Rechtsprechung
   LG Rostock, 24.11.2011 - 1 S 299/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72548
LG Rostock, 24.11.2011 - 1 S 299/10 (https://dejure.org/2011,72548)
LG Rostock, Entscheidung vom 24.11.2011 - 1 S 299/10 (https://dejure.org/2011,72548)
LG Rostock, Entscheidung vom 24. November 2011 - 1 S 299/10 (https://dejure.org/2011,72548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,72548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Winterreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Von den Berufungskammern einiger Landgerichte werden auch prozentuale Zuschläge auf die Tarife des Fraunhofer-Marktpreisspiegels (z. B. LG Ingolstadt, Urteil vom 23.08.2011, Az. 22 S 143/11 - plus 25 %; LG Rostock, Urteil vom 24.11.2011, Az. 1 S 299/10 - plus 20 %; LG Bochum, Beschluss vom 02.12.2013, Az. 9 S 145/13 - plus 20 % - jeweils zitiert nach juris) bzw. prozentuale Abschläge auf die Tarife der "Schwacke-Liste" (z. B.: LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.05.2013, Az. 3 S 29/13 - minus 17 % - zitiert nach juris) vorgenommen, um auf diese Weise die Nachteile der jeweiligen Schätzgrundlag zu kompensieren.

    Jedenfalls aber lässt sich die Feststellung treffen, dass (Normal-)Tarife, die sich erklärtermaßen an den - stets für einen zurückliegenden Zeitraum ermittelten - Durchschnittspreisen der "Schwacke-Liste" orientieren, ersichtlich nicht anhand einer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation unter Berücksichtigung der aktuellen Angebots- und Nachfragesituation ermittelt worden sind (so bereits LG Rostock, Urteil vom 24.11.2011, Az. 1 S 299/10, juris Rn. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht