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   LAG Hamburg, 25.08.2009 - 1 Sa 27/08   

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https://dejure.org/2009,31769
LAG Hamburg, 25.08.2009 - 1 Sa 27/08 (https://dejure.org/2009,31769)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25.08.2009 - 1 Sa 27/08 (https://dejure.org/2009,31769)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25. August 2009 - 1 Sa 27/08 (https://dejure.org/2009,31769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages vor ungünstigeren Regelungen eines Firmentarifvertrages; Tariflohn für nichtorganisierte Arbeitnehmerin im Sicherheitsgewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages vor ungünstigeren Regelungen eines Firmentarifvertrages; Tariflohn für nichtorganisierte Arbeitnehmerin im Sicherheitsgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Hamburg - 29 Ca 165/07
  • LAG Hamburg, 25.08.2009 - 1 Sa 27/08
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.08.2009 - 1 Sa 27/08
    In einem solchen Fall ist das Verhältnis der arbeitsvertraglichen Regelung zum kraft Allgemeinverbindlichkeit geltenden Tarifvertrag nach dem Günstigkeitsprinzip, § 4 Abs. 3 TVG , zu bestimmen (BAG, Urteil vom 29. August 2007, 4 AZR 765/06).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.08.2009 - 1 Sa 27/08
    Dass die Schuldnerin, die die Zinsen durch mangelnde Zahlung veranlasst hat, dadurch mehr belastet wird als durch eine Angabe in Prozentpunkten, ist unerheblich (BAG, Urteil vom 1. Oktober 2002, Az: 9 AZR 215/01, AP Nr. 37 zu § 253 ZPO , EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 157).
  • LAG Hamburg, 03.03.2010 - 5 Sa 91/08

    Kollision eines Firmentarifvertrags mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag

    Hinsichtlich der zugrundeliegenden Rechtsgrundsätze folgt die Kammer nach eigener Prüfung den auch den Parteien bekannten Ausführungen im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25. August 2009 ( 1 Sa 27/08).
  • LAG Bremen, 05.09.2008 - 4 Sa 110/08

    Keine Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz, wenn die Berufung nur auf

    Prozesskostenhilfe ist jedoch immer dann nicht zu gewähren, wenn ein Rechtsmittel nur auf Grund neuen Vorbringens, das der Rechtsmittelführer auch in der Vorinstanz hätte geltend machen können, Aussicht auf Erfolg hat (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 25.07.2008 - 1 Sa 27/08; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119, Rdnr. 54; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 119 ZPO, Rdnr. 62 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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