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   VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 2283/00   

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https://dejure.org/2001,8434
VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 2283/00 (https://dejure.org/2001,8434)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 (https://dejure.org/2001,8434)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 (https://dejure.org/2001,8434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Feststellungsklage zwecks Ungültigkeitserklärung eines Bürgerentscheids; keine Anwendung von Wahlprüfungsgrundsätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Rechtsverhältnisses durch das Ergebnis eines Bürgerentscheids zwischen den abstimmungsberechtigten Bürgern und der Gemeinde; Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses; Erreichung eines Wahlanfechtungsquorum; Geltendmachung einer unzulässigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 251 (Ls.)
  • VBlBW 2002, 118
  • DVBl 2001, 1280
  • DÖV 2002, 257
  • BauR 2001, 1720
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Sigmaringen, 14.06.2000 - 5 K 1488/99

    Klage gegen Bürgerentscheid in Albstadt erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 2283/00
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. Juni 2000 - 5 K 1488/99 - zu ändern und festzustellen, dass bei der Durchführung des Bürgerentscheids vom 27.06.1999 über die Errichtung des Innenstadttunnels Albstadt-Ebingen der Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt worden ist,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - 15 A 2503/18

    Bürgerentscheid "Kurfürstenbad bleibt!" muss nicht wiederholt werden

    .-Württ., Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris Rn. 20; VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Dezember 2015- 1 K 2948/13 -, juris Rn. 17.
  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung ebenso wenig vergleichbar sind schließlich die von der Beigeladenen zu 1 im Rahmen der mündlichen Verhandlung in Bezug genommenen Anforderungen nach § 21 Abs. 3 Satz 6 GemO an die Unterschriftsleistung für ein Bürgerbegehren, das keine Wahl ist, und die Präzisierung der Fragestellung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 21).
  • VG Freiburg, 07.08.2014 - 5 K 1706/14

    Bürgerentscheid; Sperrfrist; Auslegung der Fragestellung

    Einem zur Abstimmung berechtigten Bürger einer Gemeinde steht ein Anspruch darauf zu, dass die Gemeindeorgane einen Bürgerentscheid während der dreijährigen Sperrfrist beachten (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.1974 - 1 S 453/74 - ESVGH 25, 193, 195 ff.; a.A. OVG Sachsen, Beschl. v. 12.02.2008 - 4 B 16/08 - juris unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2001 - 2283/00 - VBlBW 2002, 118).

    Denn soweit das Oberverwaltungsgericht Sachsen zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf eine jüngere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 10.04.2001 - 2283/00 - VBlBW 2002, 118) hingewiesen hat, ist dieser Entscheidung keine ausdrückliche oder zumindest angedeutete Abkehr von der oben genannten Entscheidung aus dem Jahr 1974 zu entnehmen: Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2001 allgemein ausgeführt, dass die dort erhobene Feststellungsklage (betreffend die Gültigkeit eines Bürgerentscheids, bei dem das maßgebliche Quorum knapp verfehlt worden war) unzulässig sei, weil das Ergebnis eines Bürgerentscheids "in aller Regel und so auch hier" kein Rechtsverhältnis zwischen den zur Abstimmung berechtigten Bürgern und der Gemeinde begründe.

  • VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12

    Erfolglose Klage gegen Bürgerentscheid über Gemeindefusion

    Gegen derartige der Vollziehung eines Ratsbeschlusses dienende Maßnahmen kann bei Verletzung subjektiver Rechte vorgegangen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 20).

    Bei der Schaffung von Möglichkeiten der aktiven Beteiligung der Bürger im Rahmen eines Bürgerbegehrens oder eines Bürgerentscheids ist der Gesetzgeber erkennbar von dem mündigen Bürger ausgegangen, der sich nicht nur aufgrund der von den Gemeindeorganen zu gebenden kurzen und sachlichen - widerstreitenden - Auffassungen, sondern auch aufgrund anderer Informationsquellen ein eigenständiges Urteil bilden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 23).

  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 10496/17

    Bürgerentscheid über Erhalt des Bonner Kurfürstenbads bleibt erfolglos

    OVG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 10 L 2705/99 -, juris, Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 21.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 20.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 1 S 2402/21

    Verlegung des Abstimmungstermins für einen Bürgerentscheid

    Die Vorschriften sind aufgrund des Unterschiedes einer Wahl und einer Abstimmung auch nicht entsprechend anzuwenden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, juris Rn. 21; Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, Stand: Okt. 2020, § 21 Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 12.02.2008 - 4 B 16/08

    Kein Anspruch aus Bürgerentscheid gegen Heizkraftwerk Leppersdorf

    Ein Bürgerentscheid vermittelt einzelnen Bürgern oder Einwohnern der Gemeinde auch dann kein subjektives Recht, wenn sie durch den Bürgerentscheid begünstigt werden (sh. hierzu auch VGH Bad.Württ., Urt. v. 10.4.2001 - 1 S 2283/00 - zit. nach juris).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13

    Ungültigkeitserklärung eines Bürgerentscheids

    Solche Rechtsbeziehungen können in der Regel erst aufgrund weiterer Entscheidungen oder Vollzugshandlungen in der Folge des Bürgerentscheids entstehen.Gegen derartige der Vollziehung eines Ratsbeschlusses dienende Maßnahmen kann bei Verletzung subjektiver Rechte vorgegangen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, VBlBW 2002, 118 = DVBl 2001, 1280 = DÖV 2002, 257; VG Neustadt (Weinstraße) Urteil vom 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW -, LKRZ 2013, 266).
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