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   VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 2237/92   

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https://dejure.org/1993,5138
VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 2237/92 (https://dejure.org/1993,5138)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.1993 - 1 S 2237/92 (https://dejure.org/1993,5138)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 1993 - 1 S 2237/92 (https://dejure.org/1993,5138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung einer Steuerbescheinigung gemäß EStDV § 82i, hier: Notwendigkeit der vorherigen Abstimmung der Baumaßnahmen mit dem Landesdenkmalamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 251 (Ls.)
  • BauR 1993, 719
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1985 - 5 S 3150/84

    Aufwendungen für Baudenkmal - Steuervergünstigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 2237/92
    Nach § 82 i Abs. 1 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung - EStDV - kann bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, der Steuerpflichtige von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und die nach Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Behörde - hier dem Landesdenkmalamt (vgl. im einzelnen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.9.1985 - 5 S 3150/84 -, DVBl 1986, 188) - durchgeführt worden sind, gewisse erhöhte Absetzungen für Abnutzung vornehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 1199/01

    Steuervergünstigung-Kulturdenkmal-Neubau

    Dieses bemisst sich nach der Steuerersparnis, die die Kläger für den Fall hätten, dass ihnen eine Bescheinigung für die dargelegten Mehraufwendungen erteilt worden wäre (vgl. auch Streitwertbeschluss im Urteil des Senats vom 10.05.1993 - 1 S 2237/92 -, BauR 1993, 719).
  • VG Minden, 22.01.2015 - 9 K 3635/13

    Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.03.1992 - 7 A 2132/89 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1993 - 1 S 2237/92 -, juris, Rn. 11; VG Minden, Urteil vom 12.07.2011 - 1 K 1516/10 -, juris, Rn. 25.
  • VGH Bayern, 24.07.2009 - 21 ZB 08.3444

    Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Herstellungskosten; Erforderlichkeit

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des VGH BW vom 10. Mai 1993 Az. 1 S 2237/92 bezieht, ist dieses Urteil hier schon deshalb nicht aussagekräftig, weil die notwendige Abstimmung mit der Denkmalbehörde nach § 82 i Abs. 1 Satz 1 EStDV / § 7 i Abs. 1 Satz 6 EStG nicht durchgeführt worden war, so dass es auf die vorliegende Fragestellung schon gar nicht mehr angekommen ist.
  • VG Minden, 12.07.2011 - 1 K 1516/10

    Bescheinigungsfähigkeit von Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem Baudenkmal

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.03.1992 - 7 A 2132/89 -, EzD 6.12 Nr. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1993 - 1 S 2237/92 -, bei juris; Martin, a.a.O., § 40 Erl.
  • VG Arnsberg, 02.01.2018 - 8 K 6071/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.03.1992 a.a.O.; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1993 - 1 S 2237/92 -, juris; VG Minden, Urteil vom 12. Juli 2011 - 1 K 1516/10 -, Rn. 25, juris; Davydov in: Davydov/Hönes/Otten/Ringbeck, Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 4. Auflage 2014, Rnrn.
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