheitlichen Kräfte überfordern (vgl Urteile des Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 41 S. 125; BSGE 49, 54, 56 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S. 155 f; BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S. 170; jeweils mwN).

  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 83/79

    Berufsbezeichnung - Angabe einer Erwerbstätigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79
    Dies ist jedoch unabweisbar erforderlich (zu den Anforderungen an die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten, dort allerdings bezogen auf Facharbeiter, Vgl auch das dem LSG bekannte Urteil des BSG vom 3. Dezember 1980 4 RJ 83/79).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79
    Von der Frage des Vorhandenseins konkreter Verweisungstätigkeiten ist die Prüfung zu unterscheiden, ob es für diese Tätigkeiten in ausreichendem Umfange Arbeitsplätze gibt, der Arbeitsmarkt also dem Versicherten offensteht, Bei Vollzeittätigkeiten bedarf es einer solchen Prüfung im Regelfall nicht° Auf sie ist die Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (BSGE 43, 75, 79 ff = SozR 2200 ä 1246 Nr. 13 S. 38 ff) zur Frage, ob der Arbeitsmarkt für Teilzeitarbeitskräfte offen oder verschlossen ist, grundsätzlich nicht anzuwenden und somit in der Regel davon auszugehen, daß.
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung aller seiner für Angelegenheiten der Arbeiterrentenversicherung zuständigen Senate immer wieder hervorgehoben (vgl ua Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR22005 1246Nr 29 3° 85; Nr in s, 124; Nr. 55 s. 169; des 4. Senats in BSGE 45, 276, 277 = SozR 2200 9 1246 Nr. 27 S. 77 und SozR aaO Nr. 53 S. 160 f; des 5. Senats in BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 9 1245 Nr. 16 s. 48).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 104/79

    Berufsschutz - Facharbeiter - Lohnabsicherung - Facharbeiterlohn

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79
    Zu diesen besonderen Umständen gehört vor allem die Zugehörigkeit zu den Gruppen der Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion (bzw der besonders hoch qualifizierte Facharbeiter) und der Facharbeiter (vgl zur Benennung5pflicht speziell in diesen Fällen BSGE SozR 2200 5 1246 Nr. 37 S 115; Nr. 38 S. 116 f; Nr. 45 S. 135; Urteil des Senats vom 12. November 1980 1 RJ 104/79 -).
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78

    Kraftfahrer - Absolute Verkehrsuntüchtigkeit

    Auszug aus BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79
    oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (BSGE 48, 228, 230 = SozR 2200 5 548 Nr. 46 S. 121 f mwN).
  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag

    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld bedarf es zwar einer besonders eingehenden Prüfung, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79; BSG, Urteil vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Ausnahmsweise ist jedoch auch für einen auf den sog. allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbaren "ungelernten" Versicherten, der wie die Klägerin nur noch körperlich leichte Arbeiten verrichten kann, die Benennung einer spezifischen Verweisungstätigkeit erforderlich, wenn seine Erwerbsfähigkeit durch mehrere schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen oder eine besonders einschneidende Behinderung gemindert ist (BSG Urteile vom 18. Februar 1981 -1 RJ 124/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 75, vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136 und vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).

    Auch in diesen Fällen ist aber unter einem anderen Gesichtspunkt wiederum ausnahmsweise eine Einzelbenennung erforderlich, nämlich dann, wenn selbst leichte Tätigkeiten des sog. allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch mit vielfältigen und/oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen möglich sind ("Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen" oder "schwere spezifische Leistungsbehinderung" [BSG Urteile vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 75, vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2_00 § 1246 Nr. 90, vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 104 und vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Bei tariflich erfaßten Vollzeittätigkeiten ist zwar generell davon auszugehen, daß es insoweit auch Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang gibt, weil die Tarifparteien regelmäßig nur solche Tätigkeiten in die Tarifverträge aufnehmen, für die eine größere Zahl von Arbeitsplätzen besteht (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 75, Nr. 90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht