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   BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80   

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BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80 (https://dejure.org/1982,1309)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 1 RJ 132/80 (https://dejure.org/1982,1309)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 (https://dejure.org/1982,1309)
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Wird zitiert von ... (292)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    Zum Erfordernis der konkreten Benennung einer Verweisungstätigkeit bei einem auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbaren Versicherten (Anschluß an BSG 18.02.1981 1 RJ 124/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 75 und BSG 23.06.1981 1 RJ 72/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 81).

    Eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 1247 Abs. 2 Satz 1 RVO liegt hingegen erst dann vor, wenn es keine Tätigkeiten gibt, die dem Versicherten nach seinen Kräften und Fähigkeiten, nach sozialen Gesichtspunkten und nach der Höhe des Entgelts zumutbar sind (vgl. zu alledem Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 75 S. 236 und vom 9. Dezember 1981 - 1 RJ 124/80 -, jeweils mit eingehenden weiteren Nachweisen).

    In Fortsetzung und Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung des BSG hat sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 18. Februar 1981 (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 75) und vom 23. Juni 1981 (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81) mit dem Gebot der konkreten Benennung von Verweisungstätigkeiten in den Fällen befaßt, in denen der bisherige Beruf des Versicherten zu der Gruppe mit dem Leitberuf des ungelernten Arbeiters gehört.

    Vielmehr muß die gesundheitliche Fähigkeit zur Verrichtung selbst leichter Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes in vielfältiger Weise und/oder in erheblichem Umfange eingeschränkt sein (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 75 S. 239 und Nr. 81 S. 252 f.).

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    Zum Erfordernis der konkreten Benennung einer Verweisungstätigkeit bei einem auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbaren Versicherten (Anschluß an BSG 18.02.1981 1 RJ 124/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 75 und BSG 23.06.1981 1 RJ 72/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 81).

    In Fortsetzung und Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung des BSG hat sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 18. Februar 1981 (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 75) und vom 23. Juni 1981 (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81) mit dem Gebot der konkreten Benennung von Verweisungstätigkeiten in den Fällen befaßt, in denen der bisherige Beruf des Versicherten zu der Gruppe mit dem Leitberuf des ungelernten Arbeiters gehört.

    Denn derartige Tätigkeiten entziehen sich aus den bereits dargelegten Gründen schon wegen ihrer Vielfalt und Komplexität der typisierenden Erfaßbarkeit in Tarifverträgen und kommen schon nach ihrer Natur als allgemeine Hilfsarbeiten auf dem ganzen weiten Feld des Arbeitsmarktes (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81 S. 252) nicht nur vereinzelt vor.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    In seinem Beschluß vom 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75, 79 ff. = SozR 2200 § 1246 Nr. 13 S. 37 ff.) hat der Große Senat des BSG ausgesprochen, daß es für die Beurteilung, ob ein Versicherter berufs- oder erwerbsunfähig ist, erheblich ist, daß Teilzeitarbeitsplätze, auf denen tätig zu sein ihm zuzumuten ist und die er mit der ihm verbliebenen Leistungsfähigkeit noch ausfüllen kann, vorhanden sind.
  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    Ausnahmen können lediglich dann in Betracht kommen, wenn der Versicherte zwar an sich noch Vollzeittätigkeiten ausüben, diese aber nicht unter den in Betrieben in der Regel üblichen Arbeitsbedingungen verrichten kann, wenn er zwar Vollzeittätigkeiten unter solchen Bedingungen noch ausüben, Arbeitsplätze dieser Art aber aus gesundheitlichen Gründen von seiner Wohnung aus nicht aufsuchen kann oder wenn die Tätigkeiten nicht in Tarifverträgen erfaßt werden oder nur vereinzelt vorkommen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19 S. 57 f.; BSG SozR a.a.O. Nr. 22 S. 63; Nr. 30 S. 91; Nr. 32 S. 97; Nr. 33 S. 98 f.; Nr. 75 S. 238; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 33 S. 68).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    Dasselbe gilt dann, wenn der Versicherte gesundheitlich stärker oder in spezifischer Weise (z.B. Einarmigkeit, Einäugigkeit) eingeschränkt ist oder nur unter besonders unüblichen Arbeitsbedingungen tätig sein kann (vgl. zu alledem BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30 S. 91; Nr. 33 S. 99; Nr. 35 S. 107; Nr. 38 S. 116; Nr. 68 S. 213; Nr. 69 S. 215 f.; Nr. 72 S. 229; Nr. 74 S. 234).
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79

    Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache -

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG muß grundsätzlich entweder schon im ablehnenden Bescheid des Rentenversicherungsträgers oder jedenfalls im Urteil der letzten Tatsacheninstanz zumindest eine Verweisungstätigkeit (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 45 S. 135; Nr. 68 S. 213; Nr. 69 S. 215; Nr. 81 S. 253) konkret, d.h. hinreichend bestimmt bezeichnet werden (zu den Anforderungen an diese Bezeichnung im einzelnen vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 61 S. 185; Nr. 72 S. 229; Nr. 74 S. 234; Nr. 75 S. 239).
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG muß grundsätzlich entweder schon im ablehnenden Bescheid des Rentenversicherungsträgers oder jedenfalls im Urteil der letzten Tatsacheninstanz zumindest eine Verweisungstätigkeit (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 45 S. 135; Nr. 68 S. 213; Nr. 69 S. 215; Nr. 81 S. 253) konkret, d.h. hinreichend bestimmt bezeichnet werden (zu den Anforderungen an diese Bezeichnung im einzelnen vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 61 S. 185; Nr. 72 S. 229; Nr. 74 S. 234; Nr. 75 S. 239).
  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 124/80

    Zulässigkeit der Verweisung - Facharbeiter als gehobener Pförtner -

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    Eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 1247 Abs. 2 Satz 1 RVO liegt hingegen erst dann vor, wenn es keine Tätigkeiten gibt, die dem Versicherten nach seinen Kräften und Fähigkeiten, nach sozialen Gesichtspunkten und nach der Höhe des Entgelts zumutbar sind (vgl. zu alledem Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 75 S. 236 und vom 9. Dezember 1981 - 1 RJ 124/80 -, jeweils mit eingehenden weiteren Nachweisen).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 27/77

    Metzger - Verweisbarkeit - Verkaufsmetzger - Maschinist

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
    Eine nur allgemeine Beschränkung auf leichtere Arbeiten reicht hierfür nicht aus (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 33 S. 99; Nr. 35 S. 107. f).
  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag

    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld bedarf es zwar einer besonders eingehenden Prüfung, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79; BSG, Urteil vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Eine schwere spezifische Leistungsbehinderung, für die als Beispiele die Einäugigkeit oder Einarmigkeit des Versicherten genannt worden sind (BSG Urteil vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 90 mwN), liegt offensichtlich nicht vor.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG darf einem Versicherten, der seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, die Rente grundsätzlich nur versagt werden, wenn ihm wenigstens eine spezifische Verweisungstätigkeit benannt werden kann (BSG Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 90 mwN und vom 15. November 1983 - 1 RJ 112/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 109).

    Dieses Gebot der Benennung spezifischer Verweisungstätigkeiten gilt jedoch nicht ausnahmslos: Genießt der Versicherte als "ungelernter" Arbeiter oder als "angelernter" Arbeiter des unteren Bereichs keinen Berufsschutz und ist er damit zumutbar auf das gesamte weite Feld des sog. allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar, so entfällt in der Regel das Erfordernis spezifischer Benennung (BSG Urteile vom 23. Juni 1981 - 1 RJ 72/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 81, vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 90, vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117 und vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136).

    Auch in diesen Fällen ist aber unter einem anderen Gesichtspunkt wiederum ausnahmsweise eine Einzelbenennung erforderlich, nämlich dann, wenn selbst leichte Tätigkeiten des sog. allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch mit vielfältigen und/oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen möglich sind ("Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen" oder "schwere spezifische Leistungsbehinderung" [BSG Urteile vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 75, vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2_00 § 1246 Nr. 90, vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 104 und vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136).

    Bezüglich der 2. Fallgruppe der "Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen" oder einer "schweren spezifischen Leistungsbehinderung" geht die Rechtsprechung des BSG davon aus, daß bei derartigen zusätzlichen Einschränkungen des Leistungsvermögens eine spezifische Benennung deshalb erforderlich ist, weil in einem solchen Fall von vornherein ernste Zweifel daran aufkommen müßten, ob der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen überhaupt noch in einem Betrieb einsetzbar sei (BSG Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 90 und vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Damit ist nicht nur die ohnehin gegebene Beschränkung auf leichtere Tätigkeiten näher beschrieben (was zur Begründung der Konkretisierungspflicht nicht ausreichen würde, BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 90, Nr. 117), sondern ein Komplex zusätzlicher Beeinträchtigungen dargelegt.
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