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   BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94   

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https://dejure.org/1996,3012
BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94 (https://dejure.org/1996,3012)
BSG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 1 RS 2/94 (https://dejure.org/1996,3012)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 1 RS 2/94 (https://dejure.org/1996,3012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnisse eines Verwaltes des Gesamthandsvermögens der Sozialversicherungsträger des Beitrittsgebiets - Umfang des Sozialversicherungs-Vermögensgesetzes für das Beitrittsgebiet - Anspruch auf die Herausgabe von Beitragseinnahmen gegenüber einer Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präsident des BVA als Verwalter des Gesamthandsvermögens der Sozialversicherungsträger, Zuweisung der nachträglichen Einnahmen aus den Beitragsansprüchen des zweiten Halbjahres 1990 zu den Krankenkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RK 2/84

    Vertrauensärztlicher Dienst - Krankenversicherung - Beteiligung der Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Solange die Frage des richtigen Verfahrens zweifelhaft und höchstrichterlich nicht geklärt ist, darf die Klage mit dieser Begründung jedoch nicht als unzulässig abgewiesen werden (BSGE 58, 54, 55 = SozR 5420 § 87 Nr. 1 S 2; BSGE 66, 176, 181 [BSG 30.01.1990 - 11 RAr 87/88] = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 6 f).

    Für eine Ausnahme reicht die Stellung der betroffenen Sozialversicherungsträger als Körperschaften des öffentlichen Rechts schon deshalb nicht aus, weil auch die Entscheidungen nach den §§ 2, 7 SozVermG diesen gegenüber zu treffen sind und weil Verwaltungsakte gegenüber Sozialversicherungsträgern keineswegs generell ausgeschlossen sind (vgl BSGE 58, 54 = SozR 5420 § 87 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 01.07.1959 - 4 RJ 45/58
    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Die von Anfang an irrtümliche Bezeichnung des Klägers als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland konnte infolgedessen auch noch im Revisionsverfahren berichtigt werden (in diesem Sinne auch BSGE 50, 59 = SozR 1500 § 164 Nr. 16; wenn ein Versehen nicht anzunehmen ist, vgl aber BSGE 10, 131, 134).
  • BSG, 19.03.1980 - 11 RA 30/79

    Revisionskläger - Revisionsschrift - Rentenanspruch für Hinterbliebene -

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Die von Anfang an irrtümliche Bezeichnung des Klägers als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland konnte infolgedessen auch noch im Revisionsverfahren berichtigt werden (in diesem Sinne auch BSGE 50, 59 = SozR 1500 § 164 Nr. 16; wenn ein Versehen nicht anzunehmen ist, vgl aber BSGE 10, 131, 134).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Die - stillschweigende - Rechtswegentscheidung des LSG ist nach § 17a Abs. 5 GVG im Rechtszug nicht zu überprüfen, da die Unzulässigkeit des Rechtswegs vorinstanzlich nicht gerügt war (BGH NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92] = WM IV 1994, 441), Trotz vorinstanzlicher Rüge ist auch die erstinstanzliche Zuständigkeit des LSG verbindlich festgestellt, weil Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit durch § 98 Satz 2 SGG ganz allgemein und damit auch im Fall der inkorrekten Form der Entscheidung ausgeschlossen sind (vgl BSGE 72, 90 = SozR 3-1720 § 17a Nr. 1; BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799 jeweils mwN).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg -

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Solange die Frage des richtigen Verfahrens zweifelhaft und höchstrichterlich nicht geklärt ist, darf die Klage mit dieser Begründung jedoch nicht als unzulässig abgewiesen werden (BSGE 58, 54, 55 = SozR 5420 § 87 Nr. 1 S 2; BSGE 66, 176, 181 [BSG 30.01.1990 - 11 RAr 87/88] = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 6 f).
  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Die - stillschweigende - Rechtswegentscheidung des LSG ist nach § 17a Abs. 5 GVG im Rechtszug nicht zu überprüfen, da die Unzulässigkeit des Rechtswegs vorinstanzlich nicht gerügt war (BGH NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92] = WM IV 1994, 441), Trotz vorinstanzlicher Rüge ist auch die erstinstanzliche Zuständigkeit des LSG verbindlich festgestellt, weil Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit durch § 98 Satz 2 SGG ganz allgemein und damit auch im Fall der inkorrekten Form der Entscheidung ausgeschlossen sind (vgl BSGE 72, 90 = SozR 3-1720 § 17a Nr. 1; BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799 jeweils mwN).
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 75/92

