Rechtsprechung
OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ss 128/05 |
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verkehr
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ss 128/05
Erst die Angabe zum Messverfahren und zum berücksichtigten Toleranzwert (der sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann) bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303).Darüber hinaus muss er sich nur dann von der Zuverlässigkeit der Messungen überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (BGHSt 39, 291, 300/301; St 43, 277, 283/284).
Kommt der Tatrichter in diesen Fällen seiner Pflicht zur Aufklärung ¿ etwa nach einem Beweisantrag ¿ nicht nach, so kann dies, wenn die tatsächlichen Grundlagen, aus denen die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung resultieren, in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben, im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mit der Sachrüge, sondern nur mit einer Verfahrensrüge beanstandet werden (BGHSt 39, 291, 301/302; St 43, 277, 284).
- OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05
Messung mit dem ProViDa-System
Erst die Angabe zum Messverfahren und zum berücksichtigten Toleranzwert, der sich aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann, bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).Darüber hinaus muss er sich nur dann von der Zuverlässigkeit der Messungen überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (BGHSt 39, 291, 300/301; St 43, 277, 283/284, Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).
- OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ss 60/06
Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem …
Erst die Angabe zum Messverfahren und zum berücksichtigten Toleranzwert, der sich aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigenden Geschwindigkeit ergeben kann, bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 31.05.2005, 1 Ss 128/05 ). - OLG Jena, 09.08.2005 - 1 Ss 40/05
Verfahren, Verkehr
Erst die Angabe zum Messverfahren und zum berücksichtigten Toleranzwert, der sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann, bildet die Grundlage einer ausreichenden und nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 31.05.2005, Az.: 1 Ss 128/05).