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   VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91   

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https://dejure.org/1992,6093
VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91 (https://dejure.org/1992,6093)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 (https://dejure.org/1992,6093)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 1 S 534/91 (https://dejure.org/1992,6093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Gebäudes als Kulturdenkmal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist ein Denkmal? (IBR 1993, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1993, 149
  • ZfBR 1993, 149 UPR 1993, 358 (Leitsatz) BRS 77 Nr. 18 (1986
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1990 - 1 S 3023/89

    Kulturdenkmal - Heimatgeschichtliche Bedeutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91
    Ein aus dem 18. Jahrhundert stammendes Gebäude, dessen Fachwerkkonstruktion teilweise ersetzt wurde, ist nicht schon deshalb ein Kulturdenkmal, weil es - im ursprünglichen Zustand - der regionaltypischen und traditionellen Bauweise einer bestimmten Region zu einer bestimmten Zeit entspricht (im Anschluß an Urt d Senats v 27.11.1990 - 1 S 3023/89, BauR 1991, 192).

    Dieser Schutzgrund ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß durch das Schutzobjekt (heimat)geschichtliche Entwicklungen anschaulich gemacht werden ("Aussagewert"), daß ihm als Wirkungsstätte namhafter Personen oder Schauplatz historischer Ereignisse ein bestimmter "Erinnerungswert" beizumessen ist oder daß es einen im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Bezug zu bestimmten politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnissen seiner Zeit herstellt ("Assoziationswert"; st. Rspr. d. Senats vgl. Urt. v. 27.11.1990 -- 1 S 3023/89 --, BauR 1991, 192, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Entscheidend ist vielmehr auch insoweit der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als eines Zeugnisses der Vergangenheit (Urt. v. 27.11.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 524/87

    Kulturdenkmal: öffentliches Erhaltungsinteresse; privates Abbruchinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91
    Ein wissenschaftliches Interesse im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu im einzelnen Urt. v. 10.5.1988 -- 1 S 524/87 -- VBlBW 1989, 18) besteht weder aus dokumentarischen noch aus sonstigen Gründen.

    Daß städtebauliche und stadtpflegerische Gesichtspunkte eine Denkmaleigenschaft nicht begründen können, hat das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 -- 1 S 524/87 --, UPR 1989, 120).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91
    Ein wissenschaftliches Interesse im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu im einzelnen Urt. v. 10.5.1988 -- 1 S 524/87 -- VBlBW 1989, 18) besteht weder aus dokumentarischen noch aus sonstigen Gründen.
  • OVG Thüringen, 05.11.2003 - 1 KO 433/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Abriss einer in das Denkmalbuch

    Eine dokumentarische Bedeutung für die Baugeschichte lässt sich daraus allein gerade nicht herleiten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 1 S 534/91 - BRS 54 Nr. 115).
  • VG Stuttgart, 18.01.2017 - 13 K 1240/14

    Denkmalfähigkeit und -würdigkeit der Wohnsiedlung Aspen in Stuttgart

    Einer Wohnsiedlung wie im vorliegenden Fall kann eine solche wissenschaftliche Bedeutung entweder für die Geschichts- und Sozialwissenschaften zukommen, wenn sie eine typische Siedlungsart als Ausdruck bestimmter Einstellungen, Lebensweisen und Entwicklungen repräsentiert (vgl. VGH Baden-Württ., Urteile vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, vom 29.06.1992 - 1 S 2245/90 - und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 - alle in juris) oder für die Bau- und Architekturwissenschaft, etwa wenn ihre baulichen Anlagen besondere Konstruktionsmerkmale aufweisen, die eine modellhafte Bauweise, die erstmalige Bewältigung statischer oder bautechnischer Probleme oder eine bestimmte Entwicklungsstufe der Architektur bezeugen (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 19.03.1998 - 1 S 3307/96 - in juris).

