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OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit
- Burhoff online
Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pauschgebühr beim/ein "Glücksspiel”, oder: Totgesagte leben länger
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 26.02.2015 - 11 WF 1738/14
Beratungshilfe für den Bereich Trennung und Scheidung kann bis zu vier …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
Erreichen die gesetzlichen Gebühren in der Addition mit der Pauschgebühr die Wahlverteidigerhöchstgebühr, kann im Allgemeinen nicht davon ausgegangen werden, dass die Pflichtverteidigung dem Verteidiger ein Sonderopfer, das ihm nicht abverlangt werden darf (vgl. BVerfG NJW 2007, 1445), aufgebürdet hat (vgl. SenE v. 11.07.2014 -III-1RVGs 47/14, s. weiter OLG Nürnberg AGS 2015, 173). - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
Dass dabei im Ergebnis die Vergütung des beigeordneten Anwalts gleichwohl deutlich unter der eines Wahlverteidigers liegt bzw. liegen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420). - OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05
Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
Da wesentliche Gesichtspunkte, die noch unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 - SenE v. 26.04.2007 -1 ARs 20/07 - SenE v. 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 -). - OLG Köln, 08.02.2008 - 1 ARs 3/08
Pauschvergütung bei Mehrfachvertretung der Nebenklage
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
Da wesentliche Gesichtspunkte, die noch unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 - SenE v. 26.04.2007 -1 ARs 20/07 - SenE v. 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 -).