    Beschwerde - Verweisung - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Die - stillschweigende - Rechtswegentscheidung des LSG ist nach § 17a Abs. 5 GVG im Rechtszug nicht zu überprüfen, da die Unzulässigkeit des Rechtswegs vorinstanzlich nicht gerügt war (BGH NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92] = WM IV 1994, 441), Trotz vorinstanzlicher Rüge ist auch die erstinstanzliche Zuständigkeit des LSG verbindlich festgestellt, weil Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit durch § 98 Satz 2 SGG ganz allgemein und damit auch im Fall der inkorrekten Form der Entscheidung ausgeschlossen sind (vgl BSGE 72, 90 = SozR 3-1720 § 17a Nr. 1; BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799 jeweils mwN).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 72/93

    Ermittlung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung - Gewährung einer

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Diese Befugnis schließt zwar grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis für die hier erhobene Leistungsklage aus (BSGE 60, 209 [BSG 03.09.1986 - 9a RV 10/85] = SozR 1500 § 54 Nr. 66; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 22).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85

    Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Diese Befugnis schließt zwar grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis für die hier erhobene Leistungsklage aus (BSGE 60, 209 [BSG 03.09.1986 - 9a RV 10/85] = SozR 1500 § 54 Nr. 66; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 22).
  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94
    Für kraft Gesetzes übergegangene Vermögensgegenstände ordnet auch das VZOG im Interesse der Rechtsklarheit ein Feststellungsverfahren an (Allgemeine Begründung, BT-Drucks 12/103 S 56).
  • Drs-Bund, 21.09.1992 - BT-Drs 12/3250
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Vielmehr verbleibt bei einem Zuständigkeitswechsel der bislang verantwortliche Regionalträger für die während seiner örtlichen Zuständigkeit zugunsten der GRV entstandenen Beitragsforderungen in der Gläubigerposition, da für den Bereich der Rentenversicherung abweichende Regelungen nicht existieren (vgl aber zB § 45a Abs. 3 BAFöG bei länderübergreifender Änderung der örtlichen Zuständigkeit aufgrund eines Hochschulwechsels, s hierzu BVerwGE 90, 25, 31 f - Juris RdNr 20; zum Sonderfall eines gesetzlich angeordneten Forderungsübergangs im Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit vgl BSG SozR 3-8260 § 8 Nr. 1) .
  • BSG, 25.02.1999 - B 1 SF 9/98 S

    Zulässigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts, Zuständigkeit

    Aus dem Gesamtzusammenhang, zu dem wegen der Verweisung in § 2 Abs. 6 Satz 1 BGSVVermG auch das Vermögenszuordnungsgesetz gehört, hat der Senat geschlossen, daß die nach § 8 Abs. 1 und § 9 BGSVVermG erforderlichen "Feststellungen im Streitverfahren" vom Präsidenten des Bundesversicherungsamtes als Rechtsnachfolger des Geschäftsführers der Überleitungsanstalt durch Verwaltungsakt zu treffen sind (BSG SozR 3-8260 § 8 Nr. 1 S 5 f).

    Der Fehler des SG besteht darin, § 8 Abs. 6 und § 2 Abs. 7 BGSVVermG der Entscheidung zugrunde gelegt zu haben, ohne die systematischen Zusammenhänge bzw das Urteil des Senats vom 16. Juli 1996 (BSG SozR 3-8260 § 8 Nr. 1) zu berücksichtigen.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

    Sie nahm lediglich für die Dauer eines Jahres die Aufgaben der noch nicht funktionsfähigen Sozialversicherungsträger wahr (vgl BSG SozR 3-8260 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 10/01 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

    Sie nahm lediglich für die Dauer eines Jahres die Aufgaben der noch nicht funktionsfähigen Sozialversicherungsträger wahr (vgl BSG SozR 3-8260 § 8 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 SF 114/20

    Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren

    Der Antrag auf Zahlung an die Gesamthandsgemeinschaft als "minus" ist dabei in dem (allgemeinen) Leistungsantrag enthalten (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 RS 2/94 - SozR 3-8260 § 8 Nr. 1, SozR 3-1300 § 31 Nr. 12, Rn. 22), ohne dass es einer Antragsänderung bedürfte.
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