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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2008/85   

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https://dejure.org/1986,3751
VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2008/85 (https://dejure.org/1986,3751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1986 - 1 S 2008/85 (https://dejure.org/1986,3751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1986 - 1 S 2008/85 (https://dejure.org/1986,3751)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1986, 379
  • VBlBW 1987, 24
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, dass Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.).

    Ferner muss der Eintritt eines (Sonder-)Vorteils oder Nachteils aufgrund der Entscheidung konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich, und das Sonderinteresse darf nicht von derart untergeordneter Bedeutung sein, dass es vernachlässigt werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 5.12.1991 und 20.1.1986 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

    Die Entscheidung muss so eng mit den persönlichen Belangen des ehrenamtlich tätigen Bürgers - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf diesen "zuspitzt" und er, weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend, als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.; Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urt. v. 03.04.2003 - 5 S 1717/01 -).

    So ist eine Befangenheit eines Gemeinderats beim Beschluss eines Bebauungsplans, mit dem ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Baumarkt" ausgewiesen worden ist, bejaht worden, weil jener Geschäftsführer der Komplementärin und seine Ehefrau Kommanditistin eines Unternehmens waren, das bisher den einzigen Baumarkt im Gebiet der Gemeinde betrieb, und weil dieses Unternehmen von der Festsetzung wirtschaftlich in besonderem Maß betroffen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

    Zu einer Aufklärung der Frage, wer genau antragstellender Verfahrensbeteiligter ist, wäre entsprechend § 82 Abs. 2 VwGO bereits das Verwaltungsgericht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1986, 379, juris) und für das Verwaltungsverfahren nach § 25 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG auch die Antragsgegnerin verpflichtet gewesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der

    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, daß Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 ff m.w.N.).

    Ferner muß der Eintritt eines (Sonder-)Vorteils oder Nachteils aufgrund der Entscheidung konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich, und das Sonderinteresse darf nicht von derart untergeordneter Bedeutung sein, daß es vernachlässigt werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2008 - 7 ME 199/08

    Auslegung einer Antragsschrift durch ein Gericht; Zulässigkeit eines

    Eine gerichtliche Entscheidung gegen eine Person, die unverzüglich klarstellt, dass sie nicht Klägerin bzw. Antragstellerin ist, ist unwirksam und in einem Rechtsmittelverfahren im Interesse der Rechtsklarheit aufzuheben (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20. Januar 1986 - 1 S 2008/85 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 4 A 292/15

    Parteiwechsel; Beteiligtenwechsel; Prozessrecht

    43 Insoweit kommt es nicht darauf an, dass das Urteil ohnehin wirkungslos ist, weil es gegen am Verfahren nicht Beteiligte ergangen ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 20. Januar 1986 - 1 S 2008/85 -, VBlBW 1986, 379) und damit außerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses erlassen wurde (vgl. Feskorn in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., Vorbem zu §§ 300-305a, Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.11.2023 - 3 L 289/23
    Über einen gerichtlich nicht anhängig gemachten Antrag ist auch nicht zu entscheiden, eine abweichend von diesem Grundsatz ergangene Entscheidung ist mithin aufzuheben (OVG Bautzen Urteil vom 12. Dezember 2017 - 4 A 292/15, juris Rn. 42, 43; VGH BW, Urteil vom 20. Januar 1986 - 1 S 2008/85 -, VBlBW 86, 37, Leitsatz in juris; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 -, juris Rn. 11).
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