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   OVG Berlin, 13.12.2004 - 1 S 10.03   

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https://dejure.org/2004,24777
OVG Berlin, 13.12.2004 - 1 S 10.03 (https://dejure.org/2004,24777)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.12.2004 - 1 S 10.03 (https://dejure.org/2004,24777)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 1 S 10.03 (https://dejure.org/2004,24777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Befreiung eines Rechtsanwalts von der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk mit der Begründung der Bebauung eines Grundstücks mit einem Wohnhaus und einer Scheune; Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Anordnung wegen des Bestehens eines Anspruchs auf ...

  • Judicialis

    RAVG § 10 Nr. 1; ; RAVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; RAVG § 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3; ; RAVG § 43 Abs. 3; ; RAVG § 43 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus OVG Berlin, 13.12.2004 - 1 S 10.03
    Es liegt in der Gestaltungsfreiheit des Gesetz- bzw. Satzungsgebers, die Befreiungstatbestände so eng zu fassen, dass im Hinblick auf eine angemessene Versorgung eine möglichst leistungsfähige Solidargemeinschaft entsteht (vgl. BVerwGE 87, 324 [329 m.w.N.]).
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 131.89

    Handlungsfreiheit - Pflichtmitgliedschaft - Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Berlin, 13.12.2004 - 1 S 10.03
    Vermögensdispositionen, die erst nach Erkennbarkeit der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte getroffen worden sind, begründen keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 131/89 - NJW 1990, 589).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1989 - 5 A 1683/88

    Berufsrecht; Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte und

    Auszug aus OVG Berlin, 13.12.2004 - 1 S 10.03
    Er kann daher nicht verlangen, von dem mit dieser Anlageform verbundenen Risiko in voller Höhe befreit zu werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3. November 1989 - 5 A 1683/88 -, NJW 1990, 592 [595]).
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