Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36155
OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12 (https://dejure.org/2013,36155)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2013 - 1 S 50.12 (https://dejure.org/2013,36155)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 1 S 50.12 (https://dejure.org/2013,36155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Bewertung des Bestreitens des Zugangs der Anhörungsbögen im Ordnungswidrigkeitsverfahren in dem nachfolgenden Verfahren über die Fahrtenbuchauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12
    Anders sieht es freilich insbesondere der - von der Beschwerde ins Feld geführte - Hessische Verwaltungsgerichtshof, wonach die zuständige Behörde, auf deren Sicht es allein ankomme, davon ausgehen dürfe, dass jedenfalls eines von zwei ausweislich entsprechender Datensatzauszüge korrekt adressierten und abgesandten Anhörungsschreiben, die auch nicht als unzustellbar an sie zurückgelangt seien, den Empfänger erreicht haben müsse und das Ausbleiben einer jeglichen Reaktion hierauf Ausdruck der fehlenden Bereitschaft des Fahrzeughalters sei, an der Aufklärung des zu Grunde-4- liegenden Verkehrsverstoßes sachdienlich mitzuwirken; dies könne nicht im Nachhinein in dem Streit über die Rechtmäßigkeit einer von der Straßenverkehrsbehörde getroffenen Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs gerichtlich beanstandet werden (Hess. VGH , Urteil vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411, 2413 f.; dazu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 26. Februar 2010 - OVG 1 N 134.09 -, S. 7 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und der Garantie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12
    Denn dort stand - abgesehen davon, dass es dort nicht um eine Fahrtenbuchauflage ging - insbesondere lediglich ein versandter Anhörungsbogen im Mittelpunkt der Erörterung ( VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 -, S. 1 des hergereichten Ausdrucks).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12
    Zunächst kann sich die Antragsteller nicht mit Erfolg darauf zurückziehen, schlicht zu bestreiten, sie habe die fraglichen Anhörungsbögen nicht erhalten, wenn die aus den Akten ersichtlichen Umstände eher auf das Gegenteil hinweisen (vgl. insoweit entsprechend auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -, [...], Rdn. 7).
  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12
    So hält zwar der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein solches Bestreiten - wohl wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss - für grundsätzlich erheblich (vgl. im Einzelnen: BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 11 CS 06.607 -, [...], Rdn. 19; Beschluss vom 30. September 2008 - 11 CS 08.1953 -, [...], Rdn. 5).
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.1953

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12
    So hält zwar der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein solches Bestreiten - wohl wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss - für grundsätzlich erheblich (vgl. im Einzelnen: BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 11 CS 06.607 -, [...], Rdn. 19; Beschluss vom 30. September 2008 - 11 CS 08.1953 -, [...], Rdn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - 1 N 134.09

    Angemessenheit der behördlichen Aufklärungsbemühungen bei Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12
    Anders sieht es freilich insbesondere der - von der Beschwerde ins Feld geführte - Hessische Verwaltungsgerichtshof, wonach die zuständige Behörde, auf deren Sicht es allein ankomme, davon ausgehen dürfe, dass jedenfalls eines von zwei ausweislich entsprechender Datensatzauszüge korrekt adressierten und abgesandten Anhörungsschreiben, die auch nicht als unzustellbar an sie zurückgelangt seien, den Empfänger erreicht haben müsse und das Ausbleiben einer jeglichen Reaktion hierauf Ausdruck der fehlenden Bereitschaft des Fahrzeughalters sei, an der Aufklärung des zu Grunde-4- liegenden Verkehrsverstoßes sachdienlich mitzuwirken; dies könne nicht im Nachhinein in dem Streit über die Rechtmäßigkeit einer von der Straßenverkehrsbehörde getroffenen Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs gerichtlich beanstandet werden (Hess. VGH , Urteil vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411, 2413 f.; dazu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 26. Februar 2010 - OVG 1 N 134.09 -, S. 7 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    In den Akten befinden sich auch keine Auslaufvermerke oder Datenauszüge, die den Versand belegen würden (zu diesem Erfordernis vgl. HessVGH, U. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 - NJW 2005, 2411 = juris Rn. 27; NdsOVG, B. v. 10.3.2006 - 12 ME 48/06 - juris Rn. 12; OVG Berlin-Bbg, B. v. 21.1.2013 - OVG 1 S 50.12 - juris Rn. 4; Haus in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Auflage 2014, § 31a StVZO Rn. 69).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22

    Fahrtenbuchauflage - Bestreiten des Erhalts von Anhörungsbögen zur

    Für eine solche Bewertung kann z. B. Anlass geboten sein, wenn eine Behörde das Schriftstück richtig adressiert sowie die Übergabe einer Sendung an die Post in geeigneter Weise dokumentiert hat, ein Rücklauf dieser Sendung nicht zu verzeichnen ist und der Betroffene nur schlicht und substanzlos den Zugang des Bescheides oder des Schriftstücks bestreitet, wohingegen ihn andere Schreiben der Behörde an dieselbe Adresse erreicht haben sollen (vgl. HambOVG, Beschluss vom 23. September 2021, a. a. O. Rn. 33 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. Januar 2013 - OVG 1 S 50.12 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 20.04.2015 - B 1 K 14.624

    Anordnung die Klägerin müsse ein Fahrtenbuch führen, nachdem nicht ermittelt

    Die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte hierzu ist nicht einheitlich, jedenfalls deutlich unterschiedlich akzentuiert (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 21.1.2013 - OVG 1 S 50.12 - juris m. w. N.), so dass das Verfahren voraussichtlich die Gelegenheit zu fallübergreifenden Aussagen im Instanzenzug eröffnet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht