Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 1995 - 1 S 3067/95 (https://dejure.org/1995,4158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anspruch eines ortsfremden Circusveranstalters auf Überlassung eines Festplatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrecht: Gleichbehandlungsanspruch eines ortsfremden Zirkus bei der Zurverfügungstellung eines Festplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.11.1995 - 9 K 4588/95
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 344
- VBlBW 1996, 101
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1988 - 1 S 2768/88
Erledigung der Hauptsache; Beschränkung der Nutzung eines öffentlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95
Ein ortsfremder Circusveranstalter kann einen Anspruch auf Überlassung eines Festplatzes besitzen, wenn dieser als öffentliche Einrichtung auch zur Durchführung von Circusveranstaltungen gewidmet ist und Vergaberichtlinien bzw die Vergabepraxis der Durchführung der Circusveranstaltung nicht entgegenstehen (im Anschl an VGH Bad-Württ, Beschl v 11.10.1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311).Die Antragsgegnerin hat jedoch über die Zulassung der Antragstellerin zur Nutzung des Platzes im Rahmen der Widmung nach Ermessen zu entscheiden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95
Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95
Zum Beschwerdevorbringen ist lediglich ergänzend und wiederholend auszuführen: Nach den - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren notwendig eingeschränkten - gegenwärtigen Erkenntnissen handelt es sich bei dem "Festplatz" um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin, die, neben anderem, auch zur Durchführung von Circusveranstaltungen konkludent gewidmet worden ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, DVBl. 1995, 927). - VGH Baden-Württemberg, 09.05.1988 - 1 S 355/87
Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch nicht rechtsfähige …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95
Die Antragstellerin kann sich zwar nicht auf einen Zulassungsanspruch gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bzw. Abs. 4 GemO berufen, da sie nicht Einwohnerin oder eine dieser gleichgestellte juristische Person oder nicht rechtsfähige Personenvereinigung mit Sitz im Gemeindegebiet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.5.1988 - 1 S 355/87 -, ESVGH 38, 220).
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 1 S 2007/03
Zulassung zu öffentlicher Einrichtung - erneutes Vergabeverfahren nach Absage
Nach Aktenlage dürfte es sich beim "Messplatz" der Antragsgegnerin um eine öffentliche Einrichtung handeln, die u.a. auch zur Durchführung von Zirkusveranstaltungen konkludent gewidmet worden ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.11.1995 - 1 S 3067/95 - und vom 11.05.1995 - 1 S 1283/95 -, DVBl. 1995, 927). - VG Stuttgart, 14.03.2006 - 5 K 1489/05
Versagung des Versammlungsortes
Der Allgemeinheit wurde durch die Möglichkeit zur Nutzung des Cannstatter Wasens auf den beiden genannten Wegen die Bildung einer Rechtsüberzeugung eröffnet, diese Wege über den Rahmen der Widmung des Cannstatter Wasens als Volksfestgelände (öffentliche Einrichtung nach § 10 Abs. 2 GemO, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß. v. 13.11.1995 - 1 S 3067/95 -, VBlBW 1996, 101 = NVwZ-RR 1996, 344 u. v. 10.09.2003 - 1 S 2007/03 -, NVwZ-RR 2004, 63) hinaus im Rahmen des wegerechtlichen Gemeingebrauchs zu nutzen.