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   LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00   

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https://dejure.org/2001,3554
LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00 (https://dejure.org/2001,3554)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00 (https://dejure.org/2001,3554)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 1 Sa 1738/00 (https://dejure.org/2001,3554)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Sie können bei ihrer Regelung von einem Nachteilsausgleich auch gänzlich absehen und bei ihrer Regelung nach der Vermeidbarkeit von Nachteilen unterscheiden (BAG, Urteil vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).

    Eine Eigenkündigung ist in der Regel erst dann durch eine geplante Betriebsänderung veranlasst, wenn der Arbeitgeber diese zumindest in Umrissen dargelegt hat und den betreffenden Arbeitnehmer darauf hinweist, dass auch in dem Bereich, in dem er tätig ist, ein möglicherweise auch ihn betreffender Personalabbau zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 25.02.1998 - 10 AZR 453/97 - n. v.; BAG, Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 560/95 - n. v.; BAG, Urteil vom 19.07.1995, a. a. O.; BAG, Urteil vom 20.04.1994, a. a. O.; vgl. auch: BAG, Urteil vom 11.03.1998 - 10 AZR 505/97 -n. v.).

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Waren in einem Sozialplan Leistungen bei einer Eigenkündigung nicht vorgesehen, hat das Bundesarbeitsgericht solche Leistungen dann dennoch zugebilligt, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber "veranlasst" war (BAG, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972).

    Eine Eigenkündigung ist in der Regel erst dann durch eine geplante Betriebsänderung veranlasst, wenn der Arbeitgeber diese zumindest in Umrissen dargelegt hat und den betreffenden Arbeitnehmer darauf hinweist, dass auch in dem Bereich, in dem er tätig ist, ein möglicherweise auch ihn betreffender Personalabbau zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 25.02.1998 - 10 AZR 453/97 - n. v.; BAG, Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 560/95 - n. v.; BAG, Urteil vom 19.07.1995, a. a. O.; BAG, Urteil vom 20.04.1994, a. a. O.; vgl. auch: BAG, Urteil vom 11.03.1998 - 10 AZR 505/97 -n. v.).

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Dies äußert sich darin, dass der Betriebsinhaber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht mehr weiterzuverfolgen (BAG Urteil vom 27.04.1995 - 8 AZR 197/94 -AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung ; Urteil vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB; KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rz. 594).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Dies äußert sich darin, dass der Betriebsinhaber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht mehr weiterzuverfolgen (BAG Urteil vom 27.04.1995 - 8 AZR 197/94 -AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung ; Urteil vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB; KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rz. 594).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Dies äußert sich darin, dass der Betriebsinhaber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht mehr weiterzuverfolgen (BAG Urteil vom 27.04.1995 - 8 AZR 197/94 -AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung ; Urteil vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB; KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rz. 594).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 - AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 - AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 - AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Sie können bei ihrer Regelung von einem Nachteilsausgleich auch gänzlich absehen und bei ihrer Regelung nach der Vermeidbarkeit von Nachteilen unterscheiden (BAG, Urteil vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 560/95

    Sozialplanabfindung: Anspruch - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
    Eine Eigenkündigung ist in der Regel erst dann durch eine geplante Betriebsänderung veranlasst, wenn der Arbeitgeber diese zumindest in Umrissen dargelegt hat und den betreffenden Arbeitnehmer darauf hinweist, dass auch in dem Bereich, in dem er tätig ist, ein möglicherweise auch ihn betreffender Personalabbau zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 25.02.1998 - 10 AZR 453/97 - n. v.; BAG, Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 560/95 - n. v.; BAG, Urteil vom 19.07.1995, a. a. O.; BAG, Urteil vom 20.04.1994, a. a. O.; vgl. auch: BAG, Urteil vom 11.03.1998 - 10 AZR 505/97 -n. v.).
  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 453/97

    Sozialplan: Abfindungsanspruch - Voraussetzung des Entstehens - Auslegung

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 505/97
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01

    Sozialplanabfindung nach Eigenkündigung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Mai 2001 - 1 Sa 1738/00 - wird zurückgewiesen.
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