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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.1993 - 1 Sa 29/93   

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https://dejure.org/1993,42958
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.1993 - 1 Sa 29/93 (https://dejure.org/1993,42958)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.10.1993 - 1 Sa 29/93 (https://dejure.org/1993,42958)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 1 Sa 29/93 (https://dejure.org/1993,42958)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamburg, 13.04.1995 - 1 Sa 42/94

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Weiterbeschäftigungspflicht; Arbeitgeber; Wirkung;

    In diesem Verfahren ist das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom Landesarbeitsgericht Hamburg durch Urteil vom 9. November 1993 - 1 Sa 29/93 -, dem Kläger zugestellt am 16. November 1993, abgeändert worden, der Antrag des Klägers auf Verurteilung zur Weiterbeschäftigung zurückgewiesen und die Beklagte von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbunden worden.

    Dies ist zwischen den Parteien unstreitig und auch schon vom Landesarbeitsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 9. November 1993 - 1 Sa 29/93 - in dem Vorprozess zwischen den Parteien entschieden worden.

    cc) Die Gehaltszahlungen der Beklagten sind somit nicht ohne Rechtsgrundlage erfolgt, sondern standen bis zur Verkündung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. November 1993 - 1 Sa 29/93 - gemäß § 615 BGB dem Kläger zu.

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer

    Die Revisionen der Beklagten gegen die Urteile des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Oktober 1993 - 1 Sa 4/93 - 1 Sa 5/93 - 1 Sa 6/93 - 1 Sa 28/93 - und - 1 Sa 29/93 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

    Durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. November 1993 - 1 Sa 29/93 - wurde das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Beklagte von der Weiterbeschäftigungspflicht entbunden.
  • LAG Hamburg, 16.05.2001 - 4 Sa 33/01

    Entbindung einer Arbeitgeberin von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung eines

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  • LAG Hamburg, 12.09.2001 - 4 Sa 26/01

    Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung; Widerspruch des

    Soweit von der Verfügungsklägerin vertreten wird, dass von einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung im Sinne des Entbindungsgrundes des § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG immer dann auszugehen ist, wenn im Rahmen einer Betriebsänderung einer großen Zahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und für diese keine Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen (so auch Urteile des LAG Hamburg vom 09. März 1993 -1 Sa 29/93 - vom 21. Oktober 1993 - 2 Sa 56/93 - vom 25. Mai 1993 - 3 Sa 30/93 - vergl. auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 102 Rdnr. 68; Willemsen/ Hohenstatt, DB 1995, 215) hat die angerufene Kammer diese Auffassung bereits in ihren Urteilen vom 24. Februar 1993-4 Sa 13/93 - und 10. Mai 1993-4 Sa 20/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 16, zuletzt Urteil vom 16. Mai 2001 -4 Sa 33/01 - , nicht geteilt (vergl. auch Urteile des LAG Hamburg vom 18. Mai 1993 - 2 Sa 33, 34/93).
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