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   OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19   

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https://dejure.org/2019,9464
OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19 (https://dejure.org/2019,9464)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19 (https://dejure.org/2019,9464)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2019 - 1 RVGs 15/19 (https://dejure.org/2019,9464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pauschgebühr beim/ein "Glücksspiel”, oder: Totgesagte leben länger

 
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  • OLG München, 26.02.2015 - 11 WF 1738/14

    Beratungshilfe für den Bereich Trennung und Scheidung kann bis zu vier

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
    Erreichen die gesetzlichen Gebühren in der Addition mit der Pauschgebühr die Wahlverteidigerhöchstgebühr, kann im Allgemeinen nicht davon ausgegangen werden, dass die Pflichtverteidigung dem Verteidiger ein Sonderopfer, das ihm nicht abverlangt werden darf (vgl. BVerfG NJW 2007, 1445), aufgebürdet hat (vgl. SenE v. 11.07.2014 -III-1RVGs 47/14, s. weiter OLG Nürnberg AGS 2015, 173).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
    Dass dabei im Ergebnis die Vergütung des beigeordneten Anwalts gleichwohl deutlich unter der eines Wahlverteidigers liegt bzw. liegen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05

    Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
    Da wesentliche Gesichtspunkte, die noch unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 - SenE v. 26.04.2007 -1 ARs 20/07 - SenE v. 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 -).
  • OLG Köln, 08.02.2008 - 1 ARs 3/08

    Pauschvergütung bei Mehrfachvertretung der Nebenklage

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
    Da wesentliche Gesichtspunkte, die noch unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 - SenE v. 26.04.2007 -1 ARs 20/07 - SenE v. 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 -).
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