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   VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - 1 S 822/96   

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https://dejure.org/1996,6137
VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - 1 S 822/96 (https://dejure.org/1996,6137)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.10.1996 - 1 S 822/96 (https://dejure.org/1996,6137)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 1 S 822/96 (https://dejure.org/1996,6137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verurteilung iSd WaffG § 5 Abs 2 Nr 1: Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach Verwarnung mit Strafvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 414
  • VBlBW 1997, 68
  • DÖV 1997, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - 1 S 822/96
    Darauf, wann die Beklagte Kenntnis von der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung Kenntnis erlangt hat und ob danach die Jahresfrist für den Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte nach den Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (§ 49 Abs. 2 i.V.m. § 48 Abs. 4 LVwVfG) eingehalten ist, kommt es nicht an, da diese Frist für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 47 Abs. 2 S. 1 WaffG nicht gilt (vgl. im einzelnen: BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12.95).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - 1 S 822/96
    Das Waffengesetz verlangt für die Regelvermutung keine bestimmte Art der Verurteilung (BVerwG, Urt. v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, Buchholz 402.5 Nr. 72); es erfordert nach seinem Wortlaut weder eine Verurteilung zu einer bestimmten Art von Strafe (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 6. Aufl., § 5 RdNr. 13), noch zu einer Strafe überhaupt.
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - 1 S 822/96
    Mit dem Abstellen auf eine rechtskräftige Verurteilung will das Gesetz sichern, daß die behördliche Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auf tragfähiger Grundlage erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992 - 1 B 61.92 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 63).
  • VGH Hessen, 21.03.2007 - 9 UE 2455/06

    Waffenrecht; Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach strafrechtlicher Verwarnung

    Hierunter fiel nach VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 1 S 822/96 -, DÖV 1997, 257 = NVwZ-RR 1997, 414) auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gemäß § 59 StGB.

    Zur Begründung wird darin ausgeführt, nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Oktober 1996 - 1 S 822/96 - sei auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt als Verurteilung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG zu werten.

    Dies nahm etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 1 S 822/96 -, DÖV 1997, 257 = NVwZ-RR 1997, 414) zum Anlass, auch eine mit einem Schuldspruch einhergehende Verurteilung zu einer Verwarnung unter Vorbehalt einer Geldstrafe nach §§ 59 ff. StGB dem Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG in der damaligen Fassung unterfallen zu lassen.

  • VG Darmstadt, 01.09.2006 - 5 E 2554/04

    Waffenrecht: Begriff der "Verurteilung", Verwarnung mit Strafvorbehalt

    Auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt sei nach dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 28.10.1996 - 1 S 822/96 - jedoch als Verurteilung i. S. von § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG zu werten.
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