    Eine solche Ausnahmestellung, die ebenfalls einen Denkmalwert im Sinne des § 2 Abs. 1 DSchG aus wissenschaftlichen Gründen begründen kann, ist in der Regel u. a. dann zu bejahen, wenn mit der betreffenden Siedlungsform in besonderem Maße innovative, kreative oder experimentelle Lösungsansätze verfolgt werden und sich diese deshalb durch Besonderheiten in der baulichen Gestaltung ihrer baulichen Anlagen und in ihrer räumlichen Strukturierung und damit in ihrem gesamten Erscheinungsbild in besonders charakteristischer Weise von der Vielzahl der anderen Siedlungen unterscheidet, die für die betreffende Epoche gerade typisch, beispielgebend und stilprägend sind und denen wegen dieser Eigenschaften allein regelmäßig keine wissenschaftliche Bedeutung zukommt (in diesem Sinne ebenfalls verneint für eine einzelnes Gebäude, das lediglich einen Haustypus repräsentiert, der für die Hauslandschaft seiner Umgebung und seine Zeit typisch und prägend ist: VGH Baden-Württ., Urteil vom 16.12.1992, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09

    Kein Schutz anderer baulicher Anlagen als das geplante Bauvorhaben vor

    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist von Bedeutung, dass es sich bei dem Gebäude des Antragstellers allenfalls um ein einfaches, nicht um ein besonderes (eingetragenes) Kulturdenkmal im Sinne der §§ 12 DSchG handelt ( siehe Stellungnahme des Landesdenkmalamts "Entwurf zur Liste der Kulturdenkmale", AS 43 der Bauakten ), dem kein Umgebungsschutz nach § 15 Abs. 3 DSchG zugute kommt ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.09.2007 - 3 S 882/06 -, und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54, Nr. 115 ) und das insoweit durch Vorhaben auf dem Nachbargrundstück selbst nicht beeinträchtigt werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 1 S 968/01
    So können für die Geschichts- und Sozialwissenschaften typische Siedlungsarten als Ausdruck bestimmter Einstellungen, Lebensweisen und Entwicklungen oder für die Bau- und Architekturwissenschaft besondere Konstruktionsmerkmale als Zeichen modellhafter oder erstmaliger Bewältigung bestimmter Probleme oder bestimmter Entwicklungsstufen der Baugeschichte beachtenswert sein (vgl. Senatsurteile vom 29.06.1992 - 1 S 2245/90 -, VBlBW 1993, 109, und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54 Nr. 115).
  • VG Sigmaringen, 15.03.2005 - 5 K 166/04
    Nach den Stellungnahmen des vormaligen Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg, denen sich die Kammer nach Einnahme eines Augenscheins anschließen kann, handelt es sich bei der Villa W. nicht lediglich um ein typisches Beispiel funktionaler Nachkriegsarchitektur oder einen Repräsentanten rationeller Bauweise der Nachkriegsmoderne (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -: Allein die Erwägung, ein Gebäude vertrete einen Typus, der die Hauslandschaft in dieser Region in bzw. seit einer bestimmten Epoche repräsentiere, reicht nicht aus, dessen dokumentarische Bedeutung für die Architekturwissenschaft zu begründen), vielmehr steht die Villa W. mit ihrer Verbindung zwischen Funktionalität, Modulbauweise und organischem Bauen genau für den (architektur-)historischen Ort in der Mitte der 1960er Jahre und ist darüber hinaus ein eigenständiges Bauwerk, bei dem es gerade nicht bloß um die Übernahme architektonischer Versatzstücke eines überkommenen Formenapparates in einen Neubau geht.
  • VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 1919/06

    Gebäude einer Bundeswehrkaserne als Kulturdenkmal; militärische und

    Entscheidend ist dabei der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. zu alledem nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988 - 1 S 524/87 -, NVwZ-RR 1989, 238; Urteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - Urteil vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54, Nr. 115).
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