Rechtsprechung
LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung des Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Rückbau einer im Außenbereich neben dem Haus angelegten Betonfläche
- Wolters Kluwer
Berichtigung des Tenors des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit (hier: Auslassung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Borbeck, 19.11.2010 - 24 C 69/09
- AG Essen-Borbeck, 30.04.2013 - 24 C 69/09
- LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10
- LG Dortmund, 03.06.2013 - 1 S 344/10
- BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen …
Auszug aus LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10
Wenn der Verwalter aber zur regelmäßigen Kontrolle des gemeinschaftlichen Eigentums - wenn auch unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle der Notwendigkeit von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung - verpflichtet ist und in diesem Zusammenhang sogar Vertreter der Gemeinschaft ist, dann ist als "Minus"in dieser Verpflichtung die Aufgabe des Verwalters enthalten, im Zusammenhang mit der Kontrolle auf erforderliche Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung ebenfalls darauf zu achten, ob bauliche Veränderungen am Gemeinschafts- oder Sondereigentum vorgenommen wurden; jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - offenkundig sind (so auch Sauren/Rupprecht, NZM 2002, 585; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008, BeckRS 2011, 12816; vgl. auch Lakkis in Juris-PK, § 199 BGB Rdnr. 66 und OLG Zweibrücken, NJOZ 2012, 1966;… a.A.: Bub/Bernhard, Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 07.02.2007, FD-MietR 2007, 215360 und Bub in Staudinger, 13. Bearbeitung 2005, § 22 WEG Rn. 249). - BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99
Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin …
Auszug aus LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10
Letzterer hat jedoch die Wohnungseigentümer auf die Möglichkeit und gegebenenfalls die Notwendigkeit eines solchen Wartungsvertrags hinzuweisen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.06.1999, NZM 1999, 840). - LG Saarbrücken, 24.10.2008 - 5 T 48/08
Auszug aus LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10
Wenn der Verwalter aber zur regelmäßigen Kontrolle des gemeinschaftlichen Eigentums - wenn auch unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle der Notwendigkeit von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung - verpflichtet ist und in diesem Zusammenhang sogar Vertreter der Gemeinschaft ist, dann ist als "Minus"in dieser Verpflichtung die Aufgabe des Verwalters enthalten, im Zusammenhang mit der Kontrolle auf erforderliche Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung ebenfalls darauf zu achten, ob bauliche Veränderungen am Gemeinschafts- oder Sondereigentum vorgenommen wurden; jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - offenkundig sind (so auch Sauren/Rupprecht, NZM 2002, 585; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008, BeckRS 2011, 12816;… vgl. auch Lakkis in Juris-PK, § 199 BGB Rdnr. 66 und OLG Zweibrücken, NJOZ 2012, 1966;… a.A.: Bub/Bernhard, Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 07.02.2007, FD-MietR 2007, 215360 und Bub in Staudinger, 13. Bearbeitung 2005, § 22 WEG Rn. 249).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 03.06.2013 - 1 S 344/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,55203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Berichtigung des Tenors wegen offenbarer Unrichtigkeit (hier: Auslassung)
Verfahrensgang
- AG Essen-Borbeck, 19.11.2010 - 24 C 69/09
- AG Essen-Borbeck, 30.04.2013 - 24 C 69/09
- LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10
- LG Dortmund, 03.06.2013 - 1 S 344/10
- BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13