Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 23.09.1988

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   OLG Karlsruhe, 05.09.1988 - 1 Ss 134/88   

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OLG Karlsruhe, 05.09.1988 - 1 Ss 134/88 (https://dejure.org/1988,21161)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.1988 - 1 Ss 134/88 (https://dejure.org/1988,21161)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 1988 - 1 Ss 134/88 (https://dejure.org/1988,21161)
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   OLG Zweibrücken, 23.09.1988 - 1 Ss 134/88   

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OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.09.1988 - 1 Ss 134/88 (https://dejure.org/1988,5038)
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    GGVS § 10 Abs. 1 Nr. 6 Anlage B

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 28.01.2013 - 5 RBs 213/12

    Verwantworlichkeit für die Sicherung der Ladung bei Gefahrguttransporten

    Diesbezüglich obliegt dem Halter und dem Beförderer auch keine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 26. Mai 2005 - 1 Ss OWi 98/05 - und vom 1. April 2008 - 3 Ss OWi 128/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2008 - lV-2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 111, 2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 III - jeweils zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NZV 1989, 203).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2008 - 2 Ss OWi 50/07

    Verurteilung wegen fahrlässigen Unterlassens der Zurverfügungstellung von

    Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung reicht es aus, dass dem Fahrzeugführer die hierfür benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (vgl. OLG Hamm a.a.O., zur Ausrüstung mit Warntafeln: OLG Zweibrücken NZV 1989, 203; BayObLG NZV 2000, 509).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss OWi 128/08

    Ladungssicherung; Verantwortlichkeit; Fahrer; Beförderer

    Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung reicht es aus, dass dem Fahrzeugführer die hierfür benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Zweibrücken NZV 1989, 203).
  • OLG Hamm, 26.05.2005 - 1 Ss OWi 98/05

    Ladungssicherugn; GefahrgutVO

    Für eine "Zurverfügungsstellung" reicht es aber aus, wie sich aus einer am Wortlaut des § 9 Abs. 12 Nr. 7 GGVSE orientierten Auslegung dieser Vorschrift und aus einem Umkehrschluss zu § 9 Abs. 13 GGVSE ergibt, dass dem Fahrer die im konkreten Fall erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. September 1988 - 1 Ss 134/88 -, Kurzwiedergabe in NZV 1989, 203, zur Ausrüstung des Transportfahrzeugs mit Warntafeln).
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